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Der Pfadfinder-Teffpunkt und der Datenschutz |
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Datenschutz ist ein Gebiet von dem jeder hat mal was davon gehört hat, aber wenige sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Auch wenn der Pfadfinder-Treffpunkt in fast allen Punkten den geltenden Bestimmungen und Gesetzten entspricht, so gibt es aber auch die ein oder andere Sache die man mit Sicherheit verbessern kann.
2 Punkte sind es, die mich zur Zeit konkret stören: zum einen gibt es auf der Seite keine Erklärung des Betreibers bezüglich des Datenschutzes, es ist meist nur eine Floskel, aber ich finde es gehört zum guten Ton dem User zu sagen, was wo wie lange über ihn gespeichert wird. Zum zweiten wird auf der Seite Google Analytics eingesetzt. Mir fehlt hier der Grund für den Einsatz, mal abgesehen, das Google Analytics auch nicht unumstritten ist. siehe auch:
Neztwelt
Sehe ich das alleine so oder gibt es hierzu andere Meinungen?
Da ich nicht nur kritisieren möchte, bin ich bereit, eine rechtsverbindliche Datenschutzerklärung zu erstellen, wenn ich entsprechende Informationen bekomme, die dazu nötig sind.
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Beitrag vom 30.11.2009 - 21:45 |
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591 Beiträge
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Im gewerblichen Bereich sind Datenschutzerklärungen längst Pflicht. Wie ist dies rechtlich bei einer nicht-kommerziellen Seite?
Wegen Google Analytics streiten sich die Geister. Aber es hat sich durchgesetzt, damit die Zugriffe auf die Seite zu loggen. Das Tool ist recht aussagekräftig, aber ich sehe keine Verletzung was das Datensammeln angeht.
Als Betreiber einer Website ist es sehr hilfreich, die konkrete Nutzung der Seite auswerten zu können. So kannst du gut planen und auch die Hürden erkennen, an denen die User scheitern, bzw. die Seite wieder verlassen. Also ein gutes Instrument, um die Seite für den Nutzer zu verbessern.
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Beitrag vom 30.11.2009 - 22:34 |
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186 Beiträge
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Die Nutzung konnte man auch vor Google Analytics schon auswerten und wird man auch danach noch auswerten können. Gibt ja zig andere Möglichkeiten.
Zur Datenschutzmisere: Die Zweifel sind mehr als berechtigt.
Zitat Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zu Google Analytics:
„Derzeit ist die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Services durch Webseitenanbieter unzulässig. Google muss dessen Konfiguration so ändern, dass die Betroffenen ihr Recht auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten wirksam wahrnehmen können. Für den rechtswidrigen Einsatz des Dienstes haften die Webseitenbetreiber.“ |
http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Analytics#Datenschutz
Daraus kann man dem PT im schlimmsten Fall einen Strick drehen.
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Ich weiß auf Erden keine reinere Lust ~ als still zu ruhen an der Erde Brust ~ auf heißer Mauer an bestaubten Wegen ~ wenn über mir das tiefe Blau sich dehnt ~ und einem ungekannten Glück entgegen ~ mein Wunsch sich leise und mit Lächeln sehnt
- hermann hesse
Disclaimer: Die von mir vertretene Meinung spiegelt nicht zwingend die meines Stammes, meines Bundes, meiner Nachbarn oder aller anderen Lipper wider. |
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Beitrag vom 01.12.2009 - 13:31 |
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Moderator 976 Beiträge
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Ich habe folgenden Disclaimer gefunden zu Google Analytics
Zitat Nutzung von Google Analytics Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. |
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Gut Pfad!
steini
Sapere aude!, Wage zu Wissen! |
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Beitrag vom 01.12.2009 - 17:50 |
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Administrator 566 Beiträge
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Wie scoutladen schon treffend formuliert hat, wurde Google Analytics rein zu Zwecken der PT-Optimierung und Ausmerzung von Problemen der Benutzerführung genutzt.
Ich schreibe bewusst: - wurde -
Zwar wurden bis eben die besuchten Seiten mit Google Analytics geloggt, aber von uns seit Monaten nicht mehr ausgewertet (bringt nicht ausreichend Erkenntnisse).
Wegen des äußerst geringen Nutzens (und auch um eventuellen Problemen diesbezüglich aus dem Weg zu gehen) habe ich Google Analytics kurzerhand aus dem PT verbannt und die Funktionen entfernt.
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Beitrag vom 01.12.2009 - 20:58 |
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wenn doch mal wieder untersuchungen angestellt werden sollen, empfiehlt sich ein selbst gehostetes tool wie piwik. Dabei behält man die Daten bei sich. Das hat den Vorteil, dass der äußerst unvorteilhafte (für den Seitenbetreiber) Transfer der Daten in die USA entfällt. Der Benutzer hat dann zwar trotzdem noch keine Möglichkeit der Auskunft oder Löschung, das muss aber auch nicht erforderlich sein, da man piwik sagen kann, dass IP-Adressen nicht gespeichert werden sollen. Dann ist es einigermaßen abgesichert.
Zu den fertigen Dislaimern: Da schreibt jeder von jedem ab, bis am Ende nur Unsinn drin steht, der dem Seitenbetreiber mehr Probleme macht als es bringt...
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Beitrag vom 02.12.2009 - 20:30 |
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Hallo zusammen,
die Leute hinter der Website Juraforum.de haben ein Muster Haftungsausschluss online gestellt, den man verwenden darf. Zudem sind die Quellen recht interessant, die sie am Ende der Seite nennen. In meiner Berufsschule wurde dieser Assistent empfohlen. Doch in wie fern ein Haftungsausschluss rechtlich anerkannt wird und ab wann eine Impressumspflicht besteht, wurde in unserem Unterricht leider nicht geklärt.
Da sehr viele Stämme (und andere Gruppen) sich im Internet präsentieren, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn wir dieser Frage einmal nach gehen und somit für die jeweiligen Webmaster Tipps geben können (das eine Rechtsberatung nicht stattfindet, sollte ja klar sein).
Liebe Grüße
Muckel
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Gut Pfad!
Muckel
Mehr über mich könnt Ihr in meinem Blog erfahren:
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Beitrag vom 03.12.2009 - 12:54 |
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Ob Pflicht oder nicht, ich finde ein Impressum gehört zum guten Ton einer jeden Website. Schließlich möchte man es gerne wissen, mit wem man es zu tun hat, zumal, wenn man sich als Elternteil auf einer Stammeshomepage tummelt...
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Beitrag vom 03.12.2009 - 13:02 |
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Hier sind einige leichter verständlichen Erläuterungen zur Impressungspflicht. Zwar nicht mehr ganz aktuell, aber durchaus noch brauchbar....
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 03.12.2009 - 14:55 |
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Zitat Original geschrieben von Muckel
Da sehr viele Stämme (und andere Gruppen) sich im Internet präsentieren, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn wir dieser Frage einmal nach gehen und somit für die jeweiligen Webmaster Tipps geben können (das eine Rechtsberatung nicht stattfindet, sollte ja klar sein). |
Das wird nicht einfach zu beantworten sein, da die Rechtsformen der einzelnen Gruppen sehr unterschiedlich sind.
Beim VCP ist es z.b. so, das die Gruppen vor Ort keine juristische Person bzw. eigenständiger Verein sind (nebenbei bemerkt dürften sie dann noch nicht einmal eine Stammeskasse haben). Der Admin C ist also eine Privatperson. Es besteht imho auch keine Pflicht ein Impressum online zu stellen, wobei es auch nicht falsch sein kann. Viele Ortsgruppen haben aber zudem einen eigenen e.V. der zum Teil auch auf der Homepage einen eigenen Bereich hat. Hier ist ein Impressum Pflicht.
Wenn ich noch ein wenig ausholen darf, viele Stämme haben auf ihrem Webseiten Bilder von Fahrten und Aktionen ohne die Einverständniserklärung der Teilnehmer / bei Minderjährigen die der Eltern zu haben. Dies halte ich für höchst problematisch, verletzt es doch das Recht auf das eigene Bild und könnte abgemahnt werden.
Und auch der Datenschutz sollte in den e.V.´s und in den Gruppen vor Ort bewusst gemacht werden, es werden ja nicht nur Adressdaten, sondern auch sensible Daten wie Geburts-/ und Kontodaten gesammelt.
@Eitschi, danke für´s entfernen von Google Analytics 
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Beitrag vom 03.12.2009 - 18:03 |
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Zitat Original geschrieben von scoutladen
Im gewerblichen Bereich sind Datenschutzerklärungen längst Pflicht. Wie ist dies rechtlich bei einer nicht-kommerziellen Seite?
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Private Seiten sind von der Pflicht ausgenommen. Der Pfadfinder-Treffpunkt ist ein e.V., es werden Daten gesammelt, (was ich grundsätzlich auch für sinnvoll erachte), somit sehe ich eine Pflicht den Nutzern mitzuteilen welche Daten gesammelt werden (+ wie lange etc.).
Zitat Original geschrieben von scoutladen
Als Betreiber einer Website ist es sehr hilfreich, die konkrete Nutzung der Seite auswerten zu können. So kannst du gut planen und auch die Hürden erkennen, an denen die User scheitern, bzw. die Seite wieder verlassen. Also ein gutes Instrument, um die Seite für den Nutzer zu verbessern. |
Einverstanden. Es gibt einige gute Tools die das bieten ohne die Daten direkt in´s Ausland zu schicken.
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Beitrag vom 03.12.2009 - 18:08 |
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Zitat Private Seiten sind von der Pflicht ausgenommen |
.... weit verbreiteter Irrtum,stimmt so leider nicht.
das Telemediengesetz,der Nachfolger des Teledienstegesetzes,kennt den Begriff "Privat" nicht und nimmt ihn deshalb auch nicht aus.
Es gibt lediglich den Unterschied "geschäftsmässig" und "erwerbsmässig".
"Erwerbsmässig" ist eindeutig kommerziell,daher also impressumspflichtig.
"Geschäftsmässig" ist leider nicht so eindeutig definiert,im Gesetz heisst es, dass "in der Regel" ein Entgelt erzielt wird.Typisch Juristen-Deutsch!
Das heisst nämlich auch,dass Seiten "ohne Entgeltsabsicht" ebenfalls pflichtig sein können.... Prompt gibt es da durchaus unterschiedliche gerichtliche Einzelfall-Entscheidungen,kommt halt auf den Richter an.
"Geschäftsmässig" bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die "ernsthaft betrieben" und nicht nur "vorübergehend" sind (nachhaltige Tätigkeiten), unabhängig von einer "Entgelterzielung". "Frei" sind demzufolge nur Seiten,die nur "kurzfristig" im Net sind und dann wieder gelöscht werden (z.B. "Urlaubsbilder" ).
Könnt ihr leicht verständlich hier nachlesen,auch wenn sich die Seite noch auf das TDG bezieht.Das TMG sagt im § 6 nix wesentlich anderes...
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 03.12.2009 - 22:57 |
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