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Baugenehmigung oder Duldung für 6-m-Jurte |
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20 Beiträge
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Hallo zusammen,
hat eine andere Gruppe, egal ob Pfadfinder, Waldjugend, Malteser, Waldkindergarten, ... für eine dauerhaft aufgestellte Jurte eine Baugenehmigung oder Duldung durch eine Behörde erhalten? Wir suchen Kontakt zu solchen Gruppen oder Bünden. Solltet ihr eine solche Gruppierung kennen oder Menschen, die extrem gut vernetzt sind und die solche Gruppen kennen könnten, bitten wir euch, diese Anfrage weiterzuleiten mit der Bitte, uns zu kontaktieren.
Es geht explizit um eine Jurte mit 6 m Durchmesser, keine Jurtenburg oder ähnliches.
Meine Konaktdaten sind
tomte@stamm-sirius.de
Natürlich behandeln wir diese Angaben vertraulich.
Danke vorab, liebe Grüße und
Herzlich Gut Pfad
tomte
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Beitrag vom 13.01.2024 - 18:52 |
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Dauerhaft ist schwierig, da kenne ich nur klassische mittelasiatische Jurten der traditionellen Bauart oder ähnliches - zumal Stoffjurten nicht für den Dauergebrach gedacht sind. Ralph von Jurtenland wird da ggf. anders darüber denken --> https://youtu.be/2K5IfducFfA?si=cWLGd-9i9aisuGWW
Anscheinend hat Ralph auch schon Polyester-Jurten an Kindergärten verkauft, da kannst Du ggf. die Adresse erfahren und nach eine Baugenehmigung fragen: https://jurtenland.eu/wiki/Eine_Jurte_f%C3%BCr_den...ndergar ten
Falls an einer traditionellen Jurtenstellung Interesse besteht: Ein Kindergarten in Kassel hat das durchgezogen, auch wenn es Schwierigkeiten gab: https://www.hna.de/kassel/suesterfeld-helleboehn-o...31449.h tml bzw. https://www.kleine-stromer.de/kitas/kita-urbana-1/...sicht.h tml
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www.buendische-termine.de |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HEINO am 14.01.2024 - 10:36.
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Beitrag vom 14.01.2024 - 10:33 |
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20 Beiträge
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Hallo Heino,
danke für den Tipp mit der Kita - ich versuche mal mein Glück, vielleicht hift uns das ja.
Du hast Recht, Ralph - aber auch Caspar vom Ausrüster - haben sicher Erfahrung in Bezug auf dauaerhaft aufgestellte Jurten, gerade im Bereich Waldkindergärten, aber vielleicht auch bei Gruppen der Waldjugend könnte ich mir das gut vorstellen. Ich habe Ralph und Caspar auch angeschrieben
Insgesamt hoffe ich darauf, möglichst viele Erfahrungen einsammeln zu können, die uns helfen können. Letztlich kann das ja für viele Gruppen hilfreich werden, mal schauen.
HGP
tomte
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Beitrag vom 14.01.2024 - 11:05 |
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Eine 6-m-Jurte könnte in NRW verfahrensfrei sein. Der Katalog in § 62 BauO NRW ist recht umfangreich - und einiges davon könnte bei passender Grundstücksausweisung auf eine Jurte passen. Vielleicht Terrassenüberdachung, vielleicht Nicht-Aufenthaltsraum, ...
Der BDKJ hier vor Ort (RLP) hatte mehrere Jahre nacheinander im Sommerhalbjahr eine Jurte dauerhaft auf einem großen Gartengelände stehen, von außen gut einsehbar. Das hat niemanden gestört. Aber das Material wird ziemlich stark belastet und man darf den Wartungsbedarf nicht unterschätzen. Auf einem Lager gehört die Zeltkontrolle zur täglichen Routine, bei einem längerfristigen Aufbau müssen dafür aber Verantwortlichkeiten geklärt und in Urlaubszeiten auch Vertretungen gefunden werden.
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Beitrag vom 15.01.2024 - 10:51 |
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Zelte mit einer Grundfläche unter 75m² gelten in der Musterbauordnung nicht als "fliegende Bauten" und sollten daher genehmigungsfrei sein. Mag sein, dass einzelne Bundesländer davon abweichen, ich kann es mir aber nicht vorstellen. Alles was darüber hinaus gebaut wird und in Richtung fester Unterstand, Carport o.ä. geht, ist genehmigungspflichtig. In NRW gilt es für Carports seit geraumer Zeit eine Erleichterung, die Bedingungen sollte man bei seiner Baubehörde erfragen. Manche behördlichen Onlineportale geben darüber Auskunft.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 02.02.2024 - 09:00 |
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Zitat Original geschrieben von Löffel
Zelte mit einer Grundfläche unter 75m² gelten in der Musterbauordnung nicht als "fliegende Bauten" und sollten daher genehmigungsfrei sein. Mag sein, dass einzelne Bundesländer davon abweichen, ich kann es mir aber nicht vorstellen. Alles was darüber hinaus gebaut wird und in Richtung fester Unterstand, Carport o.ä. geht, ist genehmigungspflichtig. In NRW gilt es für Carports seit geraumer Zeit eine Erleichterung, die Bedingungen sollte man bei seiner Baubehörde erfragen. Manche behördlichen Onlineportale geben darüber Auskunft. |
Das Problem ist die gewünschte dauerhafte Aufstellung; die Regelung mit den "fliegenden Bauten" betrifft nur die zweitweise Aufstellung. Wenn man klärt, was die örtliche Bauaufsicht unter "dauerhaft" versteht, und die Jurte in diesem Rhythmus versetzt, braucht man keine Gestattung oder Genehmigung. Sobald aber die zeitliche Grenze überschritten wird, braucht auch eine bauliche Anlage unter 75 m² so etwas, wenn sie nicht im Katalog der befreiten baulichen Anlagen auftaucht.
Meist sind das drei bis sechs Monate, aber das ist nach Bundesland (und Kommune) unterschiedlich.
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Beitrag vom 02.02.2024 - 09:52 |
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Dass jemand auf die Idee kommen könnte, Campingzelte und/oder vergleichbare andere Zelte über einen längeren Zeitraum aufstellen zu wollen, hat der Gesetzgeber scheinbar nicht im Blick gehabt. Bei der Verwendung von sogenannten Lagerzelten (z. B. auf Bauernhöfen für die Heu- und Gerätelagerung, Weidezelten für Tiere u.ä.) habe ich diese Entsprechung gefunden:
Zitat Grundsätzlich besteht aber in die meisten Ländern die Regel, dass eine Zelt-Lagerhalle keine Baugenehmigung benötigt, sofern sie unterhalb von 75 qm Grundfläche hat oder 5 m Höhe nicht überschreitet. |
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 06.02.2024 - 15:41 |
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