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Interne Adressenlisten - nicht mehr möglich?? |
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Hallo allesamt,
es gab ja vor einigen Jahren einige Änderungen, was den Datenschutz und die elektronische Datenverarbeitung angeht. Bei uns im Bund wird nun die Theorie vertreten, dass es rechtlich nicht mehr möglich wäre, eine interne Adressenliste der Funktionsträger zusammenzustellen und für alle zu vervielfältigen (natürlich mit dem Einverständnis aller Betroffenen). Das Problem wäre, dass die aufgelisteten Personen jederzeit die Möglichkeit haben müssten, ihre Daten nachträglich löschen zu lassen und deshalb könne man eben nichts mehr drucken.
Ich kann mir das nicht vorstellen, denn ohne solche Listen ist eine fundierte Abeit nicht möglich und ich denke, man hat übersehen, dass es einen Unterschied zwischen elektronischer Mitgliederverwaltung und dem Druck und der Verteilung von Listen auf Papier gibt. Schließlich muss ja auch kein Telefonbuchverlag nachträglich Adressen aus den Telefonbüchern löschen und keine Zeitung irgenwelche Heirats- oder Sterbeanzeigen in bereits gedrucken Zeitungen ändern oder löschen, wenn die Betroffenen Personen das wünschen.
Wie haltet ihr das bei euch? Gibt es solche Listen bzw. seht ihr da irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten?
Horridoh
Uta
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Uta am 22.11.2021 - 11:40.
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Beitrag vom 14.11.2021 - 21:08 |
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