Autor |
|
|
Interne Adressenlisten - nicht mehr möglich?? |
|
|
239 Beiträge
|
 |
|
Hallo allesamt,
es gab ja vor einigen Jahren einige Änderungen, was den Datenschutz und die elektronische Datenverarbeitung angeht. Bei uns im Bund wird nun die Theorie vertreten, dass es rechtlich nicht mehr möglich wäre, eine interne Adressenliste der Funktionsträger zusammenzustellen und für alle zu vervielfältigen (natürlich mit dem Einverständnis aller Betroffenen). Das Problem wäre, dass die aufgelisteten Personen jederzeit die Möglichkeit haben müssten, ihre Daten nachträglich löschen zu lassen und deshalb könne man eben nichts mehr drucken.
Ich kann mir das nicht vorstellen, denn ohne solche Listen ist eine fundierte Abeit nicht möglich und ich denke, man hat übersehen, dass es einen Unterschied zwischen elektronischer Mitgliederverwaltung und dem Druck und der Verteilung von Listen auf Papier gibt. Schließlich muss ja auch kein Telefonbuchverlag nachträglich Adressen aus den Telefonbüchern löschen und keine Zeitung irgenwelche Heirats- oder Sterbeanzeigen in bereits gedrucken Zeitungen ändern oder löschen, wenn die Betroffenen Personen das wünschen.
Wie haltet ihr das bei euch? Gibt es solche Listen bzw. seht ihr da irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten?
Horridoh
Uta
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Uta am 22.11.2021 - 11:40.
|
Beitrag vom 14.11.2021 - 21:08 |
|
|
|
|
Das Problem ist meist, dass bei de Themen Recht/Finanzen/Datenschutz hier mit Halbwissen irgendwas herbeigeschwurbelt wird, was nicht lösungs-, sondern problemorientiert ist und damit eigentlich nur zur Verunsicherung beiträgt. Das betrifft im Übrigen nicht nur rein ehrenamtlich geführte Gruppen/Vereine. Dies vorausgeschickt, hier mal drei Quellen dazu, die sogar die kompletten Mitgliederlisten betreffen, nicht nur - wie in Eurem Fall - die Adressen der Funktionsträger, deren Daten aufgrund der Amtübernahme nochmals "leichter" zu handhaben sind.
Zitat Die Weitergabe durch Vereinsmitglieder untereinander ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Vereinstätigkeit erforderlich ist (z.B. Mitteilung der Teamaufstellung oder der Einteilung in bestimmte Wettkampfklassen an Co-Mitglieder) oder wenn es etwa Teil des Vereinszwecks ist, eine besondere persönliche Verbundenheit zwischen den Vereinsmitgliedern herzustellen und zu pflegen. Die Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder zur weiteren Verwendung für die Mitglieder untereinander sollte mit dem Hinweis erfolgen, dass diese nur für Vereinszwecke genutzt werden dürfen. |
Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-the...ine/#c2 504
Zitat Entspricht es dem Datenschutz, wenn die Mitgliederliste im Verein verteilt wird?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, doch in der Regel kann es durchaus vereinbar sein mit dem Datenschutz im Verein, die Mitgliederliste verfügbar zu machen. Bei Vereinen, deren Ziel in der Vernetzung seiner Mitglieder besteht, ist die Zulässigkeit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO leicht ersichtlich. In anderen Fällen kann unter Umständen ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden. |
Quelle: https://www.datenschutz.org/verein/
Zitat Bei Vereinen, bei denen nach dem Vereinszweck eine besondere persönliche Verbundenheit zwischen den Vereinsmitgliedern besteht oder bei denen die Pflege des persönlichen Kontakts der Vereinsmitglieder einen wesentlichen Bestandteil des Vereinszwecks darstellt, kann die Weitergabe einer Mitgliedsliste grundsätzlich gestützt auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO erfolgen (Geschäftszweck des Vereins und kein Überwiegen der Interessen der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern). Indiz für eine persönliche Verbundenheit kann eine geringe Mitgliederanzahl sein. |
Quelle: https://www.engagiert-in-nrw.de/sites/default/file...di_nrw. pdf
 |
www.buendische-termine.de |
|
Beitrag vom 15.11.2021 - 11:31 |
|
|
|
239 Beiträge
|
 |
|
Danke, Heino, für deine umfassende Antwort!
|
Beitrag vom 17.11.2021 - 11:07 |
|
|
|
223 Beiträge
|
 |
|
wie Heino schon zutreffend erklärt hat, gibt es mehrere Datenverarbeitungsgründe und die Zustimmung (verbunden mit der Möglichkeit, sie zurückzuziehen) ist nur eine davon. Wenn die Daten für die vereinsarbeit benötigt werden, dann ist das mit der internen Liste weiterhin möglich, ohne Löschgesuche befürchten zu müssen.
Sinnvoll ist, darauf hinzuweisen und zu der Liste zu bemerken, dass sie nur für die Vereinsarbeit gedacht ist.
 |
Czuwaj! |
|
Beitrag vom 18.11.2021 - 22:54 |
|