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Moderator 3536 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Maxi.G.
Es gibt in Frankreich ein neues Gesetz zum Schutze der Jugend. In Frankreich muss (!) ab sofort bei jeden Aufenthalt von jugendlichen der genaue Aufenthaltsort (mit Telefonnummer usw.) und die Dauer beim zuständigen Department angesagt werden.
Bei nichteinhaltung drohen ernsthafte konseuenzen wie Anzeige, Ausweisung aus dem Land usw.
Die Anzeige beim Department muss mind. 1 Monat vorher eingegangen sein. |
...mit dem folgenden Forumlar: Déclaration d'un camp en France (pdf)
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 21.09.2010 - 13:24 |
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Hi, ich hab gestern Kontakt mit dem Franz. Auswärtigern Amt gehabt. Nach deren Aussage gilt die Regelung nicht für Kleingruppen mit weniger als 7 Jugendlichen. Dieses Detail dürfte für einige vielleicht von Interesse sein....
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Beitrag vom 25.10.2010 - 15:00 |
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ja, daß ist sehr interessant. Ich hatte mich von den herrlichen Vogesen & Cevennen bereits innerlich verabschiedet. Gibt es irgendeine Stelle, wo man diese Regelung nachlesen kann?
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"Es ist lustvoll, so für sich hin im Stil der Jugendbewegung - ich würde fast sagen - zu latschen.
Und es ist widerwärtig, im Gleichschritt zu marschieren" -- Walter Jens |
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Beitrag vom 25.10.2010 - 20:36 |
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Mein Gesprächspartner bezog sich auf die hier bereits genannten Seiten des Ministeriums. Andere Quellen hat er mir nicht genannt. Irgendwo da muss es also stehen ... Ach hätte ich damals doch etwas mehr Elan in den Französischunterrricht investiert....Mag das nicht ein Fähiger mal übersetzen??
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Beitrag vom 30.10.2010 - 00:32 |
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Administrator 416 Beiträge
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Hat jemand in den letzten Jahren Erfahrungen mit diesen Regelungen gemacht?
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Oggi Oggi Oggi - Hoi Hoi Hoi ! |
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Beitrag vom 16.02.2022 - 17:24 |
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Grundsätzlich zu Frankreich: Es gibt sooo viele Gesetze, aber umgesetzt werden sie nur bei Veranlassung.
Die von der Französischen Tourismusbehörde sind sehr hilfreich! Wenn man die konkret anfragen würde im Sinne von, ob und welche Gesetzesänderungen es im Gesetz zum Schutze der Jugend gab und ob es immer noch zutrifft, dass das Gesetz zum Schutze der Jugend nicht für Kleingruppen gilt, müsste sich das klären lassen.
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Beitrag vom 18.02.2022 - 11:36 |
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