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Also mal aus der Sicht der Gefahrstoffeinheiten der Feuerwehr (von mir hier ergänzt durch den Rettungsdienst):
- Kohlenstoffmonoxid (CO) ist schwerer als Luft
- die untere Explosionsgrenze liegt bei 11,3 %
- CO verbindet sich ca. 300 mal besser mit dem roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) als Sauerstoff und lässt sich nur sehr schwer von diesem lösen (für die Fachleute: Hyperbare Sauerstofftherapie)
- es erfolgt also bei Kontakt ein "inneres Ersticken", da das Blut auf den mit CO belegten roten Blutkörperchen keinen Sauerstoff mehr aufnehmen und transportieren kann
- CO entsteht durch unvollständige Verbrennungen (z. B. glühender Grill(!!)), aber auch durch Fäulnis (die bekannt.berüchtigten "Silounfälle")
- die Feuerwehren verwenden einen Wert aus den USA, den AEGL (Acute exposure guideline levels). Dieser Wert ist mittlerweile in die Störfallverordnung in Deutschland eingeflossen. Ein kleiner Überblick ist unter https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rfallbeurteilungswerte zu finden
- AEGL-1=Schwelle zum Unwohlsein
- AEGL-2=Schwelle zu schwerwiegenden, langandauernden oder fluchtbehindernden Wirkung
- AEGL-3=Schwelle zur tödlichen Wirkung
- Angaben aller AEGL-Werte immer für: 10min / 30min / 1h /4h / 8h
- die Grenzwert nach AEGL-2 für CO sind: 420/150/83/33/27 ppm
- i. d. R. muss der Wert für 8 Stunden betrachtet werden, da wir uns ja mehr als 4 Stunden in der Kohte/Jurte befinden
- daraus folgt, das bereits ab 27 Teilchen CO pro 1.000.000 Teilchen Luft dazu führen, daß die Personen nach 8 Stunden in dieser Kohte, nicht mehr in der Lage sind aus eigener Kraft aus der Kohte zu entkommen
- AEGL-3 für CO: 1700/600/330/150/130 ppm
- das heisst, dass schon ab 130ppm (über 8 Stunden) Todesfälle eintreten können
- ich persönlich stimme also seit Jahren für folgendes Vorgehen:
- kein Feuer in den Schlafzelten (ich weiss "die Tradition"... aber tusk wusste 1929 noch nicht viel über CO bzw. hat sich keine Gedanken darüber gemacht
) - im Feuerzelt das Feuer immer komplett löschen oder es muss komplett brennen (nachlegen!) - keine "Glutfeuer", die durch Nachlegen von Reisig am nächsten Morgen neu entfacht werden
- auf ausreichende Lüftung des Feuerzelt achten (immer eine Handbreit höher aufbauen, als der untere Planenrand lang ist)
- darauf achten, dass die Schlafzelte immer höher als das Feuerzelt liegen (das CO kriecht dem Gefälle folgend "den Berg runter" und kann beträchtliche "Seen" bilden!)
Zum Thema: Grill (auch bei weit offenem Fenster) ins Haus: das ist nicht fahrlässig, das ist schon Vorsatz. Vorsätzliche Körperverletzung der Hausbewohner und versuchte schwere Brandstiftung (UEG 11.3%!) sagt der Richter dann dazu...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Micha31535 am 04.01.2016 - 22:02.
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| Beitrag vom 04.01.2016 - 22:00 |
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