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Zitat Original geschrieben von Malte
Ein Gelöbnis findet im aktuellen Sprachgebrauch so gut wie nicht mehr statt, nachdem die Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Außer bei der Bundeswehr fand dieser Ausdruck so gut wie keine Verwendung mehr. Schon insofern ist die Zeit nicht gnädig mit der pfadfinderischen Interpretation der Meißner-Formel gewesen.
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Folgendes ist OT, da es sich nicht mit der eigentlichen Fragestellung des Threads befasst.
Trotzdem möchte ich anmerken, dass das Gelöbnis, zumindest im DPB, noch Anwendung findet.
Gildin / Späher (graue Kordel): Ich gelobe meine Pflicht zu erfüllen, dem Gesetz zu gehorchen und im Dienste am Nächsten meine Umwelt verantwortlich mitzugestalten.
Auch der Ordensritter bzw. die Gildenmeisterin legen ein Gelöbnis ab.
Ich hatte früher ein Probenbuch und bin mir ziemlich sicher, dass das Gelöbnis dort enthalten war. Leider finde ich das Buch, zur Zeit, nicht. In einer aktuelleren Fassung, die meine Töchter besitzen, ist es nicht mehr abgedruckt.
Auf die Schnelle habe ich nur bei Wikipedia etwas finden können.
Hiernach soll das Gelöbnis direkt der Meißner Formel entnommen sein: Ich gelobe, mein Leben zu führen aus eigener Bestimmung, vor eigener Verantwortung und mit innerer Wahrhaftigkeit.
Wie gesagt, dies nur als kleine Ergänzung, oder Randnotiz: 
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Beitrag vom 02.04.2013 - 00:51 |
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