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schlumpf03 |
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Zitat Original geschrieben von Nachtwache
1. Muss ich den Urheber (oder rechtlichen Nachfolger) des Liedes fragen, wenn ich einen eigenen Satz komponiere oder seinen Satz stark abwandele?
2. Welche Verpflichtungen habe ich, wenn ich meinen Satz nun aufführen möchte?
3. Welche Verpflichtungen habe ich, wenn ich den Satz nun veröffentlichen möchte?
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1. Klare Antwort: Nein. Was du privat in deinem Kämmerlein machst ist ganz allein deine Sache.
2. Wenn du deine Bearbeitung (an der du übrigens uU sogar ein eigenes Urheberrecht erwirbst) allerdings aufführst, veröffentlichst oder sonst wie verbreiten oder verwerten möchstest sieht das selbstredend anders aus. Dazu brauchst du dann die Einwilligung des Urhebers des Originals. Der allerdings braucht umgekehrt deine Einwilligung, wenn er deine Bearbeitung nutzen möchte, sofern sie zu einem eigenen Urheberrecht deinerseits geführt hat.
3. Du musst dich wie gesagt, sowohl bei einer Aufführung, als auch Veröffentlichung um eine Einwilligung bemühen.
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Beitrag vom 02.11.2012 - 15:42 |
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