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21 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): < zurück 1 (2)
Autor
Beitrag
HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von jergen
Überlicherweise lässt sich die DPSG über den BDKJ vertreten unglücklich
.



Das kenne ich so auch nicht, in unserem Kreisjugendring sitzen neben Anderen, BDKJ und 3 Bezirke des Ev. Jugendwerkes (mit 3 Vertretern) die DPSG, VCP, BDP (genau der) und CPD, wobei eigentlich nur DPSG und CPD eine Recht dazu hätten, da sie im Landkreis mehr als eine Gruppe haben, aber sei es drum, das andere ist eben historisch gewachsen.

Das Geld das man als freiwillige Leistung vom Landkreis bekommt wird verteilt, der Löwenanteil kommt in die Schulsozialarbeit die auch mit zur Jugendhilfe zählt ...der landkreis lässte den KJR immer wieder wissen dass diese Zahlungen FREIWILLIG sind.
In unserer Stadt gibt es kein Stadtjugendring, hier begegenen sich die Vereine/ Verbände und die Stadt direkt.
Die Förderungen sind alle freiwillig (und im Moment noch sehr großzügig, wenn auch schon einmal gesenkt), eine Pflicht Vereine oder Verbände zu fördern leitet die Stadt nicht aus der Jugendpflege ab, sondern als freilillige Leistung, allerdings gibt es klare Regeln, wer wann welche Förderungen bekommen kann. Ich glaube 2009 wurde aber auch dies schon mal im rahmen einer Haushaltskonsolidierung zur Disposition gestellt, zum Glück sprudeln die Steuereinahmen wieder und alles kam zu den Akten....aber man wird sehen was geschieht....



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 02.03.2012 - 13:23.
Beitrag vom 02.03.2012 - 13:22
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George ist offline George  
89 Beiträge
Zur Außenvertretung:
Andere (Bundes)länder, andere Sitten. Das gilt ja schon innerhalb eines Bundeslandes. Da sind Kreisjugendringe teilweise schon unterschiedlich strukturiert.

Zur Fördeung der Jugendarbeit:
Rechtsgrundlage für die Förderung der Jugend(verbands)arbeit ist das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Das ist ein Bundesgesetz und gilt in ganz Deutschland. Das SGB VIII kennt in seiner Systematik keine freiwilligen Leistungen. Alle Leistungen sind verpflichtend, wobei bei einigen Leistungen noch ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch besteht. Der örtliche Träger der Jugendhilfe hat einen Ermessensspielraum bezüglich der Förderungshöhe. Die Förderung auszusetzen bedeutet, dass das Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt wird, was nicht rechtens ist.
Dass Politikerinnen und Politiker die Förderung der Jugend(verbands)arbeit als freiwillige Leistung darstellen, ist weit verbreitet, weil sie entweder ob ihrer Großzügigkeit gelobt werden oder Einsparungen durchdrücken wollen. Es ist aber schlicht Unfug.



Ciao + GP
George

"Verlaßt die Welt ein bischen besser als ihr sie vorgefunden habt."
Beitrag vom 04.03.2012 - 14:06
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leunam ist offline leunam  
96 Beiträge
Hallo George,

ergibt sich dieser Förderungsanspruch dadurch, dass wir als Pfadfinder "anerkannter Träger der freien Jugendhilfe" sind?

Gut Pfad!
Beitrag vom 06.03.2012 - 12:34
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Gast Kristian  
Gast
Ich bin zwar nicht Georg, aber ja so ist es.
Beitrag vom 06.03.2012 - 14:44
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HEINO ist offline HEINO  
492 Beiträge
Naja, DIE Pfadfinder gibt es ja bekanntlich in Deutschland nicht, insoweit ist auch längst nicht jeder als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die meisten Bünde/Verbände sind über Dachverbände von staatlicher Seite anerkannt, manche über ihre Kirchenzugehörigkeit und manche wollen aus aus verschiedensten Gründen auch gar nicht (anerkannt werden). Vgl. auch http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/75.html





www.buendische-termine.de
Beitrag vom 06.03.2012 - 16:08
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Gast Kristian  
RE:
Gast
Zitat
Original geschrieben von HEINO

Naja, DIE Pfadfinder gibt es ja bekanntlich in Deutschland nicht, insoweit ist auch längst nicht jeder als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die meisten Bünde/Verbände sind über Dachverbände von staatlicher Seite anerkannt, manche über ihre Kirchenzugehörigkeit und manche wollen aus aus verschiedensten Gründen auch gar nicht (anerkannt werden). Vgl. auch http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/75.html


Da hast Du zweifelsohne recht, Heno. Ich hatte das so verstanden, dass sie schon nach §75 KJHG anerkannt sind, jedenfalls hatte ich das "wir" so verstanden, aber das kann man auch anders verstehen. Daher danke für die Klarstellung.
Beitrag vom 06.03.2012 - 21:40
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