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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeine Pfadfinderthemen » Leiten einer Gruppe mit Beziehung?? geschlossen

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55 Beiträge in diesem Thema (geschlossen) Seiten (4): < zurück 2 3 (4)
Autor
Beitrag
wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
Hier kommt nun die Besprechung die ich hatte ausführlich reingeschrieben.
Wen es interessiert kann es lesen.

Nun das Gespräch dauerte ca 2 Stunden und in diesen 2 Stunden hat der Gruppenleiter zu Anfangs gesagt was für ein guter Pfadi ich bin ,und das selbe sagte er zu meiner Freundin.
Danach kamen wir zum eigentlichen Thema dem Leiterproblem.
Zu nächst einmal Sagte er dem Rat was genau abgelaufen ist und was das Problem überhaupt ist.
Danach er klärte er uns das es Gesetzlich nicht ginge dass ich Leiten kann da es mit der Aufsichtspflicht nicht passte.
Der Elternrat und die anderen Leiter stimmten ihm ohne Kompromiss zu bis auf den Stufenleiter der GU/SP.
Der sagte das es nicht so sein kann da ich ein guter Leiter(PFADI) gewesen sei und werde. Er wollte es nicht akzeptieren da ihm nun ein weiteres Leitermitglied fehle. Jetzt ist er teilweise alleine mit den 21 jugendlichen und mit der Zeit wird es auch für ihn Zuviel.
Daraus folgte dann, das ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit nächstes Jahr Leiter werde wenn meine Freundin überstellt wurde.
Denn rechtlich gesehen gibt es da keine Komplikationen und der Gruppenleiter musste dies übers Herz bringen doch er wird es verstehen.
Ansonsten wird niemand mehr die GU/SP Truppe leiten.

mfg
Wolgi123
Beitrag vom 12.11.2011 - 13:39
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Roadrunner66 ist offline Roadrunner66  
9 Beiträge
bei manchen Beiträgen bzgl. deines Problems konnte ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, da anscheinend einige Leute gleich eine Staats- oder Gemeindeaffäre daraus machen, nur weil sich 2 Leute lieben.

aber wie Vorredner schon gesagt haben, du könntest rechliche Probleme bekommen, sollte sich wer darüber aufregen!
ich für meinen Teil würde sagen, es reicht, wenn du statt Gusp einfach Wiwö leitest und damit hats sich!
außerdem scheint dein Gruppenführer gleich vom "worst case scenarium" auszugehen, mir viele da ein passendes Sprichwort für Österreich ein "wo kein Kläger da kein Richter!"

Eine Frage hätte ich noch an dich direkt, war nie die Rede das mit den Gusp u. deren Eltern direkt auszudiskutieren, ob die ein Problem damit haben, dass du als Hilfsführer aggierst?? u. dieses Problem im kleinen Rahmen beizulegen?







"Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean!" (Isaac Newton)


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Roadrunner66 am 14.11.2011 - 09:29.
Beitrag vom 14.11.2011 - 09:21
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Schorsch59 ist offline Schorsch59  
RE:
111 Beiträge
Schorsch59`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Roadrunner66

bei manchen Beiträgen bzgl. deines Problems konnte ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, da anscheinend einige Leute gleich eine Staats- oder Gemeindeaffäre daraus machen, nur weil sich 2 Leute lieben.



Da kann ich dir voll und ganz zustimmen. Hier wurde mal ganz pauschal festgestellt, dass der Junge Sex mit seiner 14-jährigen Freundin hat. Vielleicht halten sie ja nur Händchen, küssen sich nur mal. Aber hier wird gleich vom extremsten Fall ausgegangen. Gut, gehen wir halt mal davon aus, dass es so ist.
Wenn die Eltern der 14-Jährigen kein Problem damit haben, sollten es aber andere auch nicht. Faszinierend finde ich dabei die Verweise auf rechtliche Vorschriften.

Natürlich kenne ich nicht die österreichischen Vorschriften.
Fakt ist, dass hier nach deutschen Recht prinzipiell in KEINEM Fall eine Straftat vorläge. Kein sexueller Mißbrauch von Schutzbefohhlenen, kein sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, keine Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Es genügt nicht, die Überschriften oder sogar die Absätze und Textstelle der jeweiligen Gesetze zu lesen oder zu zitieren. Auch die Definitionen einzelner Wörter und Begriffe spielen hier eine Rolle.
Exemplarisch möchte ich auf den Begriff "Schutzbefohlener" verweisen, bei dem es auf ein "Anvertraut-sein" ankommt. Der StGB-Kommentar (Fischer, Randnummer 8) erklärt wörtlich: "Dies ist nicht gegeben bei....Leitern einer Jugendherberge, Reisebegleitern, Betreuern von Jugendaufenthalten, bei gelegentlicher Unterweisung oder Anweisung in Sport und Freizeit.
Ich könnte noch auf weitere Stellen oder Begriffe wie " Mißbrauch" etc. eingehen, aber das würde den Rahmen hier sprengen.

Ich möchte hier keine juristische Grundsatzdebatte anstoßen. Aber es wird (im Gesetz) nicht immer alles sooo heiß gegessen wie es gekocht wurde.

Selbstverständlich war es aber das Beste, dem Jungen eine andere Gruppe zu geben. Das vermeidet von vorneherein unnötige Gerüchte, Gerede und Diffamierungen.

Beitrag vom 14.11.2011 - 14:40
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
Um es mal so aus zu drücken Sex ist bei uns noch keine Frage da wir uns einig sind da wir(sie) noch nicht alt genug dafür ist.

Mit den Eltern wurde schon drüber gesprochen und die haben da kein Problem damit.
Doch der Gruppenleiter sagte: "Es könne sein, dass man uns im Lager Händchenhaltend spazieren gehen sieht und dass damit andere Gruppen was dagegen haben und es irgendwie jemandem melden."

mfg
Wolgi123
Beitrag vom 14.11.2011 - 19:36
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leunam ist offline leunam  
Themenicon   
96 Beiträge
Top Einstellung! Mein Hochachtung, dass ihr dem "Trend der Welt" widersteht und Euch mit gegenseitigen Verständnis und Verantwortung gegenübertretet.

-leunam.
Beitrag vom 14.11.2011 - 21:40
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Roadrunner66 ist offline Roadrunner66  
9 Beiträge
also wenn dein gruppenführer sonst keine sorgen hat, außer das 2 jugendliche händchenhaltend durchs lager wandern könnten, u. da "upps" getratscht werden könnte, ist er fast zu beglückwünschen!



"Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean!" (Isaac Newton)
Beitrag vom 16.11.2011 - 20:49
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Pato ist offline Pato  
RE:
473 Beiträge
Pato`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Henna

Doch, es spricht etwas dagegen, dass ein Jugendgruppenleiter mit einem Gruppenmitglied eine Beziehung hat, denn: Sexuelle Handlungen zwischen Aufsichtspersonen mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar (§ 174 StGB). Und auch ich finde, das es das Gruppenleben erheblich stört, wenn zwischen der Leitung und einem Gruppenmitglied eine Beziehung herrscht.


Jetzt haben wir nur noch das kleine Problem, dass Wolgi123 aus Österreicht kommt und im dortigen StGB ist untrer § 174 die Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel geregelt grosses Lachen
§ 207b StGB (Österreich) http://goo.gl/sXQpi
und
§ 212 StGB (Österreich) http://goo.gl/nAaDt
könnten (falls doch Sex im Spiel ist) greifen. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man die Gruppenleiter/Sippling Beziehung unter diese Normen subsumieren könnte.



Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Pato am 16.11.2011 - 22:41.
Beitrag vom 16.11.2011 - 22:37
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Schorsch59 ist offline Schorsch59  
RE: RE:
111 Beiträge
Schorsch59`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Pato

Jetzt haben wir nur noch das kleine Problem, dass Wolgi123 aus Österreicht kommt und im dortigen StGB ist untrer § 174 die Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel geregelt grosses Lachen
§ 207b StGB (Österreich) http://goo.gl/sXQpi
und
§ 212 StGB (Österreich) http://goo.gl/nAaDt
könnten (falls doch Sex im Spiel ist) greifen. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man die Gruppenleiter/Sippling Beziehung unter diese Normen subsumieren könnte.




Da liegt NICHTS vor. Auch nicht nach den österreichischen Paragraphen, die mit den deutschen (sex. Mißbrauch von Schutzbefohlenen/sex. Mißbrauch von Jugendlichen) zumindest inhaltlich identisch sind.

Beim § 207 ist auch diese Stelle zu beachten: "...und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln".
Damit kommst du bei keinem durchschnittlich intelligenten Teenager durch.

Zum "Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses" habe ich mich schon geäußert. Bei einem 17-jährigem Gruppenleiter, der gelegentlich mal eine Gruppe für ein paar Stunden betreut oder mit dieser mal 1 - 2 Wochen ins Ferienlager fährt ist das nicht gegeben.

Daraum, wie schon gesagt: Nicht nur die Überschriften lesen, sondern bitte den gesamten Gesetzestext und dazu unbedingt auch die entsprechenden Rechtskommentare mit Auslegungen und einschlägigen Urteilen. Wenn der Umgang mit Gesetzen sooo einfach wäre, bräuchten wir keine Rechtsanwälte mehr. Dem ist aber leider nicht so.
Beitrag vom 17.11.2011 - 07:53
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Schorsch59
Wenn der Umgang mit Gesetzen sooo einfach wäre, bräuchten wir keine Rechtsanwälte mehr. Dem ist aber leider nicht so.



Das wird Pato nicht ganz so unrecht sein... grosses Lachen



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 17.11.2011 - 08:37
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Andir ist offline Andir  
Themenicon    geschlossen
Moderator
3537 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Ich habe ein geschmackloses Posting entfernt. ärgerlich

Nachdem die Ausgangsfrage des Fadens von allen sinnvollen Seiten her beleuchtet ist, schließe ich den Faden bevor weitere Merkwürdigkeiten gepostet werden. Wer noch etwas Sinnvolles zu der Ausgangsfrage beisteuern kann, wende sich bitte per IM an mich. Danke.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Andir am 17.11.2011 - 23:39.
Beitrag vom 17.11.2011 - 23:34
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