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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeine Pfadfinderthemen » Leiten einer Gruppe mit Beziehung?? geschlossen

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55 Beiträge in diesem Thema (geschlossen) Seiten (4): < zurück 1 (2) 3 4 weiter >
Autor
Beitrag
Hawkeye ist offline Hawkeye  
RE:
Moderator
1538 Beiträge
Hawkeye`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von -Lioba-
... gerade die katholische Kirche (zumindest bei uns) fährt da eine null Toleranz Politik.


Wie zeigt sich denn diese null Toleranz Politik bei Euch?
Exkommunikation?
Ausschluss des Stammes aus der Gemeinde?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was der Gemeindepfarrer da machen will/kann, solange alles im rechtlichen Rahmen gehalten wurde.

Gruss
Hawkeye



A Scout smiles and whistles under all circumstances.
Beitrag vom 09.11.2011 - 09:47
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
ich danke euch allen für diese raschen antwortenglücklich

ich hab es jetzt verstanden warum ich nicht mehr leitendarf.
Es liegt also schlussendlich nur daran weil sie noch nicht 16 ist oder habe ich das etwa alles falsch mitbeckommen??

mfg
wolgi123
Beitrag vom 09.11.2011 - 11:58
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Andir ist offline Andir  
RE:
Moderator
3537 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von wolgi123


Es liegt also schlussendlich nur daran weil sie noch nicht 16 ist oder habe ich das etwa alles falsch mitbeckommen??

Auch hier bietet der am Anfang gepostete Link eine klare Aussage, die erklärt, wie es aussieht, wenn sie 16 geworden ist und du ja dann schon Ü18 bist:

Zitat

- Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 174 Abs. Ziffer 2 und 3).

- Ansonsten gibt es keine weitere Regelung. D.h. eine intime Beziehung zwischen einem 16 und 17jährigen Jugendlichen zu Gleichaltrigen, oder zu einem Erwachsenen (z.B. JugendleiterIn) wäre also zulässig, außer wenn ein Abhängigkeitsverhältnis (Machtstellung) unterstellt werden kann und die sexuellen Handlungen unter Zwang (Nötigung) erfolgten. Jedoch sollte sich der/die JugendleiterIn überlegen, ob ein intimes bzw. sexuelles Verhältnis zu einem/einer über 16 jährigen TeilnehmerIn für die Gruppendynamik gut wäre. Ein intimes Verhältnis zwischen Jugendleiter/in und TeilnehmerIn unter 16 Jahren ist auf jeden Fall strafbar.

Mit anderen Worten:
Auch dann solltest du nicht ihr Gruppenleiter sein weil
a) sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dir als Gruppenleiter steht
b) es nach wie vor die Gruppendynamik stört, wenn ein Leiter und eine Teilnehmerin ein Paar in der Gruppe bilden.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 09.11.2011 - 12:29
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Nachtwache ist offline Nachtwache  
1003 Beiträge
Nachtwache`s alternatives Ego
Und auch aus gruppendynamischen Punkten heraus ist es einfach schwierig, eine Gruppe von Jugendlichen zu leiten, wenn man zu einer Person eine besondere Beziehung hat. Es kann z.B. auch sehr störend sein, wenn es sich um Schwester und Bruder handelt...



-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt --
Beitrag vom 09.11.2011 - 12:31
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Andir ist offline Andir  
Österreich !!
Moderator
3537 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
@wolgi123: Dein Profil gibt jetzt an, dass du aus Österreich kommst. Falls du dort lebst, gilt natürlich österreichisches Recht und nicht deutsches, was wir dir in unseren Antworten bisher vorgestellt haben. Wie das österreichische Recht genau aussieht, weiß ich nicht.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 09.11.2011 - 13:23
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
oke danke nochmals für die Auskunft...

Habe jetzt alles verstanden warum es so ist..

Ja ich denke wir in Österreich werden nicht viel unterschied bei diesem gesetz haben.

mfg
Wolgi123

Beitrag vom 09.11.2011 - 14:08
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE:
2775 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von wolgi123


Ja ich denke wir in Österreich werden nicht viel unterschied bei diesem gesetz haben.




denken heißt nicht wissen, oder: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Also: Mache Dich bitte schlau...

PS: Pitt, auch hier muß ich Dir wieder Recht geben: Er schrieb gar nix von einer kirchlichen Gruppe...und warum der KV davon Wind bekommen müßte? Man muß nicht immer alles an die große Glocke hängen, da habt ihr absolut recht.



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 09.11.2011 - 14:22
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teppich ist offline teppich  
RE:
347 Beiträge
teppich`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von wolgi123

......Ja ich denke wir in Österreich werden nicht viel unterschied bei diesem gesetz haben.




...da bin ich mir nicht so sicher, denn die Jugendschutzgesetze in Österreich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch wenn gerade "Harmonisierungen" im Gespräch sind.

Hier kannst Du Dich informieren, es gibt da auch eine Kontaktadresse für direkte Nachfragen.



"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..."
Beitrag vom 09.11.2011 - 14:25
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
ja ich werde mich schlau machen..

ich würde sagen dieses Thema wurde nun zu genüge diskutiert und ich habe alles was ich wissen wollte erfahren.

mfg
Wolgi123
Beitrag vom 09.11.2011 - 14:31
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phips ist offline phips  
Moderator
743 Beiträge
phips`s alternatives Ego
Hallo wolgi123,

ein Problem ist § 212 StGB Mißbrauch eines Autoritä...l;ltnisses

Ein Autoritätsverhältnis hast du als Jugendleiter auf alle Fälle.

Ansonsten liegst du mit den von dir genannten drei/vierJahren nicht daneben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch...uml;ndigen

§ 207 StGB Sexueller Mißbrauch von Unm&...uml;ndigen

Weil es eventuell interessant ist:

Rechtsvergleich in Europa (Quelle: Verein Rechtskomitee Lambda)
Nicht verwirren lassen in der Tabelle unten geht es dann auch um heterosexuelle Kontakte.
http://www.rklambda.at/Rechtsvergleich/text.htm

Für die Schweiz Lust und Frust Fachstelle
für Sexualpädagogik: http://www.lustundfrust.ch/html/jugendliche/infos_11.html

@Teppich: Das Jugendschutzgesetz regelt Ausgehzeiten, Fragen von Alkohol- und Tabakkonsum und ähnliches. Sexualstrafrecht ist aber bundesweit einheitlich.

Den gruppendynamischen Aspekt haben einige Mitdiskutanten schon angesprochen und dieser ist aus meiner Sicht nicht zu vernachlässigen.

Die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ) erachten es auch nicht als sinnvoll eine(n) 17 Jährigen LeiterIn in einer Alterstufe mit 13-16 Jährigen einzusetzen.
Daher gibt es in der LeiterInnenausbildung Mindestaltersgrenzen um in die Ausbildung einzusteigen.
Ich weiß aber nicht in welchen Verband/Bund die von dir erwähnte Gruppe ist.
Im Österreichischen Pfadfinderbund gibt es die Altersgruppe Pfadfinder(innen) von 11-16/17 Jahren.
Aber auch dort wird denke ich auf einen Altersabstand in den Altersgruppen Wölflinge und Pfadfinder(innen) geachtet. Führungskräfte bei den Rovern und in der Gilde haben natürlich weniger/keinen Altersabstand mehr.
Natürlich hat ein 16/17 Jähriger dann für die Wölflinge genug Altersabstand.
Ich denke in einer anderen Altersgruppe kann für dich als Leiter durchaus Platz sein und du kannst dort auch eine herausfordende und spannende Aufgabe finden.






Jabonah und Gut Pfad
phips (Fahrtenname), Tschil, (Führername)
Meine Gruppe: http://www.pfadfinder-wattens.at
Unser Landeszentrum das TPZ Igls; unsere Gruppe engagiert sich dort sehr stark: http://www.tpz-igls.at


Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von phips am 09.11.2011 - 15:06.
Beitrag vom 09.11.2011 - 14:45
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
Dann habe ich da noch mal eine Frage:

Der Gruppenleiter sagte zu mir, dass auch wenn meine Freundin überstellt (dh. zu der nächstengruppe geht) wurde das ich nicht die Gruppe leiten darf.
Er zitierte: "§ 212 StGB Mi?brauch eines Autoritätsverhältnisses"
Er sagte dazu, dass auch wenn sie in die nächste Gruppe geht das ich immer noch dagegen verstoße doch ich weiß nicht warum denn ich habe ja nichts mehr mit ihr zu tun dann in der Gruppe.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen könnt.

Mfg
Wolgi123
Beitrag vom 09.11.2011 - 14:58
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Nachtwache ist offline Nachtwache  
RE:
1003 Beiträge
Nachtwache`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von wolgi123

Dann habe ich da noch mal eine Frage:

Der Gruppenleiter sagte zu mir, dass auch wenn meine Freundin überstellt (dh. zu der nächstengruppe geht) wurde das ich nicht die Gruppe leiten darf.
Er zitierte: "§ 212 StGB Mi?brauch eines Autoritätsverhältnisses"
Er sagte dazu, dass auch wenn sie in die nächste Gruppe geht das ich immer noch dagegen verstoße doch ich weiß nicht warum denn ich habe ja nichts mehr mit ihr zu tun dann in der Gruppe.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen könnt.

Mfg
Wolgi123



Lass es dir doch am besten von deinem Gruppenleiter erklären, wie er zu diesem Schluss kommt.



-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt --
Beitrag vom 09.11.2011 - 15:16
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phips ist offline phips  
Moderator
743 Beiträge
phips`s alternatives Ego
Das Problem dabei ist, dass es eine Grauzone gibt.
Und diese Grauzone ist leider auch da wenn du Leiter in einer Stufe drunter bist.
Die Auslegung von Gesetzestext macht immer der jeweilige Richter. Es gibt kein fixes starres das ist so bis es durch alle Instanzen durchgefochten ist bis zum Obersten Gerichtshof.
Dass dein Gruppenleiter lieber auf Nummer sicher gehen möchte kann ich da gut verstehen.
Gerade jetzt wo sexuelle Gewalt/Missbrauch ein Thema ist in der Gesellschaft und den Medien. Dein Gruppenleiter ist für das Ansehen der Gruppe, des Verbandes und für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den Verbandsregeln und Gesetzen/Vorschriften des Staates verantwortlich.

Wichtig ist in so einer Grauzone, dass alle mit offenen Karten spielen.

Weiterhelfen können dir unter Umständen mit mehr und fundierter Info:

Die Landesjugendreferate: http://www.bmwfj.gv.at/Jugend/Jugendpolitik/Seiten...erate.a spx
Es gibt von diesen z.T. auch sehr niederschwellige Beratungsangebote z.B. in Tirol das InfoEck: http://www.mei-infoeck.at/



Jabonah und Gut Pfad
phips (Fahrtenname), Tschil, (Führername)
Meine Gruppe: http://www.pfadfinder-wattens.at
Unser Landeszentrum das TPZ Igls; unsere Gruppe engagiert sich dort sehr stark: http://www.tpz-igls.at


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von phips am 09.11.2011 - 15:42.
Beitrag vom 09.11.2011 - 15:30
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wolgi123 ist offline wolgi123  
17 Beiträge
so wie Ich das jetzt verstanden habe, ist es so wenn der Gruppenleiter nichts dagegen hat das ich nächstes Jahr Leiter werde, dass das in Ordnung geht doch wenn er es nicht so einsieht, dass ich solange warten muss bis sie auch Leiterin ist.??

mfg
wolgi123

Beitrag vom 09.11.2011 - 16:01
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phips ist offline phips  
Moderator
743 Beiträge
phips`s alternatives Ego
Ob jemand LeiterIn werden kann in einer Pfadfindergruppe sollte im Idealfall (bei den PPÖ, für andere kann ich nichts sagen, weil mir dafür das Wissen fehlt) der Gruppenleiter (=Stammensleiter/führer/D) gemeinsam mit dem Elternrat/Aufsichtsrat und dem Gruppenrat (Leitungsteam aus allen LeiterInnen) entscheiden.
Damit gesichert ist, dass das Team zusammenarbeiten kann, die charakterliche Eignung für die Aufgabe gegeben ist, pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit nach den Grundsätzen der PPÖ in der Gruppe vor Ort gelebt wird.

Im Idealfall sollte die Gewinnung und Einführung neuer LeiterInnen und aller ehrenamtlichen MitarbeiterInnen nach dem Adults in Scouting Modell passieren.

Mehr dazu hier: http://www.ppoe.at/leiter/ais

Es gibt keinen Automatismus des Leiterwerdens in einer Pfadfindergruppe.

Von der Außenperspektive ist es daher sehr schwer dir konkrete Fragen für eine unbekannte Pfadfindergruppe zu beantworten.
Aus der Moderatorsicht herzlichen Dank, dass du keine Namen und Gruppe genannt hast.
Ich empfehle dir, dass persönliche Gespräch mit dem Gruppenleiter und/oder anderen Menschen in deinem pfadfinderischen Umfeld zu suchen.
Hier im Forum hast du Hintergrundinfos und Fakten erfahren. Hier im Forum kann auch ein Erfahrungsaustausch entstehen.
Hier im Forum ist aber eine Beantwortung konkreter Fragen, wie auch eine Rechtsberatung sehr schwierig.




Jabonah und Gut Pfad
phips (Fahrtenname), Tschil, (Führername)
Meine Gruppe: http://www.pfadfinder-wattens.at
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von phips am 09.11.2011 - 16:22.
Beitrag vom 09.11.2011 - 16:20
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