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RE: RE: Regelungen bezüglich (privatem) Alkohol auf Pfadfinderveranstaltungen |
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Moderator 1559 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pitt
Zu Spät....mittendrin !
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Na ein Glück. Endlich wird dieses wichtige Thema hier mal diskutiert im P.T.
Mega-Gäääääähhhhhhn.
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www.myspace.com/bruncken
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Beitrag vom 13.04.2011 - 23:47 |
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RE: RE: RE: Regelungen bezüglich (privatem) Alkohol auf Pfadfinderveranstaltungen |
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13 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Malte_B
Zitat Original geschrieben von Pitt
Zu Spät....mittendrin !
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Na ein Glück. Endlich wird dieses wichtige Thema hier mal diskutiert im P.T.
Mega-Gäääääähhhhhhn. |
Darum gings mir eigentlich gar nicht so sehr. Ich habe dazu bereits meine feste Meinung und die heißt: Kein Alkohol auf Pfadfinderveranstaltungen generell.
Mir ging es vor allem darum zu wissen, wie das Thema in anderen Bunden/Verbänden gehandhabt wird, welche Regelungen bestehen und wie sie um-/durchgesetzt werden. Malte_B, Du könntest mein Wissen dahingehend bereichern, indem Du mal erzählst, wie Du dazu stehst und wie das bei Euch so gehandhabt wird.
Liebe Grüße, GP
willi
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Beitrag vom 14.04.2011 - 01:16 |
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RE: RE: RE: Regelungen bezüglich (privatem) Alkohol auf Pfadfinderveranstaltungen |
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Zitat Original geschrieben von Malte_B
Na ein Glück. Endlich wird dieses wichtige Thema hier mal diskutiert im P.T.
Mega-Gäääääähhhhhhn. |
Na für jemand der km-weit von der Basis entfernt ist ist das "Problem" bestimmt lMega-Langweilig. Für jemand der aber, der aktiv in der Verantwortung mit Jugendlichen steht, stellt sich die Frage immer wieder aufs Neue.
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 14.04.2011 - 07:02 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Ich will da jetzt nicht falsch verstanden werden: hier war die Diskussion tatsächlich mal am Punkt, wie man das jeweils konkret handhabt - und dann wird das wieder auf die allgemeine Ebene gehoben. Und DIE ist hier im P.T. nun wirklich in extensio ausdiskutiert. Dafür gibt es eine Suchfunktion.
Wie gesagt: die Diskussion war am Punkt, da habe ich mich auch nicht beteiligt, weil, wie Du richtig schreibst, die Gruppenarbeit von mir so weit weg ist wie der Mond. Mir ging es wirklich nur drum, dass das wieder in die "Pfui" gegen "Rülps" Schiene zu laufen droht(e). Hätte ich mich vermutlich anders ausdrücken sollen.
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www.myspace.com/bruncken
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Malte_B am 14.04.2011 - 07:42.
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Beitrag vom 14.04.2011 - 07:41 |
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RE: RE: RE: RE: Regelungen bezüglich (privatem) Alkohol auf Pfadfinderveranstaltungen |
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Zitat Original geschrieben von willi
und wie sie um-/durchgesetzt werden. |
Ich kenne in meinem Bereich einige Diskussionen zum Thema(grundsätzlicher Art), Zwangsmaßnahmen mußten aber zum Glück noch nie durchgezogen werden, wahrscheinlich auch, da es allen klar ist, wie es geht und was nicht geht. Es wird einfach offensiv klargestellt wo es lang geht!
Und um es mal auch für mich klar zu stellen: Ich habe nichts gegen Wein oder Bier, nur nicht auf Pfadfinderveranstaltungen, wobei es da auch zugegeben Grauzonen gibt, auf dem Kita trinke ich auch schon mal ein Radler, aber da bin ich zwar in Tracht (wobei mit oder ohne Tracht für mich kein Unterschied ist!), aber ganz ohne Gruppe 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 14.04.2011 - 08:17 |
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Hallo Willi,
um mal eben auf deine Bitte nach einem Überblick zurückzukommen:
Ich spreche jetzt für die DPSG Diözese Köln. Auf Diözesanveranstaltungen ist privater Alkohol nicht erwünscht und wird von der Leitung eingesammelt, wenn jemand doch etwas mitbringt. Das passiert auch, wenn der mitbringende Leiter deutlich über 20 ist.
Es gibt abends nach Ende des Programms immer einen Ausschank mit nicht-alkoholischen Getränken und Bier (auch alkoholfreies) zu vernünftigen Preisen. Bei Veranstaltungen mit jüngeren Teilnehmern macht das Leitercafé auch erst gegen 23.00 Uhr auf, damit man seine Kinder vorher ins Bett bringen kann.
Es bringen trotzdem immer noch einzelne Leute sich ihr Bierchen mit. Ich habe eine Gruppe Rover bei einer Schulung darauf angesprochen, ob sie denn mit ihrem mitgebrachten Bier billiger kommen als mit dem vom Ausschank gekauften. War wohl nicht so. Der "Abenteuereffekt", ob man was mitreinschmuggeln kann, ist wohl auch nocht dabei.
Ich habe allerdings auf Diözesanlagern noch niemanden getroffen, der stockbesoffen über den Platz getorkelt wäre. Vielleicht gehe ich aber auch zu früh schlafen. :- )
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Beitrag vom 14.04.2011 - 08:44 |
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zu viel Spaß = man braucht keine Alk |
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2775 Beiträge
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Mein Ansatz: Wir bieten ein tolles Programm, dass den Pfadfindern (vom Jungpfadfinder bis zum Kreuzpfadfinder) ganzheitlich anbspricht und natürlich fordert, so dass er abends um 22 h einfach platt und glücklich ist - und schlafen gehen will (oder weiter in der Jurte bei Tschai und Tee singen will)
Wozu also Alk? WIR sind uns selbst genug.
Ansonsten schließe ich mich Hathi, Hawkeye und rabe an.
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 14.04.2011 - 08:56 |
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Für unseren Bund kann ich bestimmt sagen:
Unsere Veranstaltungen sind alkohol- und nikotinfrei!
Das ist für uns ganz selbstverständlich, weil es auch schon immer so war, und daher kamen in meinen 25 Jahren Bundeszugehörigkeit (und auch für die Zeit davor nach Protokolllage) noch keine Diskussionen zu diesem Thema auf.
Einzig Thema ist gelegentlich, ob wir auf "fremden" Veranstaltungen in Tracht Alkohol trinken wollen/dürfen.
Das wird dann fakultativ entschieden, wobei auch da die Tendenz eher zum "Nein" geht.
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Wer stöbert - hat mehr vom Leben! |
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Beitrag vom 14.04.2011 - 09:07 |
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Bei uns im Stamm handhaben wir es so, dass auf jeder Veranstaltung, auf der unter 18-Jährige dabei sind, keinerlei Alkohol getrunken wird.
Auch wenn jemand 16 ist und sich mit Bier zukippt, haben wir Volljährigen irgendwie die Verantwortung und das wollen wir nicht.
Auf einer Roverfahrt (über 18) oder einer Erwachsenenrundenfahrt kann es nach Absprache mal ein Bier oder Wein geben. Auf dem Leitungsrundenwochenende haben wir beispielsweise am Freitagabend ein Glas Wein zusammen getrunken. Dabei blieb es dann auch.
Das Ganze hat nicht den Grund, dass wir unseren Kindern und Jugendlichen vormachen wollen, wir würden nie trinken. Im Gegenteil: Lieber denen sagen, dass es ab und zu in Maßen in Ordnung ist, aber auch auf die Gefahren hinweisen, als sich zu verstellen. Das finde ich unglaubwürdig und erhöht den Reiz noch mehr. Ich persönlich sehe das mit dem Trinken und Aufsichtspflicht haben wie mit dem Trinken und dem Fahren. Wenn ich getrunken habe, fahre ich nicht, auch nicht, wenn ich unter der erlaubten Grenze liege. Warum? Ganz einfach: Man hat immer eine Mitschuld an einem Autounfall, sobald man getrunken hat, auch wenn es nur ein Bier war. So sehe ich das auch bei der Aufsichtspflicht. Wenn einem Kind was passiert und ich absolut nichts dafür konnte, aber rauskommt, dass ich ein Bier getrunken habe, kommt das nicht so gut...
Des Weiteren: Selbst, wenn die Kinder schlafen, kann auch was sein. Wenn z.B. eines weint wegen Heimweh und der Akela hat erst einmal eine Bierfahne, dann ist das echt unangenehm.... Ob eigentlich ein anderer wachgeblieben ist, um sich um die Kinder zu kümmern, wird den Wölfling recht wenig interessieren, denn jedes Kind wird als erstes zu seinem eigenen Leiter bei Problemen gehen.
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 14.04.2011 - 09:27 |
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Unser Landesrat hat gerade erst abgesprochen, dass das Mitbringen von Spirituosen (also auch Alkopops) zum sofortigen Ausschluss von Landesveranstaltungen führt. Soll heißen: Das ist generell unerwünscht und hat tatsächlich Konsequenzen. Leider gibt es daneben immer noch Gruppen und Einzepersonen, die auch dann Wein oder Bier mitbringen, wenn es auf Landesveranstaltungen einen Ausschank gibt. Das konnte allerdings in den letzten Jahren deutlich reduziert werden, hauptsächlich über gezielte Ansprache der Betreffenden. Sprich: Auf Landesebene gibt es eine - mMn erfolgreiche - Doppelstrategie mit klaren Verboten und gezieltem Ansprechen.
Auf Gauebene wird eher wenig konsumiert, so dass wir in den letzten zehn Jahren da keine Probleme hatten und folglich auch keine Konsequenzen ziehen mussten. Vor noch längerer Zeit mussten wir aber einen Stamm für eine Jahr von allen Gauveranstaltungen ausschließen, was dann auch langfristig gewirkt hat. Natürlich fühlt sich eine Gruppe in so einem Fall erstmal ungerecht behandelt, wenn so eine "Sperre" aber nicht nur punktuell ausgesprochen wird, sondern ausreichend lang gilt, setzt irgendwann doch der Denkprozess ein.
Im Stamm gibt es momentan außer im Tschai gar nichts, weil auch die Führerrunde zu einem wesentlichen Teil jünger als 18 ist. Und selbst im Tsachi ist selten Alkohol, weil dann zwei Töpfe für gerade mal 30 Leute gemacht werden müssten. Und wir kommen ohne sehr gut zurecht...
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Beitrag vom 14.04.2011 - 11:37 |
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Bei mir im Stamm, Bezirk(Duesseldorf) und Dioezese(Koeln) ist das mitbringen von eigenem Alkohol klar verboten. Das gilt auch fuer Schulungs Veranstaltungen wo alle deutlich ueber 18 sind. Es gibt bei Rover Dioezesen Veranstaltungen schon mal aerger weil die Duesseldorfer Rover ungerne Koelsch trinken...
Regards
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|_|0|_| Selbst den schlechtesten Zeiten
|_|_|0| ist immer noch eine fröhliche Seite abzugewinnen.
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Beitrag vom 14.04.2011 - 11:58 |
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Danke an alle bisher für die aufschlussreichen Beiträge. Warten wir mal noch ab, vielleicht kommt ja noch ein bisschen was dazu. 
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Beitrag vom 14.04.2011 - 23:15 |
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Wenn ich das richtig versteht geht es ja um Leiterveranstaltungen. Ich würde aber trotzdem das Mitbringen von Alkohol verbieten. Man kann dann so viel Alkohol anbieten wie es zielführend ist. Wenn am nächsten Tag noch etwas inhaltliches stattfinden soll, dann das Angebot ein bisschen einschränken. Wenn es ums Feiern geht dann kann man das ja großzügiger handhaben.
Wichtig ist natürlich, dass alle darüber ausreichend informiert werden. Ich würde, auch wenn man sagt, dass man bei dem kleinsten Verstoß dagegen Leute nach Hause schickt nicht soo streng sein und auch Verwarnungen aussprechen. Natürlich muss dann der gesamte selbst mitgebrachte Alkohol der Allgemeinheit zugeführt werden, oder wenn Spirituosen nicht erlaubt sind weggekippt.
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Beitrag vom 15.04.2011 - 13:04 |
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Zitat Original geschrieben von -Lioba-
....Natürlich muss dann der gesamte selbst mitgebrachte Alkohol der Allgemeinheit zugeführt werden, oder wenn Spirituosen nicht erlaubt sind weggekippt. |
Bei den Teilnehmern sichergestellte Alkoholikas dürfen nicht weggeschüttet oder sonst wie "vernichtet" werden (=Sachbeschädigung). Rechtlich einwandfrei wäre alleine die Rückgabe an die Eltern nach Beendigung der Fahrt.
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Gruß & Gut Pfad!
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Wir, die wir guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren, das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel, mit so wenig, so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit Nichts zu erreichen. |
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Beitrag vom 16.04.2011 - 15:36 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von shotekithei
Zitat Original geschrieben von -Lioba-
....Natürlich muss dann der gesamte selbst mitgebrachte Alkohol der Allgemeinheit zugeführt werden, oder wenn Spirituosen nicht erlaubt sind weggekippt. |
Bei den Teilnehmern sichergestellte Alkoholikas dürfen nicht weggeschüttet oder sonst wie "vernichtet" werden (=Sachbeschädigung). Rechtlich einwandfrei wäre alleine die Rückgabe an die Eltern nach Beendigung der Fahrt. |
Und wenn Du es nicht weggekippt hast und die Eltern noch nicht erreicht haben solltest, wie redest Du Dich dann raus, was die dann im Raum stehende Zueignungsabsicht angeht?
Merke: "Einwände" gibt's immer.
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Beitrag vom 17.04.2011 - 00:42 |
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