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Moderator 1538 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von -Lioba-
Zu dem Thema, dass man das nicht darf lassen wir immer einen Zettel ausfüllen mit der Option ob wir frei verkäufliche Mekikamente nach den Angaben auf der Packungsbeilage verabreichen dürfen. |
Leider aucvh nicht zulaessig. Du kannst/darfst, sofern Du kein (Human-)Mediziner bist, keine Diagnose stellen und auch keine Meikamente verordnen. Nicht einmal ein Rettungssanitaeter oder -assistent darf das. Natuerlich ist das beispielsweise verabreichte Aspirin in 99999 Faellen die richtige Entscheidung und alles ist gut. Der 100000. Fall ist dann aber genau der bedauerliche Einzelfall bei dem Leib und Leben gefaehrdet ist. Und da steht Dir dann kein Vorstand, keine Versicherung und auch nicht mehr die Eltern, die vielleicht die Einwilligung gegeben haben, zur Seite.
Also im Zweifel vom Lager zum Arzt. Was der verordnet, darf verabreicht werden.
Gruss
H
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A Scout smiles and whistles under all circumstances. |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Hawkeye am 13.04.2011 - 12:41.
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Beitrag vom 13.04.2011 - 12:40 |
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