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@Gerd: Dass nichtrechtsfähige Vereine keine Kasse haben dürfen, ist so auch nicht richtig. In letzter Zeit wurden sie sogar so weit gestärkt, dass sie unter bestimmten Bedingungen Verträge eingehen können.
Ansonsten: Die von Teppich geposteten Regeln sind nicht direkt auf Pfadfinderseiten anwendbar. Oder verstößt jeder Stamm dagegen, wenn er §6 (4) nicht erfüllt?
Zitat 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer |
Zu geschäfts-/erwerbsmäßig: Geschäftsmäßg ist das regelmäßige Erzielen von Einnahmen, aber es kommt nicht darauf an, ob ein Gewinn beabsichtigt oder erzielt wird.
Bei den aktuell marodierenden Abmahnanwälten kann man sich bei nichts sicher sein (und oft scheren sie sich auch nicht um geltendes Recht), aber ich würde schätzen, dass die Chancen für einen Abmahnanwalt recht gering sind, damit vor Gericht durchzukommen. Aber er es trotzdem abmahnen will, hat man erstmal den Ärger.
Wenn man aber ein Impressum hin stellt und das Fehler enthält, macht man es mit in der Regel schlimmer. (insbesondere, wenn man abschreibt, weil die abmahner dann googlen können - nach seiten zu googeln, die kein impressum haben, ist schwierig und daher unattraktiv)
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Beitrag vom 04.12.2009 - 10:21 |
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