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Ich glaube man muss differenzieren, ob es sich um eine Sippe/Horte/Gilde oder Meute handelt. Erstere sind ja meistens nicht mehr als 6 - 10 Leute, bei denen die Mitglieder die gesamte Wölflingszeit zusammen bleiben. Bei der Meute sind es meist 15 - 25 Leute, bei denen die Mitglieder je nach Alterstufen zusammengesetzt werden.
Bei uns macht ein/e Gruppenleiter/In mit 14 - 16 Jahren eine Horte oder Gilde mit 8 - 11 Jährigen alleine auf und betreut sie bis die Mitglieder selber 14 sind und auf Schulung gehen können. Dann geht es von vorne los mit einer neuen Gruppe. Dass so etwas Probleme bezüglich des Alters gibt, ist uns bewusst, aber bisher haben wir nur positive Erfahrungen gemacht.
In dieser Hinsicht kann man sagen, dass bei uns Jugend die Jugend führt. Unsere Stammesvorsitzenden sind alle unter 21 Jahren, wobei bei den Stammeschefs wir nicht so sehr aufs Alter gucken.
Aber ich kann verstehen, wenn Eltern in dieser Hinsicht erst überzeugt werden müssen.
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Beitrag vom 10.12.2008 - 23:48 |
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2775 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Bene.Ambrone
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ui, das kann rechtlich ganz brisant werden, wenn ein Stafü noch nicht 18 ist.
Bei uns....geht das nicht.
Wenn schon die Sifüs (ab 16 Jahren) noch nicht volljärhig sind, muss wenigstens der Stammesführer 18 Jahre alt sein.
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 11.12.2008 - 19:14 |
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Einspruch euer Ehren: Ich kenne zumindest ein aktuelles Gegenbeispiel!
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 11.12.2008 - 19:27 |
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matthias BdP |
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soweit ich weis muss zumindest im BdP der StaFü nicht 18 sein, aber irgendein andres Mitglied aus dem Stamm muss 18 sein.
Also irgendwer muss immer volljährig sein, egal ob Leiter, StaFü oder sonst was...
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Beitrag vom 11.12.2008 - 20:34 |
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Administrator 4028 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von matthias BdP
soweit ich weis muss zumindest im BdP der StaFü nicht 18 sein, aber irgendein andres Mitglied aus dem Stamm muss 18 sein.
Also irgendwer muss immer volljährig sein, egal ob Leiter, StaFü oder sonst was... |
oder die Eltern des Stammesführers und die sind in der Regel volljährig.
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Beitrag vom 11.12.2008 - 21:51 |
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514 Beiträge
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Was sein sollte, was sein könnte... .
Es gibt einige Stämme, in denen keine 18-Jährigen aktiv sind - und niemand meckert.
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Glück ist ein verhexter Ort.
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Beitrag vom 11.12.2008 - 22:40 |
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Zitat Original geschrieben von Christian
- und niemand meckert. |
...das ist solange kein Problem, solange alles glatt läuft und nichts passiert. Wenn was passiert wird jemand gesucht der für den Minderjährigen verantwortlich ist. Das können die Eltern sein, aber auch der Bezirksvorsitzende,.... - ich bin kein Jurist und kenne auch kein Musterfall, ist also reine Laien-Spekulation. Aber die Haftung scheint mir dann verlagert auf jemanden der das überhaupt nicht realisiert, daß er haftet.....
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 12.12.2008 - 08:34 |
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Also, das Thema weicht natürlich ein wenig von der Ursprungsfrage ab. Aber da es mich auch interessiert :
So wie ich das sehe spielt das Alter eines Gruppenleiters keine Rolle solange er/sie über 14 ist. Denn: Relevant ist der Vorstand des jeweiligen Vereins. Diese müssen im Schadensfall "gradestehen" (also strafrechtlich wenn wirklich Mist gebaut wurde oder nur als vertretungsbefugter Vorstand). Jedoch hängt es von dem Bund ab, ob der Stamm ein e.V. ist oder ein Bund. Je nachdem müssen diese Vorstände über 18 sein.
Für Gruppenleiter gilt: Solange dessen Erziehungsberechtigte vor Beginn der Leitung einer Gruppe unterschrieben haben, dass ihr Kind eine Gruppe leiten darf und die jeweiligen Eltern des Gruppenmitgliedes unterschrieben haben, dass ihr Kind an den Heimabenden und Fahrten der Gruppen teilnehmen darf, bestehen keine rechtlichen Schwierigkeiten.
Wenn dann mal was passiert, geht es eher darum, ob der GruLei seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht, aber das kann ja altersunabhängig der Fall sein.
Oder habe ich was übersehen?
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Beitrag vom 12.12.2008 - 08:53 |
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HEINO |
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Zitat Original geschrieben von Bene.Ambrone
...Relevant ist der Vorstand des jeweiligen Vereins. Diese müssen im Schadensfall "gradestehen" (also strafrechtlich wenn wirklich Mist gebaut wurde oder nur als vertretungsbefugter Vorstand). Jedoch hängt es von dem Bund ab, ob der Stamm ein e.V. ist oder ein Bund. Je nachdem müssen diese Vorstände über 18 sein.
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Zuallerst haftet mal das Vermögen des Vereins, egal ob eingetragen oder nicht. Da liegt übrigens der große Vorteil eines "e.V.", dort ist nämlich nach dem "Aufbrauchen" des Vereinsvermögens Schluss, solange keinem Einzelnen grobe Fahrlässikeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.
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Beitrag vom 12.12.2008 - 09:05 |
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RE: Wo führt Jugend die Jugend? |
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186 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Daniel [HRA]
Sind da die Sippenführer (Führer der Pfadfinderstufe) max. 2-3 Jahre älter als die Sipplinge?. |
Ja.
Wobei das zwischendurch auch mal länger nicht der Fall war, als uns Mitglieder im entsprechenden Alter fehlten.
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Ich weiß auf Erden keine reinere Lust ~ als still zu ruhen an der Erde Brust ~ auf heißer Mauer an bestaubten Wegen ~ wenn über mir das tiefe Blau sich dehnt ~ und einem ungekannten Glück entgegen ~ mein Wunsch sich leise und mit Lächeln sehnt
- hermann hesse
Disclaimer: Die von mir vertretene Meinung spiegelt nicht zwingend die meines Stammes, meines Bundes, meiner Nachbarn oder aller anderen Lipper wider. |
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Beitrag vom 16.01.2009 - 16:55 |
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