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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Zitat Original geschrieben von MatzeSLM
auch ein nicht eingetragener Verein kann steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und somit gemeinnützig sein. |
...aber nur wenn ein entsprechender Bescheid des Finanzamtes vorliegt und ich kenne keinen n.e.V., der diese Bescheinigung vom Finanzamt hat. |
Ich aber: Diverese Stämme aus meinem Ring. Leider ist die Beantragung bzw. der Erhalt eines solchen - wie auch bei eingetragenen Vereinen - mit der Abgabe einer Steuererklärung alle drei Jahre verbunden.
Wir haben darauf jahreland verzichtet, allerdings gibt es eine neue Richtlinie, die besagt, dass Träger- und Fördervereine nur noch dann eine Freistellung erhalten, wenn der nicht eingetragene Verein (also der Stamm), den sie fördern ebenfalls gemeinnützig ist. Diese Regelung wurde eingeführt um unliebsamen Gruppierungen wie bspw. radikalen politischen oder religiösen Gruppierungen, denen selbst die Gemeinnützigkeit nicht gewährt wird, die Möglichkeit zu entziehen über gemeinnützige Vereine für Spender Steuervergünstigungen zu erlangen. Ob das konkret Erfolg hat, vermag ich nicht zu sagen und die Handhabung ist derzeit in den Finanzämtern noch sehr unterschiedlich. Während beispielsweise das Finanzamt Siegburg peinlichst genau die Umsetzung verfolgt, ist dies im Finanzamtsbezirk Brühl (wie wahrscheinlich bei den meisten anderen auch) bislang nicht der Fall.
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Beitrag vom 23.09.2008 - 22:42 |
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