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Zitat Original geschrieben von Löffel
[Nee Hathi, so einfach ist das nicht. |
Okay, ich merke schon, du fühlst dich angesprochen.
Es gibt sicher für Leute wie euch eine sauteure Zusatzversicherung, die diese Risiken abdeckt. Das treibt dann zwar Beiträge weiter in die Höhe, aber das macht ja nix, denn Hauptsache jeder Schwachmat kann sich ausleben und das Lebensrisiko ist gedeckt.
Und ganz am Ende wollen ja Malte, Pato und Co auch irgendwie leben....
Dann schon lieber nur jedes 4. Jahr nur jeden 2. Tag die Dixies geleert, zumal auch niemand geplatzt oder erstickt ist ........ (Grüße an Blitz unsere Klofee!)
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 19:17 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Dann schon lieber nur jedes 4. Jahr nur jeden 2. Tag die Dixies geleert, zumal auch niemand geplatzt oder erstickt ist ........ (Grüße an Blitz unsere Klofee!) |
Das, was abends beim Pullern in die Pipipilze übergeschwappt und dir in die Sandalen gelaufen ist, war Apfelmost. Allerdings nicht der frisch Gepreßte... 
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 19:27 |
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Ich hab dann auch nochmal die Fachliteratur bemüht...
Also, es scheint so zu sein, dass für das USchadG die wirtschaftliche Tätigkeit im Vordergrund steht. Ob eine PfadVogelSchaft wirtschaftlich handelt ist dann Tatfrage (je nach Umfang der "schwarz zelten"-/Lilien-/Riegel-T-Shirt-Verkäufe im Vergleich zur ehrenamtlichen Jugendarbeit...).
Wichtig finde ich dabei, dass die wirtschaftliche Tätigkeit wohl -nur- für das USchadG Vorraussetzung ist. Die Haftung nach BundesbodenschutzG oder WasserhaushaltsG bleibt für übermäßige Donnerbalkennutzung etc. in jedem Fall erhalten. Und da der Schutzbereich dieser Gesetze derselbe ist (Boden/Wasser/Umwelt), können wir uns da auch nicht so einfach aus der Affäre ziehen.
Aber aus demselben Grund hilft wohl auch eine derartige Versicherung nicht sonderlich, da die ja nur auf das USchadG abzielt...
Klingt das logisch?
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Yo vine aqui para cantar y para que cantes conmigo (P. Neruda) |
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Beitrag vom 03.09.2008 - 11:59 |
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Zitat Original geschrieben von flina
Aber aus demselben Grund hilft wohl auch eine derartige Versicherung nicht sonderlich, da die ja nur auf das USchadG abzielt...
Klingt das logisch? |
Igendwie nicht. Eine Versicherung deckt ein bestimmtes Risiko unter bestimmten Bdingungen ab. Wenn der Schadenfall unter der Vorraussetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Vorsatz, Fahrlässigkeit, Unterlassung etc.) eintritt, kann u.U. der Versicherungsschutz erlischen oder es wird nur ein Teil der Kosten erstattet.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 03.09.2008 - 12:30 |
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Zitat Original geschrieben von Löffel
Das, was abends beim Pullern in die Pipipilze übergeschwappt und dir in die Sandalen gelaufen ist, war Apfelmost. Allerdings nicht der frisch Gepreßte... |
Ich bin ein MANN, ich geht im Schutze der Dunkelheit doch nicht an die Pippipilze, eine teutsche Eiche oder was ähnliches, zur Not sogar ein Busch, tut es mir allemal.
Was das mit der Versicherung angeht, so braucht man nicht spekulieren, sollte es für Einen/Eine wichtig sein, sowas zu haben, reicht eine Anfrage bei der Versicherung seines Vertrauens und die Prüfung der Versicherungsbedingungen, dann weiß man wie, wo, wann und mit wieviel maximal eine Versicherung einspringt.
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 03.09.2008 - 12:54 |
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376 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Neko
Keine Ahnung, aber unsere Versicherung deckt Schäden in Bezug auf dieses Gesetz mit 100.000.- EUR...
Ist ein reiner Versicherer für Jugendgruppen.
Irgendwo muss dann da schon etwas dran sein... |
hmmm... sachen gegen die es versicherungen gibt sind mit sicherheit immer ziemlich heikel...
das eine versicherung schäden versichert die wahrscheinlich nie eintreffen werden, sowas gibt es nicht, nein nein... 
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Beitrag vom 03.09.2008 - 13:00 |
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