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Moin!
Hat einer von Euch Erfahrung mit dem "neuen" Umweltschadensgesetz von 2007? Es geht darin um Haftung für Umweltschäden wie zB Wasserverschmutzung, die von Grundstücken ausgehen.
Zwar sind die dort Verpflichteten "Gewerbetreibende", aber es wird in der Literatur auch diskutiert, ob auch Vereine als solche betrachtet werden können, wenn Sie z.B. ihre Immobilien vermieten,... Knackpunkt scheint mir die Verhältnismäßigkeit. Je nach Gestaltung wären wir als e.V. dann ja auch davon betroffen.
Was haltet ihr davon?
Gibt es in der Runde einen Verein, der sich schon mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat?
Danke!
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Yo vine aqui para cantar y para que cantes conmigo (P. Neruda) |
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Beitrag vom 29.08.2008 - 17:23 |
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Moderator 976 Beiträge
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Da Umweltschutz Ländersache ist haben wir 16 verschiedene Gesetzkomplexe zu diesem Thema!
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Gut Pfad!
steini
Sapere aude!, Wage zu Wissen! |
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Beitrag vom 29.08.2008 - 20:41 |
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Prinzipiell richtig, aber das USchadG ist ein Bundesgesetz als Umsetzungsgesetz für eine EG-Richtlinie. Es fasst die bundesgesetzlichen Vorschriften über Schadensfälle im Umweltrecht zusammen in ein Gesetz, denn bestimmte Zusammenhänge im Umweltrecht sind man doch Bundessache, fürchte ich...
http://dejure.org/gesetze/USchadG
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Yo vine aqui para cantar y para que cantes conmigo (P. Neruda) |
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Beitrag vom 29.08.2008 - 20:53 |
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RE: "Umweltschadensgesetz" |
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Zitat Original geschrieben von flina
Gibt es in der Runde einen Verein, der sich schon mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat?
Danke!
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Nicht wirklich. Gibt es denn Umweltgefahren, die vom Betrieb einer Vereinseinrichtung in unserem Spektrum ausgehen können?
Edit: Kontaminiertes Löschwasser fällt mir ein. Sollte aber im Rahmen der Brandversicherung abgedeckt sein.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Löffel am 02.09.2008 - 10:53.
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Beitrag vom 02.09.2008 - 10:51 |
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Ich hab' mir das ganze auch mal überlegt, auch im Zusammenhang mit unserem Pfadfinderheim, aber ich konnte mir keinen Fall konstruieren der halbweg realistisch war. Wo könnte das Gesetzt denn eine Relevanz für eine Pfadfindergruppe oder einen Verein haben?
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 11:17 |
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Keine Ahnung, aber unsere Versicherung deckt Schäden in Bezug auf dieses Gesetz mit 100.000.- EUR...
Ist ein reiner Versicherer für Jugendgruppen.
Irgendwo muss dann da schon etwas dran sein...
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Mal mir ein Schaf...!
Als meine Sippe existiert Ihr nicht mehr. Meine Gedanken und Gebete aber werden ewig bei Euch sein. |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 11:20 |
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Als Fall würde mir einfallen:
-Holzaktion auf dem Grundstück: das Benzin einer ganzen Kettensägenarmada läuft aus und landet im Grundwasser...
-Für eine Aktion wird ein Generator gebraucht, der auf dem Grundstück zwischengeparkt wird. Der leckt oä und dann... s.o.
Klar, dass in den meisten Fällen zunächst die private Haftpflicht der einzelnen Verantwortlichen greifen sollte, aber es sind ja auch Situationen vorstellbar, in denen genau das eben nicht der Fall ist...
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Yo vine aqui para cantar y para que cantes conmigo (P. Neruda) |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 11:54 |
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Sorry flina, aber deine Beispiel sehe ich nicht als realistisch an.
Wegen des Bezins einer Kettensäge wird niemand einen Aufstand machen und daß alle 100 Sägen gleichzeitig auslaufen, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Und das mit dem Generator ist für jemanden vond er CPD schlecht vorstellbar, ich weiß ja nicht wie die Wandervögel in Hamburg so drauf sind
Nö, jetzt im Ernst, wir hatten ein stationäres Aggregat bei unserem Pfadfinderheim - und haben extra ne' Auffangwannge gemauert und selbst wenn alle 20 Liter ausgelaufen wären, hätte das wahrscheinlich außer uns keine Sau interessiert bzw. bemerkt.
Da würde ich mir keine Sorgen machen, zumindest solange ihr nicht in euren Jurten z.B. galvanisiert oder TNT herstellt
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 02.09.2008 - 12:56.
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Beitrag vom 02.09.2008 - 12:55 |
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@HathiCPD: ...Na, für ein mobiles analoges Photolabor zur Erstellung einer Lagerdokumentation in Echtzeit... für einen CPDler möglicherweise schwer vorstellbar angesichts blog-licher Medialisierung von Großlagern... (KEIN Angriff!)
*Nein, dieses Scharmützel muss nicht weitergeführt werden *
Ich wollte eigentlich auch nur mal in die Runde hören, ob das Gesetz in der Szene ein Thema ist. Da dies anscheinend nicht der Fall ist, bin ich es zufrieden.
Gruß und horridoh in die Runde!
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Beitrag vom 02.09.2008 - 14:23 |
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Zitat Original geschrieben von flina
*Nein, dieses Scharmützel muss nicht weitergeführt werden *
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Sehe ich nicht als Scharmützel, eher als Ellenbogenknuff - und wer austeilt muß auch einen rückknuff aushalten können, deshalb kann ich nur sagen gut gekontert und daß du die CPD schätzt, sehe ich ja daran, daß du an unseren Führerkursen teilnimmst 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 02.09.2008 - 16:28.
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Beitrag vom 02.09.2008 - 14:28 |
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Ein leckgeschlagener Heizöltank könnte ein mögliches Szenario sein. Wenn die Brühe ins Oberflächen- oder Grundwasser läuft, wird es richtig teuer.
Und manchmal wundert man sich, was andere Menschen in unvermieteten Lagerräumen und Geräteschuppen so alles einlagern.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 14:36 |
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Zitat Original geschrieben von Neko
Keine Ahnung, aber unsere Versicherung deckt Schäden in Bezug auf dieses Gesetz mit 100.000.- EUR...
Ist ein reiner Versicherer für Jugendgruppen.
Irgendwo muss dann da schon etwas dran sein... |
Sind da Elementarschäden (Orkan, Hochwasser) mitversichert?
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 16:22 |
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ganz so auf die leichte Schulter nehmen sollte man das Gesetz nicht.Es regelt ja die Haftung für ALLE Umweltschäden,die z.B. von Grundstücken ausgehen. Im §2,4 USchadG ist ja die berufliche Tätigkeit sehr weit gefasst.Die Anlage 1,3-6 betrifft durchaus Vereinsgelände.
Ein solcher Schaden ist schnell angerichtet:
- kleines Vereinsheim mit 3-Kammer-Kläranlage,letzte Kammer gibt in die nächste Wiese oder den nächsten Bach ab. Diese Anlagen sind meist für 10-12 Personen ausgelegt.
1) Jetzt kommt z.B. ein Pfingstlager mit 150 Teilnehmern.... Die Klärkammern werden "geflutet",die nächste Wiese schillert,weil Küchenabwässer auch drin sind....
2) Donnerbalken und Abfallgruben gegraben,es regnet stark......
Klar,wo kein Kläger,da kein Richter.... Aber wenn es dumm kommt,wird es teuer!!
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 18:00 |
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Zitat Original geschrieben von Teppich
1) Jetzt kommt z.B. ein Pfingstlager mit 150 Teilnehmern.... |
Ehrlich gesagt, wer sich wie ein Idiot benimmt, hat es dann auch nicht anderst verdient..... 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 18:19 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Zitat Original geschrieben von Teppich
1) Jetzt kommt z.B. ein Pfingstlager mit 150 Teilnehmern.... |
Ehrlich gesagt, wer sich wie ein Idiot benimmt, hat es dann auch nicht anderst verdient..... |
Nee Hathi, so einfach ist das nicht. Das Beispiel von Teppich trifft es schon ganz gut. Du kannst noch so viele schöne Dixis zusätzlich aufstellen, die Leute gehen auf das Porzellanpferdchen, auch wenn es n-mal anders angesagt wird. Wir haben im Bundeslager 2006 unsere festen Toiletten auch durch "Überfrachtung" gesprengt und WC-Kabinen gab es auf dem Lager reichlich.
(Unsere wurden übrigens im Gegensatz zu Nördlingen täglich geleert... da lob' ich mir doch den hohen VCP-Mitgliedsbeitrag )
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 02.09.2008 - 19:05 |
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