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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Fahrt, Lager und sonstige Treffen » Zeltstangen im öffentlichen Verkehrsmitteln

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28 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
Schaf Zwo ist offline Schaf Zwo  
Zeltstangen im öffentlichen Verkehrsmitteln
52 Beiträge

Hallo,

in ein paar Wochen werden unsere Juffis ins Lager aufbrechen und wir stehen vor folgender Aufgabe: 3 2,50-Zeltstangen durch die Straßenbahn und einen Linienbus (am Ende der Welt - wahrscheinlich nicht rappelvoll) transportieren.

Ich wüsste gerne, ob jemand das schonmal gemacht hat und ob es Probleme mit dem Busfahrer gab - sind massive Holzstangen in öffentlichen Verlehrsmitteln ein Sicherheitsrisiko oder kann man das machen?

Ich wüsste (mit Verlaub) eigentlich nicht so gerne, was der ein oder andere von der Idee, seine Zeltstangen durch die Gegend zu tragen, hält, oder von Rundzelten (dafür sind sie nämlich), oder von Plätzen ohne Bauholz, oder von der Tatsache, dass Kothen viel schöner sind. zwinkern

Viele Grüße,
Schaf Zwo



Katechismus zu seiner Zeit und Käsekuchen zu seiner Zeit (Pastor in Michel aus Lönneberga)
Beitrag vom 21.08.2008 - 09:56
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Löffel ist offline Löffel  
3406 Beiträge
Gibt es überhaupt keine Möglichkeit, die Stangen zu zerlegen?



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 21.08.2008 - 10:13
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jergen ist offline jergen  
1665 Beiträge
Ob ihr es dürft, steht in den Beförderungsbedingungen des betroffenen Verkehrsunternehmens.

Da die Stangen kein Reisegepäck sind, fallen sie in die Kategorie Traglasten. Dazu findet sich üblicherweise eine Formulierung wie "(von der Beförderung sind) Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen" - ob die Stangen darunter fallen, liegt dann wahrscheinlich im Interpretationsspielraum des Busfahrers. Als generell von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände werden idR aufgezählt: "Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe".

IM VRS-Tarif ist das der Abschnitt 9.1 "Sachen" (Link). Wichtigste Formulierungen: "Das Personal entscheidet im Einzelfall" und "Ein Anspruch auf die Beförderung von Sachen besteht nicht."

Ich würde vorher anfragen, einen Tarif mitnehmen und stark genutze Strecken vermeiden.
Beitrag vom 21.08.2008 - 10:29
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Löffel ist offline Löffel  
3406 Beiträge
Die nicht vorhandenen Möglichkeiten zur Ladungssicherung sprechen gegen den Transport von 2,50er Stangen in den Öffis. Schließlich sind Busse und U-Bahnen in erster Linie Mittel zur Personenbeföderung und keine Speditionsfahrzeuge. In Hamburg hat ein Bekannter von mir einen ganzen Umzug mit der U-Bahn gemacht. Das gab richtig Mecker, als die Kommode keinen Fahrschein hatte...



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Löffel am 21.08.2008 - 11:06.
Beitrag vom 21.08.2008 - 11:05
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MatzeSLM ist offline MatzeSLM  
Administratorin
622 Beiträge
MatzeSLM`s alternatives Ego
die Erste Frage die mir zum Thema einfällt:
wie wollt ihr die Stangen denn in den Bus bekommen?
M.E. passen die nicht wirklich durch die Türen... verwirrt
Beitrag vom 21.08.2008 - 11:22
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Malte ist offline Malte  
RE:
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel

Die nicht vorhandenen Möglichkeiten zur Ladungssicherung sprechen gegen den Transport von 2,50er Stangen in den Öffis. Schließlich sind Busse und U-Bahnen in erster Linie Mittel zur Personenbeföderung und keine Speditionsfahrzeuge. In Hamburg hat ein Bekannter von mir einen ganzen Umzug mit der U-Bahn gemacht. Das gab richtig Mecker, als die Kommode keinen Fahrschein hatte...



ja - da wird ein schrank schnell zum fahrrad grosses Lachen

zu mehr als einem großen regalkarton und einer 1,40er matraze in der straßenbahn hat's bei mir noch nicht gereicht.

was die mangelnde möglichkeit zur sicherung angeht - fahrräder lassen sich da auch nicht "sichern" und stangen könnte man immerhin hinlegen, so dass da schon einiges schief gehen müsste, damit was passiert - und dass könnte dann genausogut durch einen koffer geschehen.



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 21.08.2008 - 11:26
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Löffel ist offline Löffel  
RE: RE:
3406 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Malte_B
was die mangelnde möglichkeit zur sicherung angeht - fahrräder lassen sich da auch nicht "sichern" und stangen könnte man immerhin hinlegen, so dass da schon einiges schief gehen müsste, damit was passiert - und dass könnte dann genausogut durch einen koffer geschehen.



Tja, mag sein. Wenn die Stangen aber nicht mehr als Handgepäck oder Fahrradersatz durchgehen, bleibt die Frage, ob es sich dann um den Transport von Sperrgut handelt:


Mit dem 01.07.1998 führte das Transportrechtsreformgesetz (TRG) ein neues Frachtrecht in das Handelsgesetzbuch (HGB) ein und hob dafür die alten Bestimmungen der KVO und des AGNB auf. Für den Absender und den Frachtführer (Spediteur) enthält es im § 412 HGB die Verpflichtung zur beförderungssicheren Verladung des Gutes und zwar unabhängig von der Art des Gutes und von der Transportentfernung. Das Gesetz lehnt sich eng an das „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)“ an.

Zur beförderungssicheren Verladung gehört als Verpflichtung des Absenders das Stapeln, Stauen, Verzurren, Verkeilen, Verspannen und Sichern der Ladung, sodass bei normaler, vertragsgemäßer Beförderung (auch in Extremsituationen) durch Lageveränderung des Fahrzeugs weder Güter noch Fahrzeug beschädigt werden.

Zur betriebssicheren Verladung gehört als Verpflichtung des Frachtführers die Gestellung eines geeigneten Fahrzeugs. Dieses muss unter Beachtung der vorgeschriebenen Abmessungen, Gewichte und Achslasten in der Lage sein, das Transportgut bei normaler, vertragsgemäßer Beförderung (auch in Extremsituationen) verkehrssicher zu transportieren


Zitat aus: www.ladungssicherung.de



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 21.08.2008 - 11:33
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Rover ist offline Rover  
767 Beiträge
Rover`s alternatives Ego
Die Durchführung dieser Idee wird sicherlich spannend. Durch die Türe passen sie schon, aber dann gehts um die "Ecke" - also über die Köpfe der anderen Fahrgäste hinweg. Die werden Augen machen .... grosses Lachen grosses Lachen .

edit: ganz zu schweigen von den "Haltestangen" im Bus selbst - vertikale und horizontale Hindernisse. Wird bestimmt lustig.



www.alt-rover.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Rover_1 am 21.08.2008 - 11:55.
Beitrag vom 21.08.2008 - 11:49
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Neko ist offline Neko  
795 Beiträge
Neko`s alternatives Ego
Wir gehen nur so raus und hatten noch nie Probleme



Mal mir ein Schaf...!

Als meine Sippe existiert Ihr nicht mehr. Meine Gedanken und Gebete aber werden ewig bei Euch sein.
Beitrag vom 21.08.2008 - 12:24
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Steini ist offline Steini  
Moderator
976 Beiträge
Steini`s alternatives Ego
Da lobe ich mir doch Steckstangenzwinkern Die hatten wir in Norwegen dabei. Damit kann man auch gut Bus fahren!



Gut Pfad!
steini

Sapere aude!, Wage zu Wissen!
Beitrag vom 21.08.2008 - 12:32
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Malte ist offline Malte  
RE: RE: RE:
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel
in das Handelsgesetzbuch (HGB)



und jetzt verklicker mir doch mal, wie du bei den betroffenen stangentragenden pimpfen zu einer kaufmannseigenschaft kommst bäh





www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 21.08.2008 - 12:43
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Malte ist offline Malte  
im übrigen...
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
...hat jergen die frage eigentlich erschöpfend beantwortet, weshalb man hier eigenltich dichtmachen könnte.



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 21.08.2008 - 12:47
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Löffel ist offline Löffel  
RE: RE: RE: RE:
3406 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Malte_B

Zitat
Original geschrieben von Löffel
in das Handelsgesetzbuch (HGB)



und jetzt verklicker mir doch mal, wie du bei den betroffenen stangentragenden pimpfen zu einer kaufmannseigenschaft kommst bäh




Das entgelte Befördern von Stangen (also, wenn man dafür einen Fahrschein löst) ist doch dann eine gewerbsmäßige Beförderung von Sperr- oder speditionsgut, oder nicht? Da spielt es doch keine Rolle, ob der Versender Kaufmann oder Privatmensch ist, oder?
bäh verliebt





"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 21.08.2008 - 12:54
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Malte ist offline Malte  
RE: RE: RE: RE: RE:
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel

Zitat
Original geschrieben von Malte_B

Zitat
Original geschrieben von Löffel
in das Handelsgesetzbuch (HGB)



und jetzt verklicker mir doch mal, wie du bei den betroffenen stangentragenden pimpfen zu einer kaufmannseigenschaft kommst bäh




Das entgelte Befördern von Stangen (also, wenn man dafür einen Fahrschein löst) ist doch dann eine gewerbsmäßige Beförderung von Sperr- oder speditionsgut, oder nicht? Da spielt es doch keine Rolle, ob der Versender Kaufmann oder Privatmensch ist, oder?
bäh verliebt




du gibst aber nicht die stangen bei einem wie auch immer gearteten spediteur ab, sondern führst sie als fahrgast mit dir. und du bietest als öPnv-unternehmen auch keine transporte von sachgütern an. und grundsätzlich besteht erst einmal eine beförderungspflicht für alle fahrgäste.

diese beförderungspflicht unterliegt einschränkungen - etwa wenn die mitnahme von bestimmten personen oder personen mit bestimmten gegenständen gefahren mit sich bringt. aber auch hier gilt erst einmal, dass sog. traglasten, also was eine person selber schleppen kann, mitbefördert werden müssen und das ist so seit die ersten bahnen die bäuerweiblein mit ihren großen körben in eigenen traglastabteilen zum nächsten markt befördert haben.

und dieses rechtliche spannungsverhältnis von hergebrachtem recht im rahmen der beförderungspflicht und gefahrenabwehr hat jergen glaube ich wirklich für praktische zwecke ausreichend erläutert.

es liegt WIRKLICH stumpf und erschlichtend KEIN wie auch immer gearteter speditionsvertrag vor verliebt



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 21.08.2008 - 13:53
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Schaf Zwo ist offline Schaf Zwo  
52 Beiträge
Hallo,

mensch, so viele Antworten!

Leider lassen sich die Stangen in der Tat nicht zerlegen. Es hat sie uns mal einer exrta für unsere Zelte zugeschnitten und in den Gepäckraum von Reisebus haben sie immer gut gepasst, direkt neben die Bierzeltgarnitur und den Gaskocher bäh

An die Problematik mit der Tür hatte ich in der Form gar nicht gedacht. ÖÖöööhhh...ja weiß ich auch noch nicht. Kann ja heute Nacht mal ne Probefahrt durch die Stadt machen. Verflixt.

Neko, was meinst du mit "Wir gehen nur so raus und hatten noch nie Problme"? "Nur so" wie "ohne lange Stangen" oder "nur so" wie "ich gehe nie ohne mein Zwofuffzich Kantholz unterm Arm aus dem Haus"?


Ach so, Nachtrag: Wir haben ein Materialauto zur Verfügung. Irgendjemand Erfahrung mit einem Golf und besagten Stangen? Mit offenem Kofferaum und Fähnchen (...Roverhalstuch...) trau ich mich nicht.



Katechismus zu seiner Zeit und Käsekuchen zu seiner Zeit (Pastor in Michel aus Lönneberga)


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Schaf Zwo am 21.08.2008 - 20:54.
Beitrag vom 21.08.2008 - 20:53
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