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Hallo,
wir wollen eine öffentliche Veranstaltung ausrichten. Daher wollte ich fragen ob einer von euch weiß ob in dem Raum in dem die Veranstaltung stattfindet ein zweiter Notausgang vorhanden sein muss? Unter welchen Bedingungen wird nicht zwingend einer benötigt und ab wann braucht man einen? Wisst ihr was darüber oder wisst ihr wo ich weiterführende Informationen finden könnte?
danke und gut Pfad,
Jan
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Beitrag vom 11.04.2008 - 20:26 |
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Euer Bauamt gibt euch sicher Auskunft.
Generell müssen öffentlich genutzte Räume immer zwei voneinander unabhängige Fluchtwege haben, das gilt auch für Gruppenräume. Fluchwege können auch Fenster o.ä. sein, wenn das Flüchten auf diesem Weg unproblematisch und ohne Gefahr möglich ist (zB ebenerdig).
Genauer lässt sich die Frage nicht beantworten, dazu bräuchte man einen Plan des Gebäudes.
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Beitrag vom 11.04.2008 - 20:46 |
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Das kommt auf die Größe der Veranstaltung(Pers.zahl) / Fenstergröße , Art der Veranstaltung , .....pp an.
Z.T.auch regional verschieden !
Am besten im Rathaus anfragen , ist sicherer !
GP K.
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Leute, die alles "so" eng sehen, wollen sich auch mit dem Kopf überall durchdrücken ! |
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Beitrag vom 11.04.2008 - 20:47 |
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Bau-/Ordnungsamt oder Feuerwehr |
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Moderator 3536 Beiträge
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Normaler Weise gibt es für größere öffentlich genutzte Räumlichkeiten (wie z.B. Pfarrsäaele) sogenannte "Bestuhlungspläne" auf denen die notwendigen Aufbauanordnungen und die notwendigen Fluchtwege bereits bestimmt sind. Solltet ihr einen Raum nutzen wollen, der so etwas nicht hat, kann eine Abnahme / Weisung durch das zuständige Bau-/Ordnungsamt (ggf. auch die Feuerwehr) erfolgen. Dort wird unter Umständen auch festgelegt, wie viele Personen überhaupt gleichzeitig in den Raum dürfen und welche Sanitäreinrichtungen gegebenenfalls vorgehalten werden müssen (z.B. Dixis).
Ich finde es wichtig, eher mehr als zuwenige Notausgänge (z.B. in großen Zeltkonstrukten) zu haben. Solange nichts passiert, igibt es ja kein Problem, aber wenn etwas passiert und die Ausgänge fehlen, stehen Menschenleben auf dem Spiel, wenn der Raum nicht schnell und ohne Panik geräumt werden kann. Gut, dass du fragst und ihr nicht ins Blaue hinein plant!
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 11.04.2008 - 20:54 |
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Zitat Original geschrieben von kaputtnick
Am besten im Rathaus anfragen , ist sicherer !
GP K. |
ist wirklich der beste weg, die wissens ganz genau. aber ich glaub auch in nordbaden wird man zwei fluchtwege brauchen.
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Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Kurt Tucholsky
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Beitrag vom 11.04.2008 - 20:55 |
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Zitat Original geschrieben von jergen
Euer Bauamt gibt euch sicher Auskunft.
Generell müssen öffentlich genutzte Räume immer zwei voneinander unabhängige Fluchtwege haben, das gilt auch für Gruppenräume. Fluchwege können auch Fenster o.ä. sein, wenn das Flüchten auf diesem Weg unproblematisch und ohne Gefahr möglich ist (zB ebenerdig).
Genauer lässt sich die Frage nicht beantworten, dazu bräuchte man einen Plan des Gebäudes. |
Das gilt auch für Sippenräume?
Ich kenne einen Stamm, die haben (bestimmt wie viele andere Stämme auch), einen Kellerraum zur Verfügung - der ist nur durch *eine* Treppe zu erreichen....?
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 11.04.2008 - 21:42 |
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Fluchtweg und Raumhöhe wichtig |
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Moderator 3536 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von mokeCPD
Das gilt auch für Sippenräume?
Ich kenne einen Stamm, die haben (bestimmt wie viele andere Stämme auch), einen Kellerraum zur Verfügung - der ist nur durch *eine* Treppe zu erreichen....? |
Definitiv JA.
Bei Kellerräumen ist zudem noch die Deckenhöhe relevant! Meinem ehemaligen Stamm in Braunschweig wird deswegen (Raumhöhe) gerade der Kellerraum gesperrt - obwohl extra ein Fluchtweg eingerichtet war.
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 11.04.2008 - 21:49 |
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Zitat Original geschrieben von mokeCPD
Das gilt auch für Sippenräume?
Ich kenne einen Stamm, die haben (bestimmt wie viele andere Stämme auch), einen Kellerraum zur Verfügung - der ist nur durch *eine* Treppe zu erreichen....? |
Ganz sicher - unser alter Gruppenraum wurde deshalb gesperrt, er hatte zwar zwei Ausgänge (Wendeltreppe und anleiterbares Fenster), die Treppe war aber zu steil und eng. Beim neuen Raum im Keller wird extra das Fenster auf das notwendige Maß aufgeweitet.
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Beitrag vom 11.04.2008 - 21:54 |
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Erstmal danke für eure Infos. Aber nunja ich muss gestehen es geht gar nicht so wirklich um Notausgänge. Das ganze ist mehr eine politische Sache. Wir wollen ein altes Kellergewölbe für eine Lesung nutzen. Das Ordnungsamt verwehrt uns den zugang mit dem Hinweis das es nur einen Notausgang gibt. Doch es fanden bereits veranstaltungen dort statt und nicht gerade kleine und werden auch immer noch stattfinden. Genau eine Woche vor unserem geplanten Termin zum Beispiel. Es stimmt zwar das nur ein Fluchtweg vorhanden ist. Nun ist es aber auch so das die Leute aus dem Keller nur nicht da raus könnten wenn a) ein Leopard 2 Panzer im Gang steht oder der ganze Keller einstürzt. Die Gänge sind sehr breit und hoch und auch der Grundriss verläuft sehr linear.
Ich hab gedacht ich komm mit gesundem Menschenverstand weiter, aber dann muss ichs jetzt doch wohl mit Politik versuchen.
Edit: Bevor mich jemand falsch versteht, ich möchte keine Veranstaltung in einem Raum machen nur weil der gut geignet, aber nicht sicher ist. Feuerwehr und Ordnungsamt haben diese Sicherheit schon vor unserer Anfrage geprüft und veranstaltungen fanden statt. Falls die Sicherheit doch gefährdet wäre, wäre das verhalten der Ämter grob Fahrlässig gewesen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Jane am 12.04.2008 - 00:01.
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Beitrag vom 11.04.2008 - 23:58 |
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Zitat Original geschrieben von Jane
Edit: Bevor mich jemand falsch versteht, ich möchte keine Veranstaltung in einem Raum machen nur weil der gut geignet, aber nicht sicher ist. Feuerwehr und Ordnungsamt haben diese Sicherheit schon vor unserer Anfrage geprüft und veranstaltungen fanden statt. Falls die Sicherheit doch gefährdet wäre, wäre das verhalten der Ämter grob Fahrlässig gewesen. |
Um Letzteres beurteilen zu können, muss man die Gesetzeslage kennen. Hinzu kommt, dass die Flucht- und Rettungswegeplanung u.U. von unterschiedlichen Behörden bewertet wird. Da gibt es z.B. im Baugenehmigungsverfahren das Bauamt, oder im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzs die Brandschutzprüfer oder tatsächlich die Feuerwehr (hauptamtlich), oder je nach Behördenorganisation das Ordnungsamt als genehmigende Behörde. Wie in vielen Bereichen, gibt es zur Auslegung und Bewertung Ermessensspielräume, die je nach Lage oder Person angewendet werden.
In Euerm konkreten Fall kann man sicher nicht mehr viel machen, denn die Auffassung von Ordnungsamt und Feuerwehr sind schlagende Argumente gegen euer Vorhaben.
Baurecht und Brandschutzgesetzte sind Ländersache und weichen von Land zu Land ab.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 12.04.2008 - 06:59 |
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Nebst Bauamt und Baubabnahme, ggf. Nutzungsänderungsantrag, Feuerwehr/Brandschautzbeauftragter die euch Aulagen machen können, findet man den Gesetztestext zu eurem Problem in der (Muster-)VersammlungsstättenVerordnung (M-)VstättV (Anwendungsbereich beachten: Jane hat leider keine genauen Angaben zur Größe gemacht) ; noch gibt es für jedes Bundesland eine eigene Verantwortung, daher in jedem Fall einen Blick in die betreffende reinwerfen.
Hier für BW: http://www.dthg.de/service/mvstaettv/bw.php (andere Bundesländer siehe Menü)
Rettungswege sind VStättV §6ff.
Auf jedenfall gehört auch noch die Bauordnung in Betracht, ebenfall in oben stehenden Link zu finden.
Zitat Original geschrieben von Jane
Es stimmt zwar das nur ein Fluchtweg vorhanden ist. Nun ist es aber auch so das die Leute aus dem Keller nur nicht da raus könnten wenn a) ein Leopard 2 Panzer im Gang steht oder der ganze Keller einstürzt. Die Gänge sind sehr breit und hoch und auch der Grundriss verläuft sehr linear.
Ich hab gedacht ich komm mit gesundem Menschenverstand weiter, aber dann muss ichs jetzt doch wohl mit Politik versuchen.
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Es geht hier darum, dass wenn ein Ausgang durch ein Feuer blockiert ist (und ich mein nicht das Gefechtsfeuer des Leopard2), hilft dir ein breiter Gang auch nichts mehr; dabei ist das Feuer noch harmlos, die Rauchentwicklung macht dir den ganzen Gang zu. Das sollte dir dein "gesunder Menschenverstand" auch gesagt haben, das hat nix mit Politik zu tun.
Edit: Schlechtschreibung
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"Geschaffen sein heißt DA SEIN, Da sein heißt HELFEN"! |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Nerv am 12.04.2008 - 14:58.
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Beitrag vom 12.04.2008 - 14:58 |
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Zitat Original geschrieben von Nerv
Es geht hier darum, dass wenn ein Ausgang durch ein Feuer blockiert ist (und ich mein nicht das Gefechtsfeuer des Leopard2), hilft dir ein breiter Gang auch nichts mehr; dabei ist das Feuer noch harmlos, die Rauchentwicklung macht dir den ganzen Gang zu. Das sollte dir dein "gesunder Menschenverstand" auch gesagt haben, das hat nix mit Politik zu tun.
Edit: Schlechtschreibung |
Der Gang besteht komplett aus Stein, wobei man am Lagerfeuer sicher schon gemerkt hat das der schlecht brennt Abgesehen davon sind dort wie überall in cai 2 Meter höhe Große Fenster die Schräg nach oben zeigen da herrscht ein guter Durchzug. Auf jeden fall mal danke für den Link ich werds mir mal anschauen!
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Beitrag vom 12.04.2008 - 15:01 |
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Zitat Original geschrieben von jergen
Zitat Original geschrieben von mokeCPD
Das gilt auch für Sippenräume?
Ich kenne einen Stamm, die haben (bestimmt wie viele andere Stämme auch), einen Kellerraum zur Verfügung - der ist nur durch *eine* Treppe zu erreichen....? |
Ganz sicher - unser alter Gruppenraum wurde deshalb gesperrt, er hatte zwar zwei Ausgänge (Wendeltreppe und anleiterbares Fenster), die Treppe war aber zu steil und eng. Beim neuen Raum im Keller wird extra das Fenster auf das notwendige Maß aufgeweitet. |
Bei uns sind letztes Jahr (nach 25 Jahren !!!) auch 3 von 6 Räumen dem Brandschutz zum Opfer gefallen !
Aber die Gemeinde interessiert´s nicht .
Man müßte (das geht bei 2 von den Räumen) nur die Fenster größer machen .
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Leute, die alles "so" eng sehen, wollen sich auch mit dem Kopf überall durchdrücken ! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von kaputtnick am 12.04.2008 - 15:17.
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Beitrag vom 12.04.2008 - 15:16 |
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Zitat Original geschrieben von kaputtnick
Bei uns sind letztes Jahr (nach 25 Jahren !!!) auch 3 von 6 Räumen dem Brandschutz zum Opfer gefallen !
Aber die Gemeinde interessiert´s nicht .
Man müßte (das geht bei 2 von den Räumen) nur die Fenster größer machen . |
Wir haben am Gruppenraum 2 Fluchtwege. Einer führt nach draußen, der andere praktisch in eine Sackgasse.
Es ist wohl immer eine Auslegungssache der unteren Brandaufsichtsbehörde.
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Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree) |
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Beitrag vom 12.04.2008 - 15:27 |
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sel.de |
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Zitat Original geschrieben von Jane
Zitat Original geschrieben von Nerv
Es geht hier darum, dass wenn ein Ausgang durch ein Feuer blockiert ist (und ich mein nicht das Gefechtsfeuer des Leopard2), hilft dir ein breiter Gang auch nichts mehr; dabei ist das Feuer noch harmlos, die Rauchentwicklung macht dir den ganzen Gang zu. Das sollte dir dein "gesunder Menschenverstand" auch gesagt haben, das hat nix mit Politik zu tun.
Edit: Schlechtschreibung |
Der Gang besteht komplett aus Stein, wobei man am Lagerfeuer sicher schon gemerkt hat das der schlecht brennt Abgesehen davon sind dort wie überall in cai 2 Meter höhe Große Fenster die Schräg nach oben zeigen da herrscht ein guter Durchzug. Auf jeden fall mal danke für den Link ich werds mir mal anschauen! |
Das reicht leider nicht:
Ein einziger Ausgang (Notausgang passt hier wohl kaum) ist nur dann zulässig, wenn der Ausgang direkt ins Freie, oder in ein Sicherheitstreppenhaus führt. Erstes ist nicht der Fall, da du durch einen Gang musst. Zweites ist recht sicher auch nicht der Fall, da hierzu eine Überdruckanlage erforderlich wäre.
Warum ist das so?
Fängt es im Veranstaltungsraum an zu brennen entsteht Rauch. Dieser nimmt evt. den selben Weg, wie die Flüchtenden. Der Fluchtweg ist dann verqualmt und damit unpassierbar. Dein Veranstaltungsraum wird damit zur tödlichen Falle.
Das Konzept des 2. Fluchtweg geht übrigens davon aus, dass die Chance recht groß ist, dass nur ein Fluchtweg verqualmt ist.
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Beitrag vom 14.04.2008 - 20:34 |
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