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Erstmal danke für eure Infos. Aber nunja ich muss gestehen es geht gar nicht so wirklich um Notausgänge. Das ganze ist mehr eine politische Sache. Wir wollen ein altes Kellergewölbe für eine Lesung nutzen. Das Ordnungsamt verwehrt uns den zugang mit dem Hinweis das es nur einen Notausgang gibt. Doch es fanden bereits veranstaltungen dort statt und nicht gerade kleine und werden auch immer noch stattfinden. Genau eine Woche vor unserem geplanten Termin zum Beispiel. Es stimmt zwar das nur ein Fluchtweg vorhanden ist. Nun ist es aber auch so das die Leute aus dem Keller nur nicht da raus könnten wenn a) ein Leopard 2 Panzer im Gang steht oder der ganze Keller einstürzt. Die Gänge sind sehr breit und hoch und auch der Grundriss verläuft sehr linear.
Ich hab gedacht ich komm mit gesundem Menschenverstand weiter, aber dann muss ichs jetzt doch wohl mit Politik versuchen.
Edit: Bevor mich jemand falsch versteht, ich möchte keine Veranstaltung in einem Raum machen nur weil der gut geignet, aber nicht sicher ist. Feuerwehr und Ordnungsamt haben diese Sicherheit schon vor unserer Anfrage geprüft und veranstaltungen fanden statt. Falls die Sicherheit doch gefährdet wäre, wäre das verhalten der Ämter grob Fahrlässig gewesen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Jane am 12.04.2008 - 00:01.
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Beitrag vom 11.04.2008 - 23:58 |
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