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Änderung Waffengesetz - Erfahrungsaustausch |
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73 Beiträge
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Vor einem Jahr traten Änderungen des Waffenrechts in Kraft, insbesondere §42a, der das öffentliche Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit über 12 cm Klingenlänge verbietet. Ich hatte deswegen u.a. einen Artikel für unsere Bundeszeitschrift geschrieben. Nachdem jetzt gut ein Jahr vergangen ist, würde mich interessieren:
Hat irgendjemand seitdem Ärger mit der Polizei oder sogar eine OWi-Anzeige wegen Verstoßes gegen §42a auf Fahrt und Lager o.ä.bekommen?
Habt Ihr von Anderen gehört, denen solches passiert sein soll?
Ich möchte hier nicht die Diskussionen um die Sinnhaftigkeit des Gesetzes, die Relevanz für die bündische Jugend oder das geeignetste Messermodell neu entfachen, es geht mir lediglich um tatsächlich erlebte Begebenheiten. Auch habe ich aus diesem Grund das Thema nicht unter "Fahrtentechnik" gepackt.
Allzeit bereit,
bert
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Beitrag vom 29.04.2009 - 12:06 |
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Moderator 976 Beiträge
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Ja es gab Ärger vor rund 4 Wochen. In Stuttgart wurden 3 meiner Pfadis Abends angehalten und von der Polizei auf offener Straße durchsucht und dabei haben sie das Messer von einem einkassiert.
OWi Anzeige war die folge. Allerdings durch gute Kontakte zum Ordnungsamt konnte das ganze dann so geregelt werden und die Beamten haben jetzt eine BEschwerde am Hals. Da die mit quitschenden Reifen Abends vor denen angehalten haben, rausgesprungen sind und die alle ihre Taschen und Zeugs auf der Straße auspacken mussten. Nicht so ganz verhältnismäßig!
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Gut Pfad!
steini
Sapere aude!, Wage zu Wissen! |
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Beitrag vom 29.04.2009 - 12:18 |
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Moderator 3537 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Steini
die Beamten haben jetzt eine BEschwerde am Hals. Da die mit quitschenden Reifen Abends vor denen angehalten haben, rausgesprungen sind und die alle ihre Taschen und Zeugs auf der Straße auspacken mussten. Nicht so ganz verhältnismäßig! |
Die beschwerde finde ich okay, auch wenn ich einen anderen Grund als viel ausschlaggebender sehe: Laut Gesetz ist für Pfadis das tragen von längeren Fahrtenmessern ja okay, sofern sie als Pfadis unterwegs sind. Der Transport ist generell (auch Nicht-Pfadis) erlaubt, weswegen eine Durchsuchung Persönlichkeitsrechte verletzt.
Diese beiden, das bestehende Recht missachtende, Punkte finde ich viel dramatischer als die Verhältnismäßigkeit!
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 29.04.2009 - 13:29 |
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201 Beiträge
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ich wurde auch schon ganz oft von grünen/blauen personen angesprochen,weil da so ein größeres,selbsgebautes messer am gürtel hängt. aber nachdem ich erklärt habe,dass ich mit meinem halstuch,hemd,juja,lederhose und affen bestimmt keinen amoklauf vor habe zu starten,liesen sie mich auch meines Weges.
lustigerweise wurde ich deswegen , als pfadfinder, nur am bahnhof angesprochen. sonst kommen sie eher wegen geländespielen und feuern(wie in de letzten woche) ^^
Liebe Grüße
toti
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Sing,sing,komm herein,tanz,tanz,hak dich ein,keiner muss mehr draußen sein. |
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Beitrag vom 29.04.2009 - 14:24 |
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2016 Beiträge
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Ich kenn mich da nicht so aus und bin auch kein Fan dieser Messer am Gürtel, aber hat das nicht was mit Brauchtumspflege zu tun und ist deshalb erlaubt für uns? 
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 29.04.2009 - 14:26 |
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73 Beiträge
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Zitat [i] Laut Gesetz ist für Pfadis das tragen von längeren Fahrtenmessern ja okay, sofern sie als Pfadis unterwegs sind. |
Irrtum!
Eigentlich wollte ich hier nicht wieder rechtliche Diskussionen anfangen, aber da muss ich doch wiedersprechen: Mal ehrlich: Wer hier im PT versteht seine pfadfinderische Aktivität als Brauchstumspflege? Natürlich pflegen wir unsere Bräuche, aber das ist doch nicht der Grund für unsere Fahrten!
Und der viel beschworene "anerkannte Zweck" muss im Einzelfall gesehen werden. Die Frage, die sich dabei stellt, wäre warum der entsprechende Pfadfinder für seine Tätigkeit nicht auch ein kürzeres Messer verwenden kann. Zumal keiner stichhaltig erläutern kann, weshalb z.B. für ein illegal entfachtes Feuer im Wald Kleinholz zu machen im rechtlichen Sinne anerkannt sein soll.
In Städten wird dies noch verschärft, da schließlich die neue Regelung gerade der Gewalt in Großstädten wegen eingeführt wurde. Ich kann verstehen, dass dann eine Gruppe von für Außenstehende scheinbar merkwürdig gekleideten Personen kontrolliert wird.
Im übrigen hat die Polizei sehr wohl das Recht, wenn z.B. ein "verbotenes" Messer äußerlich sichtbar ist, die Personen zu durchsuchen, schon zur Eigensicherung.
Leider unterscheiden sich da in einigen Bereichen die Rechtsauffassung des Durchschnittsbürgers (zu denen in diesem Fall ausnahmsweise auch wir Pfadfinder gehören, genau wie die meisten Politiker - die vermutlich nichtmal wissen, was sie da genau beschlossen haben) von der Rechtsauffassung der Polizei.
Deswegen (und an dieser Stelle Dank an Steini!) interessiert mich ja gerade, ob es tatsächlich mal Probleme gab. Wenn das bisher nicht der Fall gewesen wäre, hätte man sich alle weiteren rechtlichen Überlegungen sparen können. Probieren geht über studieren.
Gabs sonst noch Vorfälle?
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Beitrag vom 29.04.2009 - 14:32 |
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Zitat Original geschrieben von Andir
Die beschwerde finde ich okay, auch wenn ich einen anderen Grund als viel ausschlaggebender sehe: Laut Gesetz ist für Pfadis das tragen von längeren Fahrtenmessern ja okay, sofern sie als Pfadis unterwegs sind. |
Erstens steht das nirgends im Gesetz und zweitens ...
Zitat Der Transport ist generell (auch Nicht-Pfadis) erlaubt, weswegen eine Durchsuchung Persönlichkeitsrechte verletzt.
Diese beiden, das bestehende Recht missachtende, Punkte finde ich viel dramatischer als die Verhältnismäßigkeit! |
... sind verdachtsunabhängige Kontrollen hier in BaWü seit Jahren an der Tagesordnung und über das Polizeigesetz auch gesetzlich geregelt. Hier liegt also keine Verletzung irgendwelcher Persönlichkeitsrechte (?) vor.
Aber über das 'So'-Regeln von Anzeigen dank 'guter Kontakte' zum Ordnungsamt musste ich doch etwas lachen ... vorbildlich, diese Rechtstreue. SCNR
mullo
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Beitrag vom 29.04.2009 - 14:49 |
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Moderator 976 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von mullo
Aber über das 'So'-Regeln von Anzeigen dank 'guter Kontakte' zum Ordnungsamt musste ich doch etwas lachen ... vorbildlich, diese Rechtstreue. |
Also ich akzeptiere nicht jedes Verhalten der Polizei. Und wenn ein Älterer aus dem Stamm beim Ordnungsamt arbeitet ist es wohl völlig normal, dass dieser bei der Frage, ob dies denn alles so rechtens ist, die erste Anlaufadresse. Und die Verhältnismäßigkeit muss auch bei uns in Baden Württemberg trotz verdachtsunabhängiger Kontrollen gewahrt bleiben!
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Gut Pfad!
steini
Sapere aude!, Wage zu Wissen! |
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Beitrag vom 29.04.2009 - 14:57 |
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Zitat Original geschrieben von Steini
Also ich akzeptiere nicht jedes Verhalten der Polizei. Und wenn ein Älterer aus dem Stamm beim Ordnungsamt arbeitet ist es wohl völlig normal, dass dieser bei der Frage, ob dies denn alles so rechtens ist, die erste Anlaufadresse. Und die Verhältnismäßigkeit muss auch bei uns in Baden Württemberg trotz verdachtsunabhängiger Kontrollen gewahrt bleiben! |
Durchaus - dass du dazu aber "gute Kontakte" zum Ordnungsamt nutzt, um "das Ganze" dann "so" zu "regeln" finde ich bei all' deiner sonst gerne zur Schau gestellten Wichtigkeit als rechstreuer Demokrat und Vorzeigebürger witzig. Ist aber hier OT.
mullo
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Beitrag vom 29.04.2009 - 15:16 |
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Moderator 743 Beiträge
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Hallo mullo,
nutze bitte nicht den nächstbesten Faden um Deine Aversion gegen Steini auszuleben.
Danke.
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Beitrag vom 29.04.2009 - 15:30 |
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Zitat Original geschrieben von phips
Hallo mullo,
nutze bitte nicht den nächstbesten Faden um Deine Aversion gegen Steini auszuleben.
Danke.
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IM hätte auch gereicht, ich dachte darauf wird hier seitens der Mods so viel Wert gelegt? Rest per IM
mullo
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Beitrag vom 29.04.2009 - 15:33 |
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