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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Rechtliches aufem Lager

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22 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
verbatim ist offline verbatim  
Rechtliches aufem Lager
7 Beiträge
Hallo Leute

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!

Ich entschuldige mich schonmal falls dies das falsche board hierfür ist.

also zu meiner frage:

Darf ein Leiter (19 Jahre) mit seiner Freundin (sie wird auf dem Lager zur Roverin und wird da auch 17 Jahre alt) zusammensein?
Dürfen die beiden sich dort dann auch küssen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir das am besten iwie nochmal an einer Textstelle zeigen. (<<< Satzung oder sowas in der Richtung)

Danke für eure hoffentlich zahlreichen Antworten!!!


gut pfad

verbatim
Beitrag vom 10.03.2009 - 21:57
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toti ist offline toti  
201 Beiträge
toti`s alternatives Ego
JuLeiCA buch sagt,dass wenn's nur normales küssen(zungenkuss sit dann iweder böse) ist eigentlich erlaubt wäre.WENN er unter 18 wäre. also auf'm lager.aber letztendlich ist sache der verantwortlichen vor ort.Handbuch für JugendleiterInnen S. 127
aber um deiner frage gerecht zu werden..ja ihr dürft..warum auch nicht? :P
liebe grüße
toti




Sing,sing,komm herein,tanz,tanz,hak dich ein,keiner muss mehr draußen sein.
Beitrag vom 10.03.2009 - 22:17
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Christian ist offline Christian  
514 Beiträge
Christian`s alternatives Ego
Und selbst wenn es dazu irgendeinen Gesetztestext gäbe...
Mir als Stammesführer wäre das sowas von gleichgültig, es gibt in meinen Augen keinen Grund, weshalb man da irgendwelche Berührungsängste mit haben sollte.
Ich würde die beiden nur darauf hinweisen, so verantwortungsbewusst zu sein,nicht unbedingt vor den Wölfis ihr ganzes Repertoir zu verschießen oder irgendwelche Knutschexkapaden vor versammelter Mannschaft aufzuführen zwinkern .

Soweit meine Meinung, kommt natürlich stark auf deinen Stamm an, grade im religieusen Bereich kann man da auf die Schnauze fallen, da manche Stämme/einzelpersonen scheinbar noch nicht die 68'iger überwunden haben, oder sich in sonstwelchen Jungfräuligkeits-Fantasien vergehen...




Glück ist ein verhexter Ort.
Beitrag vom 10.03.2009 - 22:29
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Schmerle ist offline Schmerle  
Wie´s kommt.
286 Beiträge
Schmerle`s alternatives Ego
Also ich sehe das ebenso wie Christian, solange das Lager, bzw. die Gruppe darunter nicht "leidet", ist es doch einfach etwas schönes. Und da man als Pfadi ja angeblich sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis steht (was ich für sehr übertrieben halte, ließe sich schließlich auch über jeden Autofahrer sagen), für wen würde man denn lieber ins Kittchen gehen, als für seine Liebste ??zwinkern





Welch´Geschöpf ist doch der Mensch,
Ihm ist nichts gut und schlecht von selbst,
er muss es sich so denken,
Und niemals scheint mir,
ist gefährlicher des Menschen ganze Art,
Als wenn er ohne jeden noch so kleinen Zweifel wähnt, er habe Recht.

Der Stamm: www.stammwelfen.de





Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Schmerle am 10.03.2009 - 23:31.
Beitrag vom 10.03.2009 - 23:30
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sadarji ist offline sadarji  
RE: Rechtliches aufem Lager
Administrator
4028 Beiträge
sadarji`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von verbatim
also zu meiner frage:
Darf ein Leiter (19 Jahre) mit seiner Freundin (sie wird auf dem Lager zur Roverin und wird da auch 17 Jahre alt) zusammensein?
Dürfen die beiden sich dort dann auch küssen?

Wenn du die rechtliche Situation wissen willst, da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zw. dem erwachsenen Leiter (19 J.) und seiner minderjährigen Freundin (noch 16 J.) besteht, macht er sich nach meiner Auffassung auf jeden Fall strafbar, da es als Ausnutzen eines Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt werden kann und da reicht u.U. auch schon ein Zungenkuss. Er sollte das also besser sein lassen.

Ausführliche ist es hier beschrieben Rechte von Jugendlichen



Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.
>>Neuer Spendenaufruf für das neue Haus am Hohe...rähen<<

Ich werfe in schwarz Nebelkerzen und moderiere in rot
Viatores sumus quod Patres nostres margine viae sepulti sunt.
Beitrag vom 11.03.2009 - 00:31
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verbatim ist offline verbatim  
RE: RE: Rechtliches aufem Lager
7 Beiträge
Zitat
Wenn du die rechtliche Situation wissen willst, da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zw. dem erwachsenen Leiter (19 J.) und seiner minderjährigen Freundin (noch 16 J.) besteht, macht er sich nach meiner Auffassung auf jeden Fall strafbar, da es als Ausnutzen eines Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt werden kann und da reicht u.U. auch schon ein Zungenkuss. Er sollte das also besser sein lassen.

Ausführliche ist es hier beschrieben Rechte von Jugendlichen



morgen,

als was wird das Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt?
Wenn ich konkret ihr Leiter bin oder wenn ich nur ein Leiter bin unter vielen oder wie ist das gemeint?

Desweiteren ist sie auf dem Lager ja bereits Rover und 17 Jahre alt.

Und mit diesem Alter sollten sie jawohl wissen ob sies will oder nich wenn ich sie beispielsweise küsse, allein schon deshalb weil wir bereits fast ein Jahr zusammen sind.


Beitrag vom 11.03.2009 - 06:18
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upsi ist offline upsi  
RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
2016 Beiträge
upsi`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von verbatim

Zitat
Wenn du die rechtliche Situation wissen willst, da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zw. dem erwachsenen Leiter (19 J.) und seiner minderjährigen Freundin (noch 16 J.) besteht, macht er sich nach meiner Auffassung auf jeden Fall strafbar, da es als Ausnutzen eines Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt werden kann und da reicht u.U. auch schon ein Zungenkuss. Er sollte das also besser sein lassen.

Ausführliche ist es hier beschrieben Rechte von Jugendlichen



morgen,

als was wird das Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt?
Wenn ich konkret ihr Leiter bin oder wenn ich nur ein Leiter bin unter vielen oder wie ist das gemeint?






Wenn du ihr Leiter bist und sie dein Sippi, dann besteht ein Abhängigkeitsverhältnis und dann wäre es nicht erlaubt.
Grundsätzlich ist es bei über 16 und über 18 rechtlich unproblematisch (Eltern können klagen, aber wer macht das schon in dem Alter und selbst wenn, glaube ich nicht, dass da viel rauskämezwinkern). So hab ich das auf dem Grundkurs mal gelernt.
Ich war damals auch 17 und mein Freund 18 und das war nie ein Problem.
Guckt einfach, dass ihr es nicht übertreibtzwinkern
Mich als Stammesleitung würde das auch nicht stören, nur wenn welche nur knutschend in einer Ecke rumhängen würde, würde ich mir die mal zur Seite nehmen, denn dann brauchen die nicht auf ein Lager zu fahren.



"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren
Beitrag vom 11.03.2009 - 06:40
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Thomas U. ist offline Thomas U.  
RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
253 Beiträge
Thomas U.`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von verbatim

als was wird das Abhängigkeitsverhältnis ausgelegt?
Wenn ich konkret ihr Leiter bin oder wenn ich nur ein Leiter bin unter vielen oder wie ist das gemeint?

Desweiteren ist sie auf dem Lager ja bereits Rover und 17 Jahre alt.

Und mit diesem Alter sollten sie jawohl wissen ob sies will oder nich wenn ich sie beispielsweise küsse, allein schon deshalb weil wir bereits fast ein Jahr zusammen sind.

Klingt jetzt furchtbar was ich schreibe - es kommt aber nur auf den Inhalt an:
Wenn Du "nur" irgendein volljähriger (d.h. mindestens 18 Jahre) Leiter im Stamm bist, ist es im schlimmsten Fall "Mißbrauch von Minderjährigen".
Wenn Du aber auch ihr Gruppenleiter oder der Stammesführer von ihr bist, ist es im schlimmsten Fall "Mißbrauch von Schutzbefohlenen".

In beiden Fällen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. zwinkern
Prinzipiell sollte man so viel Anstand besitzen, dass niemand sich gestört fühlt (Rest der Anwesenden) oder körperlichen oder geistigen (emotionalen) Schaden nimmt (Du oder sie) .

Ob sie 16 oder 17, Pfadi oder Rover ist, ist für die rechtliche Situation soweit irrelevant.

Hoffe, ich hab Dich nicht zu sehr abgeschreckt und wünsche ein schönes Lager! lachend
Gut Pfad, Thomas

Edit

PS. Das gilt natürlich nur für Pfadiaktionen: Gruppenstunden, Lager, Fahrten. Was ihr in eurer "Freizeit" macht, steht auf einem anderen Blatt... cool



Braune Flaschen gehören ins Altglas und nicht in die Jugendbewegung!


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Thomas U. am 11.03.2009 - 08:10.
Beitrag vom 11.03.2009 - 08:07
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sadarji ist offline sadarji  
RE: RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
Administrator
4028 Beiträge
sadarji`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Thomas U.
Ob sie 16 oder 17, Pfadi oder Rover ist, ist für die rechtliche Situation soweit irrelevant.

Das Alter 16 oder 17 ist insofern relevant, weil der Gesetzgeber bei 16 eine Grenze gesetzt hat. Das mag man willkürlich finden oder nicht, das ist nun mal so. Entscheidend ist aber wie die Erziehungsberechtigten des Mädchens dazu stehen. Diese Information hast du nicht gegeben.

Akzeptieren sie die Beziehung wird nicht viel geschehen, wie Upsala geschrieben hat. Sind sie aber dagegen kann dir (beim Eingangspost hast du noch allgemein gefragt) aus der "Leiterfunktion" im schlimmsten Fall ein "Mißbrauch von Schutzbefohlenen" nachgewiesen werden. Wenn dieses Einverständnis der Eltern fehlt würde ich Zurückhaltung empfehlen. Einen juristischen Rat darf aber natürlich nur ein Jurist geben.

Es versteht sich unabhängig davon von selbst, dass sich niemand gestört fühlen sollte.



Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.
>>Neuer Spendenaufruf für das neue Haus am Hohe...rähen<<

Ich werfe in schwarz Nebelkerzen und moderiere in rot
Viatores sumus quod Patres nostres margine viae sepulti sunt.
Beitrag vom 11.03.2009 - 09:33
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Basti80 ist offline Basti80  
20 Beiträge
Basti80`s alternatives Ego
Ich zitiere mal aus "Rechts- und Versicherungsfragen in der Jugendarbeit" herausgegeben von der Evangelischen Jugend Nürnberg im Februar 2005 - ich habe das Heft auf der Schulung letztes Wochenende bekommen - Langer Text aber super erklärt, ich kürz mal zusammen:

"... Wie weit darf ein Betreuer die sexuelle Betätigung unverheirateter Teilnehmen zulassen, ohne sich selbst strafbar zu machen?" ...

§180 StGB Wer sexuelle Handlungen einer Person unter 16 jahren an oder vor Dritten oder sexuelle Handlungen eines Dritten an einer Person unter 16 Jahren
1. duch seine Vermittlung
2. durch Gewähren oder Verschaffung von Gelegenheit Vorschub leistet, wird ... bestraft.

Während nach dem alten Recht die Kuppeilei ohne Rücksicht auf das Alter der Beteiligten strafbar war, ja sogar Eltern bestraft werden konnten, die z.B. ihre Tochter mit einem Freund in der elterlichen Wohnung übernachten ließen, ist heute die Förderung sexueller Handlungen bei Jugendlichen ab 16 Jahren nicht mehr unter Strafe gestellt. Der Betreuer braucht keine Vorkehrungen mehr zu treffen, um sexuelle Kontakte dieser Altersgruppe zu verhindern....

Strafbar macht sich der Betreuer nur, wenn er einen Minderjährigen unter 18 Jahren "unter Missbrauch einer mit dem Betreuungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen".

Ein Abhängigkeitsverhältnis, des besseren Verständnisses wegen könnte man es auch Machtverhältnis nennen, ist aber zwischen einem Mitarbeiter einer Bildungsstätte und einem Teilnehmer nur schwer vorstellbar. Der Betreuer hat aus seiner Stellung heraus nicht die Möglichkeit den Jugendlichen unter Druck zu setzen und ihm ernsthafte Nachteile in Aussicht zu stellen, falls er sich nicht gefügig zeigt.
Diese Vorschrift zielt mehr auf den Personenkreis Lehrer-Schüler, Lehrherr-Lehrling, oder Erzieher-Heiminsasse ab. In diesen Verhältnissen sind echte Abhängigkeiten gegeben."


Daher sollte das Pärchen kein rechtliches Problem sein - könnte nur nerven glücklich

Wer den vollständigen Text braucht - einfach per IM melden.

GP
Basti


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Basti80 am 11.03.2009 - 09:42.
Beitrag vom 11.03.2009 - 09:41
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verbatim ist offline verbatim  
RE: RE: RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
7 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von sadarji

Zitat
Original geschrieben von Thomas U.
Ob sie 16 oder 17, Pfadi oder Rover ist, ist für die rechtliche Situation soweit irrelevant.

Das Alter 16 oder 17 ist insofern relevant, weil der Gesetzgeber bei 16 eine Grenze gesetzt hat. Das mag man willkürlich finden oder nicht, das ist nun mal so. Entscheidend ist aber wie die Erziehungsberechtigten des Mädchens dazu stehen. Diese Information hast du nicht gegeben.

Akzeptieren sie die Beziehung wird nicht viel geschehen, wie Upsala geschrieben hat. Sind sie aber dagegen kann dir (beim Eingangspost hast du noch allgemein gefragt) aus der "Leiterfunktion" im schlimmsten Fall ein "Mißbrauch von Schutzbefohlenen" nachgewiesen werden. Wenn dieses Einverständnis der Eltern fehlt würde ich Zurückhaltung empfehlen. Einen juristischen Rat darf aber natürlich nur ein Jurist geben.

Es versteht sich unabhängig davon von selbst, dass sich niemand gestört fühlen sollte.



Wir sind seit fast einem Jahr zusammen.
Für die Eltern ist das natürlich kein Problem!!

Aber so wie mir gesagt wurde, geht es noch nicht mal darum was die Eltern von ihr sagen, sonder was beispielsweise die Eltern von anderen Kindern sagen die sehen das wir uns küssen.

Wär das relevant wenn die Eltern von anderen da was sagen würde, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind?
Könnte der Stammesvorstand dadurch iwelche probleme bekommen??


Beitrag vom 11.03.2009 - 18:20
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Andir ist offline Andir  
RE: Rechtliches aufem Lager
Moderator
3537 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von verbatim

Darf ein Leiter (19 Jahre) mit seiner Freundin (sie wird auf dem Lager zur Roverin und wird da auch 17 Jahre alt) zusammensein?
Dürfen die beiden sich dort dann auch küssen?

Generell geht das. Aber ich gebe zwei Dinge zu bedenken:
1.) Solange der leiter nicht die Gruppe seiner Partnerin leitet, sollte es kein Problem geben, da sie dann nicht von ihm abhängig ist. Bei uns im Stamm würden wir den Leiter nicht in der Gruppe belassen, wo seine Partnerin ist: Das entspannt nämlich mindestens das Klima in der Gruppe und verhinert Vorwürfe wegen "Kontakten zu Abhängigen".
2.) Die "Dosis" - und das gilt bei allen Paaren im Lager: es sollte darauf geachtet werden, wo es gelegenheiten gibt, und wo ein Übermaß stört. Das sollte das Päarchen sich bestenfalls selbst überlegen...

Zitat

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir das am besten iwie nochmal an einer Textstelle zeigen. (<<< Satzung oder sowas in der Richtung)

In welcher Satzung? Jeder Pfadfinderbund hat eine eigene - du müsstest schon mal deine Herkunft offenlegen (vielleicht wenn du gerade dein Profil weiter ausfüllst... lachend ) Falls du aus der DPSG kommen solltest: dazu steht weder etwas in der Satzung noch Ordnung. Die staatliche rechtsgrundlage ist ausschlaggebend.

Zitat

Wär das relevant wenn die Eltern von anderen da was sagen würde, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind?
Könnte der Stammesvorstand dadurch iwelche probleme bekommen??

Das sich andere Eltern unter Umständen wundern ist nicht auszuschließen. Und: klar steht dann der Vorstand im Feuer - schließlich ist er letztverantwortlich für die Arbeit und Zustände im Stamm.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 11.03.2009 - 18:42
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kaputtnick ist offline kaputtnick  
243 Beiträge
kaputtnick`s alternatives Ego
jetzt mach ich mich strafbar : cool

Nur Mut ! - Wagt es ! lachend

Macht´s geheim, das erhöt den Reiz ! zwinkern

Komm´ich jetzt ins Gefängniss ? verwirrt

Egal ! (Ich hoffe Euere Liebe isses wert !) glücklich



Leute, die alles "so" eng sehen, wollen sich auch mit dem Kopf überall durchdrücken !
Beitrag vom 11.03.2009 - 19:29
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verbatim ist offline verbatim  
RE:
7 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von kaputtnick

jetzt mach ich mich strafbar : cool

Nur Mut ! - Wagt es ! lachend

Macht´s geheim, das erhöt den Reiz ! zwinkern

Komm´ich jetzt ins Gefängniss ? verwirrt

Egal ! (Ich hoffe Euere Liebe isses wert !) glücklich



und ob sie das wert ist!!!!!!

Beitrag vom 11.03.2009 - 21:57
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sadarji ist offline sadarji  
Rechtliches aufem Lager
Administrator
4028 Beiträge
sadarji`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von verbatim
Aber so wie mir gesagt wurde, geht es noch nicht mal darum was die Eltern von ihr sagen, sonder was beispielsweise die Eltern von anderen Kindern sagen die sehen das wir uns küssen.

Wär das relevant wenn die Eltern von anderen da was sagen würde, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind?
Könnte der Stammesvorstand dadurch iwelche probleme bekommen??

Wenn ihr eure Beziehung oder Freundschaft auf einem Lager öffentlich zelebrieren müsst und sogar billigend in Kauf nehmen wollt, dass euer Stammesvorstand deswegen vielleicht Probleme bekommt,
dann ist das weniger ein rechtliches Problem wie im Eingangspost geschrieben, sondern eher eine Frage der eigenen Reife und Erziehung.



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Beitrag vom 11.03.2009 - 22:04
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