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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Beantragung von Zuschüssen in Baden- Württemberg

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7 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Publu ist offline Publu  
Beantragung von Zuschüssen in Baden- Württemberg
4 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage....
Und zwar wie und wo kann ich Fahrten, Lager oder andere Pfadi-Aktionen von der öffentlichen Hand bezuschussen lassen und was muss ich dabei beachten?

Da ja bei ehrenamtlich geführten Verbänden wie wir ja sie (oft) sind, ist Geld Mangelware. Dabei brauchen wir es für doch allerhand. Sippenstunden, Material und sonstige Kosten kann und will ich nicht immer nur auf alle unsere Mitglieder verteilen.

Ich glaub doch das dies uns alle interessiert und hoffe auf euer Mitwirken.

Gut Pfad

Publu



"Froh und Heiter- Feuerreiter"
Beitrag vom 28.11.2008 - 11:26
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haho ist offline haho  
212 Beiträge
Für Zuschüße aus öffentlicher Hand, gibt es in BW Hauptsächlich zwei Quellen:
- Zuschüße vom Kreis / Stadtjugendring.
- Zuschüße vom Landesjugendplan.

Außerdem kann man für bestimmte Aktionen Sonderzuschüße beantragen, z.b. Deutsch- Französiche Begegnung. Hier gelten aber meißt besondere Bedingungen, und sie müssen oft lange im vorraus beantragt werden.

Nähere Auskünfte bekommst Du bei Deinem Kreisjugendpfleger, der dürfte in Deinem zuständigen Landratsamt sitzen.

Edit:
Landesjugendplan siehe auch hier


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von haho am 28.11.2008 - 12:11.
Beitrag vom 28.11.2008 - 12:05
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mazjek ist offline mazjek  
16 Beiträge
Mal 'ne provokative Frage:

Welchen PLAUSIBLEN Grund gibt es eigentlich dafür, daß der Steuerzahler eure Privatvergnügungen alimentieren soll? Gibt es eine Stelle, wo auch die Familie XY ihre Urlaubsreise auf die Maledieven staatlich fördern lassen kann?

mazjek



Götz von Berlichingen lebt - ich auch!
Beitrag vom 28.11.2008 - 14:36
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mullo ist offline mullo  
RE:
207 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von mazjek

Mal 'ne provokative Frage:

Welchen PLAUSIBLEN Grund gibt es eigentlich dafür, daß der Steuerzahler eure Privatvergnügungen alimentieren soll?



Der PLAUSIBLE Grund ist, dass ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit Aufgaben übernimmt, die in den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter von Land, Landkreis und kreisfreien Städten, fallen und die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler durch die ehrenamtlich geleistete Arbeit nicht nur finanziell erheblich entlastet wird.

Man kann aber auch ganz normal nachfragen, wenn man das alles nicht weiss. Es muss nicht auf diese blöde Art passieren. Mal drüber nachdenken?

mullo
Beitrag vom 28.11.2008 - 15:12
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moggeCP ist offline moggeCP  
2775 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Hallo, ich sehe gerade, dass Du aus der CPD bist,
Erfrage die Sachen doch bitte bei der LM-Beauftrage für Zuschüsse.
Weitere Infos zu "Landesmark Schwaben/Zuschüsse" bekommt man unter diesem Stichwort im CPD-wiki.



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 28.11.2008 - 16:16
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George ist offline George  
RE:
89 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von mazjek

Mal 'ne provokative Frage:

Welchen PLAUSIBLEN Grund gibt es eigentlich dafür, daß der Steuerzahler eure Privatvergnügungen alimentieren soll? Gibt es eine Stelle, wo auch die Familie XY ihre Urlaubsreise auf die Maledieven staatlich fördern lassen kann?

mazjek



Mal abgesehen davon, dass es sich hier nicht um Malle-Urlaube, sondern um ehrenamtliche Jugendarbeit handelt, sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, die Arbeit von Vereinen und Verbänden, die ehrenamtliche Jugendarbeit durchführen, zu fördern:

§ 12 SGB VIII: Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

§ 74 SGB VIII: Förderung der freien Jugendhilfe
(3) Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen.
(4) Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten.
(5) Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten.
(6) Die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe soll auch Mittel für die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie im Bereich der Jugendarbeit Mittel für die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten einschließen.



Ciao + GP
George

"Verlaßt die Welt ein bischen besser als ihr sie vorgefunden habt."
Beitrag vom 30.11.2008 - 14:40
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Jane ist offline Jane  
42 Beiträge
Jane`s alternatives Ego
ich weiß ich bin ein wenig spät dran, aber ich habe sicher noch irgendwo ein pdf rumfliegen in dem erklärt ist was vom Landesjugendplan bezuschusst wird und wie es zu beantragen ist inklusive der benötigten Formulare. Wer das haben möchte kann mir ja gerade eine PN schreiben...

Zitat
Mal 'ne provokative Frage: Welchen PLAUSIBLEN Grund gibt es eigentlich dafür, daß der Steuerzahler eure Privatvergnügungen alimentieren soll? Gibt es eine Stelle, wo auch die Familie XY ihre Urlaubsreise auf die Maledieven staatlich fördern lassen kann? mazjek



Weil wir auf Fahrten und Lagern kein exzessives Eimersaufen betreiben verwirrt irre



Geschichten aus dem Pfadi Alltag, Ideen, Räuberwissen und Neuigkeiten aus der Pfadfinderwelt: http://www.kochemer-blog.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Jane am 07.01.2009 - 17:00.
Beitrag vom 07.01.2009 - 16:59
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Baumstruktur - Signaturen verstecken
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