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Erweitertes Führungszeugnis gefordert |
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302 Beiträge
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![ChrisKra`s alternatives Ego](images/avatar/avatar_hamster.jpg) |
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Vom Bundesministerium für Justiz ist zum 1.Mai (!) eine Neuerung an die Jugendverbände veranlaßt worden: Es wird gefordert, ein " erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab 1. Mai" für Leiter/innen zu fordern. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss.
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ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 17:54 |
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![Gast](images/guest.gif) |
.Tilia. |
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Zitat Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken. |
Welche hat es denn?
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Beitrag vom 02.05.2010 - 18:07 |
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RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert |
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Zitat Original geschrieben von ChrisKra
. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.. |
....also ich nicht! Was für Auswirkungen soll das haben?
Im Übrigen ist das Gesetz echt lückenhaft - wem muss man das Führungszeugnis vorlegen, für Hauptamtliche ist es zwingend für Ehrenamtliche nicht...warum eigentlich niciht??
Also mir sind die Auswirkungen und was es bringen wird echt schleierhaft - lückenhafter Aktionismus! Wäre besser gewesen, sich etwas mehr Zeit zu lassen und dafür was Richtiges von Gesetzgeberseite auf die Beine zu stellen.
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 02.05.2010 - 18:22.
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Beitrag vom 02.05.2010 - 18:11 |
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Zu diesem Zeitpunkt: nur ein Sturm im Wasserglas! |
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Moderator 3536 Beiträge
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![Andir`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_626.jpg) |
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Zitat Original geschrieben von ChrisKra
Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss. |
Du meinst den Faden Erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab1.Mai????? im DPSG-Bundesforum? Da steht bis dato an Fakten doch nur drin, dass der DPSG da (auch über den Bundesjugendring) aktuell nicht verbindliches bekannt ist!
Die Problemlage an sich ist aber nachvollziehbar. Während bei den Pfadfindern in der Regel Leitungskräfte lange bekannt sind und - zumindest bei uns - im Team tätig sind, werden z.B. Übungsleiter in Sportvereinen oft von außen - und damit unbekannt - "eingekauft". Dass in einer solchen Situation dann eine erhöhte Chance für Pädophile besteht, sich "einzubringen" sollte auf der Hand liegen. Dem könnte die Hürde des Erweiterten Führungszeugnisses, welches auch solche Straftaten aufführt entgegenwirken.
Für Jugendverbände mit ehrenamtlichen Leitungsstrukturen (und das ist ja z.B. ein Stamm) ist so etwas derzeit aber gar nicht leistbar: Ich stelle mir gerade vor, wie ein junger, durchschnittlicher Stammesvorstand belastet würde, wenn er sich mit den Führungszeugnissen seiner Leitungsteams auseinander setzten müsste und deren Geheimhaltung sicherstellen müsste. Das klingt nicht unbedingt sinnvoll und ist vom Gesetzgeber sicher auch nicht so gedacht.
Am Gesetz selbst können wir ja in der nächsten Zeit eh nichts (mehr) ändern. Warten wir doch erst einmal die Ausführungsbestimmungen ab, bevor die große Aufregung und das wilde Spekulieren ausbricht...
![](images/black.gif) |
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 18:45 |
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Was im Bundeszentralregistergesetz steht, ist für unsere Arbeit erstmal weitgehend uninteressant. Die Jugendverbände können aber von Regelungen betroffen werden, die die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und eine öffentliche Bezuschussung von der Vorlage eines normalen oder erweiterten Führungszeugnisses durch die Ehrenamtlichen abhängig machen. Die momentanen Regelungen dazu im SGB VIII werden von den Landesbehörden unterschiedlich interpretiert; am weitestgehenden dürfte die Regelung in Berlin sein, wo meines Wissens jeweils der Freizeitleiter ein Führungszeugnis vorlegen muss, nicht aber jeder einzelne Gruppenleiter.
Die Überschrift von ChrisKra ist übertreibend und nahe an der Panikmache.
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Beitrag vom 02.05.2010 - 19:06 |
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Moderatorin 928 Beiträge
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![albi`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_2214.png) |
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Im LV Nordrhein-Westfalen des BdPs wird bereits heute von über 18 Jährigen, welche die Aufnahme in den LV beantragen ein Führungszeugnis verlangt.
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Ein Volk kann hoffen, solange seine Jugend bereit ist, die Fahne des Guten und Edlen zu erheben, und willens, sie voranzutragen.
Alo Hamm (Trenk)
- Diskutieren? Gerne, aber nur in Schwarz. Moderieren? Wenns sein muss, dann aber in Blau. |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 19:19 |
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RE: RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert |
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470 Beiträge
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![Pato`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3268.jpg) |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Wäre besser gewesen, sich etwas mehr Zeit zu lassen und dafür was Richtiges von Gesetzgeberseite auf die Beine zu stellen. |
Das wäre ja mal was ganz neues ![grosses Lachen](./images/smilies/biggrin.gif)
![](images/black.gif) |
Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 20:02 |
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Naja, alles sehr schwammig!
Link
Da steht: Das erweiterte Führungszeugnis betrifft also nicht nur Arbeitsverhältnisse. Ein Sportverein kann auch von einem ehrenamtlich tätigen Jugendtrainer die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.
So und jetzt?
Ein Sportverein KANN ...
muss aber nicht.
Ein Stammesvorstand kann auch ...
Und jetzt?
Wer hat sich denn nun vor wem zu rechtfertigen? Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss?
![](images/black.gif) |
Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree) |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 20:04 |
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Moderator 3536 Beiträge
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![Andir`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_626.jpg) |
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Zitat Original geschrieben von Michael
Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss? |
Na, das ist doch bei uns in der DPSG ja schon in der Satzung seit zig Jahren geregelt: Die Leitungskräfte werden durch den jeweiligen Vorstand be- und abberufen. Die Kriterien dafür müssen auf dieser Ebene (bzw. der Einspruchsebene) verantwortet werden. ![zwinkern](./images/smilies/wink.gif)
![](images/black.gif) |
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- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 20:41 |
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Zitat Original geschrieben von Andir
Zitat Original geschrieben von Michael
Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss? |
Na, das ist doch bei uns in der DPSG ja schon in der Satzung seit zig Jahren geregelt: Die Leitungskräfte werden durch den jeweiligen Vorstand be- und abberufen. Die Kriterien dafür müssen auf dieser Ebene (bzw. der Einspruchsebene) verantwortet werden. |
Ich finds halt eben schwammig.
Und Papier ist geduldig. Wenn ein Pädophiler noch nicht straffällig geworden ist, dann steht da auch nix in seiner Akte. Damit da was reinkommt, muss man meines Wissens nach vorbestraft sein.
Ich finde allerdings auch, dass das ein eingriff ins Persönlichkeitsrecht sein kann. Muss ja nicht jeder wissen, wenn mal jemand einen Unfall unter Alkohol mit PErsonenschäden verursacht hat.
Letztendlich muss ich mir die Frage stellen, wie manche Stammesvorstände überhaupt Leiter werben.
ich erinnere mich da eine Anzeige bei uns im Wochenspiegel, wo ein Stamm Gruppenleiter gesucht hat. Am besten mit pädagogischer Ausbildung und Erfahrung in der Jugendarbeit.
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Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree) |
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Beitrag vom 02.05.2010 - 23:04 |
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Moderatorin 928 Beiträge
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![albi`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_2214.png) |
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Zitat Original geschrieben von Michael
Ich finds halt eben schwammig.
Und Papier ist geduldig. Wenn ein Pädophiler noch nicht straffällig geworden ist, dann steht da auch nix in seiner Akte. Damit da was reinkommt, muss man meines Wissens nach vorbestraft sein.
Ich finde allerdings auch, dass das ein eingriff ins Persönlichkeitsrecht sein kann. Muss ja nicht jeder wissen, wenn mal jemand einen Unfall unter Alkohol mit PErsonenschäden verursacht hat.
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Wenn jemand erstmalig auffällt steht das meines Wissens doch gar nicht mal im Führungszeugnis. Wo sind den unsre Experten, wenns schon ins Rechtliche reingeht? *sich nach Pato umsieht* ![lachend](./images/smilies/laugh.gif)
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Alo Hamm (Trenk)
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Beitrag vom 03.05.2010 - 06:20 |
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RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert |
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110 Beiträge
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![Chrille`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_4573.png) |
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Zitat Original geschrieben von ChrisKra
Vom Bundesministerium für Justiz ist zum 1.Mai (!) eine Neuerung an die Jugendverbände veranlaßt worden: Es wird gefordert, ein " erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab 1. Mai" für Leiter/innen zu fordern. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss. |
Die einzige Neuerung an diesem Gesetz ist die Erweiterung des Zeugnisses im Bereich Sexualstraftaten. Wer bis jetzt kein „altes“ Führungszeugnis brauchte, wird jetzt auch kein erweitertes vorlegen müssen.
Zitat Original geschrieben von Andir
Für Jugendverbände mit ehrenamtlichen Leitungsstrukturen (und das ist ja z.B. ein Stamm) ist so etwas derzeit aber gar nicht leistbar: Ich stelle mir gerade vor, wie ein junger, durchschnittlicher Stammesvorstand belastet würde, wenn er sich mit den Führungszeugnissen seiner Leitungsteams auseinander setzten müsste und deren Geheimhaltung sicherstellen müsste. Das klingt nicht unbedingt sinnvoll und ist vom Gesetzgeber sicher auch nicht so gedacht. |
Bei uns liegen die Führungszeugnisse zum Beispiel im Diözesanbüro. Der Stammesvorstand hat damit gar nicht direkt zu tun.
Zitat Original geschrieben von Pitt
Ein Führungszeugnis kostet den beantragenden Bürger 13,-- €. |
Wurde in unserem Fall (Berlin) erlassen, ebenso wieder mit entsprechendem Wisch vom Diözesanbüro.Zitat Original geschrieben von albi
Wenn jemand erstmalig auffällt steht das meines Wissens doch gar nicht mal im Führungszeugnis. |
Sachen unterhalb eines bestimmten Strafmaßes stehen nicht im Führungszeugnis. Im erweiterten Führungszeugnis wird jede Verurteilung wgen eines Sexualdeliktes stehen, unabhängig vom Strafmaß. Das ist neu.
Edit: Tippfehler
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Chrille am 03.05.2010 - 07:22.
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Beitrag vom 03.05.2010 - 07:17 |
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16 Beiträge
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![swobby`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_7021.png) |
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Meines Wissens werden in Führungszeugnissen lediglich Straftaten benannt, welche Rechtskräftig VERURTEIL wurden, sollte also just in diesem Moment gegen jemanden Ermittelt werden wegen Sexuellen Missbrauchs etc. Erscheint das nicht im Führungszeugnis. Daher kann sich jeder während der Zeit in der ermittelt wird trotzdem in eine solche Position mogeln. Da sehe ich also keine Besserung der Lage. Aber es wäre genau so Sinnlos sich hier hinzustellen und von jedem Leiter eine polizeiliche Selbstauskunft vom BKA zu fordern, dort findet man zwar alles was jemals irgendwie verfolgt wurde. Aber es ist eigentlich nur eine reine SELBSTAUSKUNFT!!!
Desweiteren sollte es doch auch klarer definiert werden, wer diese Führungszeugnisse zur Einsicht bekommen sollte. Die Regelung über den DV ist meines erachtens die sinnvollere als jeden Stamm noch mit Extra "Personalakten-papierkram" zu belasten.
![](images/black.gif) |
Wer sich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten bewegt, kennt seine Fähigkeiten nicht. |
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Beitrag vom 03.05.2010 - 13:21 |
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RDP/RdP: Prävention vor sexualisierter Gewalt |
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Moderator 3536 Beiträge
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![Andir`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_626.jpg) |
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Eine Stellungnahme des RDP/RdP zum Thema "Prävention vor sexualisierter Gewalt " und in diesem Zusammenhang mit den Führungszeugnissen habe ich in den Faden Missbrauchsvorwürfe erreichen die Pfadfinderszene eingestellt. Die Meldung kann auch direkt =27&tx_ttnews[backPid]=64&cHash=527aacc2af]HIER beim RDP/RdP eingesehen werden.
![](images/black.gif) |
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 08.05.2010 - 12:30 |
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640 Beiträge
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![meister lampe79`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3643.jpg) |
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so einfach bekommt man das erweiterte führungszeugnis gar nicht.
es wird vom arbeitgeber oder verein eine aufforderung zur antragstellung eines solchen zeugnisses benötigt.
so stehts im gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html
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Beitrag vom 08.05.2010 - 14:14 |
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