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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeine Pfadfinderthemen » Erweitertes Führungszeugnis gefordert

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16 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
ChrisKra ist offline ChrisKra  
Erweitertes Führungszeugnis gefordert
302 Beiträge
ChrisKra`s alternatives Ego
Vom Bundesministerium für Justiz ist zum 1.Mai (!) eine Neuerung an die Jugendverbände veranlaßt worden: Es wird gefordert, ein " erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab 1. Mai" für Leiter/innen zu fordern. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss.



ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte!
Beitrag vom 02.05.2010 - 17:54
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Gast .Tilia.  
Gast
Zitat
Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.



Welche hat es denn?
Beitrag vom 02.05.2010 - 18:07
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von ChrisKra
. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken..



....also ich nicht! Was für Auswirkungen soll das haben? verwirrt
Im Übrigen ist das Gesetz echt lückenhaft - wem muss man das Führungszeugnis vorlegen, für Hauptamtliche ist es zwingend für Ehrenamtliche nicht...warum eigentlich niciht??

Also mir sind die Auswirkungen und was es bringen wird echt schleierhaft - lückenhafter Aktionismus! Wäre besser gewesen, sich etwas mehr Zeit zu lassen und dafür was Richtiges von Gesetzgeberseite auf die Beine zu stellen.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 02.05.2010 - 18:22.
Beitrag vom 02.05.2010 - 18:11
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Andir ist offline Andir  
Zu diesem Zeitpunkt: nur ein Sturm im Wasserglas!
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von ChrisKra

Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss.

Du meinst den Faden Erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab1.Mai????? im DPSG-Bundesforum? Da steht bis dato an Fakten doch nur drin, dass der DPSG da (auch über den Bundesjugendring) aktuell nicht verbindliches bekannt ist!



Die Problemlage an sich ist aber nachvollziehbar. Während bei den Pfadfindern in der Regel Leitungskräfte lange bekannt sind und - zumindest bei uns - im Team tätig sind, werden z.B. Übungsleiter in Sportvereinen oft von außen - und damit unbekannt - "eingekauft". Dass in einer solchen Situation dann eine erhöhte Chance für Pädophile besteht, sich "einzubringen" sollte auf der Hand liegen. Dem könnte die Hürde des Erweiterten Führungszeugnisses, welches auch solche Straftaten aufführt entgegenwirken.

Für Jugendverbände mit ehrenamtlichen Leitungsstrukturen (und das ist ja z.B. ein Stamm) ist so etwas derzeit aber gar nicht leistbar: Ich stelle mir gerade vor, wie ein junger, durchschnittlicher Stammesvorstand belastet würde, wenn er sich mit den Führungszeugnissen seiner Leitungsteams auseinander setzten müsste und deren Geheimhaltung sicherstellen müsste. Das klingt nicht unbedingt sinnvoll und ist vom Gesetzgeber sicher auch nicht so gedacht.

Am Gesetz selbst können wir ja in der nächsten Zeit eh nichts (mehr) ändern. Warten wir doch erst einmal die Ausführungsbestimmungen ab, bevor die große Aufregung und das wilde Spekulieren ausbricht...



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 02.05.2010 - 18:45
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jergen ist offline jergen  
1654 Beiträge
Was im Bundeszentralregistergesetz steht, ist für unsere Arbeit erstmal weitgehend uninteressant. Die Jugendverbände können aber von Regelungen betroffen werden, die die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und eine öffentliche Bezuschussung von der Vorlage eines normalen oder erweiterten Führungszeugnisses durch die Ehrenamtlichen abhängig machen. Die momentanen Regelungen dazu im SGB VIII werden von den Landesbehörden unterschiedlich interpretiert; am weitestgehenden dürfte die Regelung in Berlin sein, wo meines Wissens jeweils der Freizeitleiter ein Führungszeugnis vorlegen muss, nicht aber jeder einzelne Gruppenleiter.

Die Überschrift von ChrisKra ist übertreibend und nahe an der Panikmache.
Beitrag vom 02.05.2010 - 19:06
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albi ist offline albi  
Moderatorin
928 Beiträge
albi`s alternatives Ego
Im LV Nordrhein-Westfalen des BdPs wird bereits heute von über 18 Jährigen, welche die Aufnahme in den LV beantragen ein Führungszeugnis verlangt.





Ein Volk kann hoffen, solange seine Jugend bereit ist, die Fahne des Guten und Edlen zu erheben, und willens, sie voranzutragen.
Alo Hamm (Trenk)

- Diskutieren? Gerne, aber nur in Schwarz. Moderieren? Wenns sein muss, dann aber in Blau.
Beitrag vom 02.05.2010 - 19:19
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Pato ist offline Pato  
RE: RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert
470 Beiträge
Pato`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD
Wäre besser gewesen, sich etwas mehr Zeit zu lassen und dafür was Richtiges von Gesetzgeberseite auf die Beine zu stellen.


Das wäre ja mal was ganz neues grosses Lachen



Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de
Beitrag vom 02.05.2010 - 20:02
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Michael ist offline Michael  
RE:
Moderator
1326 Beiträge
Naja, alles sehr schwammig!
Link
Da steht: Das erweiterte Führungszeugnis betrifft also nicht nur Arbeitsverhältnisse. Ein Sportverein kann auch von einem ehrenamtlich tätigen Jugendtrainer die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.

So und jetzt?
Ein Sportverein KANN ...
muss aber nicht.

Ein Stammesvorstand kann auch ...

Und jetzt?
Wer hat sich denn nun vor wem zu rechtfertigen? Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss?



Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree)
Beitrag vom 02.05.2010 - 20:04
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Andir ist offline Andir  
RE: RE:
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Michael
Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss?

Na, das ist doch bei uns in der DPSG ja schon in der Satzung seit zig Jahren geregelt: Die Leitungskräfte werden durch den jeweiligen Vorstand be- und abberufen. Die Kriterien dafür müssen auf dieser Ebene (bzw. der Einspruchsebene) verantwortet werden. zwinkern



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
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(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 02.05.2010 - 20:41
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Michael ist offline Michael  
RE: RE: RE:
Moderator
1326 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Andir

Zitat
Original geschrieben von Michael
Und wer entscheidet, ob und wann ein Leiter seine Aufgaben niederlegen muss?

Na, das ist doch bei uns in der DPSG ja schon in der Satzung seit zig Jahren geregelt: Die Leitungskräfte werden durch den jeweiligen Vorstand be- und abberufen. Die Kriterien dafür müssen auf dieser Ebene (bzw. der Einspruchsebene) verantwortet werden. zwinkern



Ich finds halt eben schwammig.
Und Papier ist geduldig. Wenn ein Pädophiler noch nicht straffällig geworden ist, dann steht da auch nix in seiner Akte. Damit da was reinkommt, muss man meines Wissens nach vorbestraft sein.

Ich finde allerdings auch, dass das ein eingriff ins Persönlichkeitsrecht sein kann. Muss ja nicht jeder wissen, wenn mal jemand einen Unfall unter Alkohol mit PErsonenschäden verursacht hat.

Letztendlich muss ich mir die Frage stellen, wie manche Stammesvorstände überhaupt Leiter werben.
ich erinnere mich da eine Anzeige bei uns im Wochenspiegel, wo ein Stamm Gruppenleiter gesucht hat. Am besten mit pädagogischer Ausbildung und Erfahrung in der Jugendarbeit.





Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree)
Beitrag vom 02.05.2010 - 23:04
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albi ist offline albi  
RE: RE: RE: RE:
Moderatorin
928 Beiträge
albi`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Michael

Ich finds halt eben schwammig.
Und Papier ist geduldig. Wenn ein Pädophiler noch nicht straffällig geworden ist, dann steht da auch nix in seiner Akte. Damit da was reinkommt, muss man meines Wissens nach vorbestraft sein.

Ich finde allerdings auch, dass das ein eingriff ins Persönlichkeitsrecht sein kann. Muss ja nicht jeder wissen, wenn mal jemand einen Unfall unter Alkohol mit PErsonenschäden verursacht hat.



Wenn jemand erstmalig auffällt steht das meines Wissens doch gar nicht mal im Führungszeugnis. Wo sind den unsre Experten, wenns schon ins Rechtliche reingeht? *sich nach Pato umsieht* lachend



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Alo Hamm (Trenk)

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Beitrag vom 03.05.2010 - 06:20
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Chrille ist offline Chrille  
RE: Erweitertes Führungszeugnis gefordert
110 Beiträge
Chrille`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von ChrisKra

Vom Bundesministerium für Justiz ist zum 1.Mai (!) eine Neuerung an die Jugendverbände veranlaßt worden: Es wird gefordert, ein " erweitertes Führungszeugnis verpflichtend ab 1. Mai" für Leiter/innen zu fordern. Welche Auswirkungen das hat-kann sich ja jeder denken.Näheres dazu im DPSG-Forum Neuss.


Die einzige Neuerung an diesem Gesetz ist die Erweiterung des Zeugnisses im Bereich Sexualstraftaten. Wer bis jetzt kein „altes“ Führungszeugnis brauchte, wird jetzt auch kein erweitertes vorlegen müssen.

Zitat
Original geschrieben von Andir

Für Jugendverbände mit ehrenamtlichen Leitungsstrukturen (und das ist ja z.B. ein Stamm) ist so etwas derzeit aber gar nicht leistbar: Ich stelle mir gerade vor, wie ein junger, durchschnittlicher Stammesvorstand belastet würde, wenn er sich mit den Führungszeugnissen seiner Leitungsteams auseinander setzten müsste und deren Geheimhaltung sicherstellen müsste. Das klingt nicht unbedingt sinnvoll und ist vom Gesetzgeber sicher auch nicht so gedacht.



Bei uns liegen die Führungszeugnisse zum Beispiel im Diözesanbüro. Der Stammesvorstand hat damit gar nicht direkt zu tun.

Zitat
Original geschrieben von Pitt

Ein Führungszeugnis kostet den beantragenden Bürger 13,-- €.



Wurde in unserem Fall (Berlin) erlassen, ebenso wieder mit entsprechendem Wisch vom Diözesanbüro.
Zitat
Original geschrieben von albi

Wenn jemand erstmalig auffällt steht das meines Wissens doch gar nicht mal im Führungszeugnis.


Sachen unterhalb eines bestimmten Strafmaßes stehen nicht im Führungszeugnis. Im erweiterten Führungszeugnis wird jede Verurteilung wgen eines Sexualdeliktes stehen, unabhängig vom Strafmaß. Das ist neu.

Edit: Tippfehler


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Chrille am 03.05.2010 - 07:22.
Beitrag vom 03.05.2010 - 07:17
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swobby ist offline swobby  
16 Beiträge
swobby`s alternatives Ego
Meines Wissens werden in Führungszeugnissen lediglich Straftaten benannt, welche Rechtskräftig VERURTEIL wurden, sollte also just in diesem Moment gegen jemanden Ermittelt werden wegen Sexuellen Missbrauchs etc. Erscheint das nicht im Führungszeugnis. Daher kann sich jeder während der Zeit in der ermittelt wird trotzdem in eine solche Position mogeln. Da sehe ich also keine Besserung der Lage. Aber es wäre genau so Sinnlos sich hier hinzustellen und von jedem Leiter eine polizeiliche Selbstauskunft vom BKA zu fordern, dort findet man zwar alles was jemals irgendwie verfolgt wurde. Aber es ist eigentlich nur eine reine SELBSTAUSKUNFT!!!

Desweiteren sollte es doch auch klarer definiert werden, wer diese Führungszeugnisse zur Einsicht bekommen sollte. Die Regelung über den DV ist meines erachtens die sinnvollere als jeden Stamm noch mit Extra "Personalakten-papierkram" zu belasten.





Wer sich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten bewegt, kennt seine Fähigkeiten nicht.
Beitrag vom 03.05.2010 - 13:21
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Andir ist offline Andir  
RDP/RdP: Prävention vor sexualisierter Gewalt
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Eine Stellungnahme des RDP/RdP zum Thema "Prävention vor sexualisierter Gewalt " und in diesem Zusammenhang mit den Führungszeugnissen habe ich in den Faden Missbrauchsvorwürfe erreichen die Pfadfinderszene eingestellt. Die Meldung kann auch direkt =27&tx_ttnews[backPid]=64&cHash=527aacc2af]HIER beim RDP/RdP eingesehen werden.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

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Beitrag vom 08.05.2010 - 12:30
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meister lampe79 ist offline meister lampe79  
640 Beiträge
meister lampe79`s alternatives Ego
so einfach bekommt man das erweiterte führungszeugnis gar nicht.
es wird vom arbeitgeber oder verein eine aufforderung zur antragstellung eines solchen zeugnisses benötigt.
so stehts im gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html




http://www.rheinischersingewettstreit.de
Beitrag vom 08.05.2010 - 14:14
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Baumstruktur - Signaturen verstecken
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