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Nachdem ich den Praxistip Hobo Ofen mit großem Interesse gelesen habe, suchte ich vergebens nach diesem Thema hier... Dürfen wir nun oder dürfen wir nicht Feuer im Wald einfach so machen? Ich will im Sommer eine zweiwöchige Wanderung im Mittelgebirge unternehmen. Der Hobo Ofen wäre ideal, aber ich bin mir unsicher wenn der Förster vorbeischaut. Pico schrieb was von "Försterferundlich"?
Wie handhabt Ihr das? Gestattet uns die Kluft an dieser Stelle mehr als anderen?
Gut Pfad - Doro
Ps. Sollte das Thema doch schon woanders vorhanden sein, bitte löschen!
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Beitrag vom 13.04.2010 - 06:58 |
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Na wenn ich schon so lieb angesprochen werd... ;-)
Grundsätzlich darfst Du außerhalb einer genehmigten Feuerstelle kein Feuer machen.
Früher haben wirs trotzdem immer gemacht, wenn man ordentlich in Kluft war gabs keine Probleme. Heute stell ich aber immer mehr fest das die Förster pingeliger werden und die Kluft nicht mehr viel zählt.
Unter anderem deshalb (und wegen des sparsamen Holzverbrauchs und der Möglichkeit nasses Holz zu verheizen) bin ich auf den Hobo gestoßen. Natürlich ist die Rechtslage ähnlich, es ist immer noch offenes Feuer, aber die meisten Förster haben hier nix gegen.
Ich hab auch schon am Edersee bei Waldbrandgefahr einen Förster getroffen, der kam hektisch an, brüllte was von "Feuer, ja spinnt ihr?"... schaute auf den Hobo und meinte dann "Ach so, nur in der Dose, na dann ist ja gut, ich dachte schon....!"
Ich hab an sonsten schon öfter Förster geroffen die beim Anblcik des Hobos doch erfreu waren....
Grüße
der Pico
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„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
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Beitrag vom 13.04.2010 - 07:15 |
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Zitat Original geschrieben von Dorothee
...Ich will im Sommer eine zweiwöchige Wanderung im Mittelgebirge unternehmen.... ! |
Zumindest solltest Du im Auge behalten, da "Nichtwissen" bekanntlich nicht vor Strafe schützt, dass
1) in deutschen Wäldern (im Ausland ist es teilweise noch strenger! ) das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten ist.
2) Durch Waldbrandwarnstufen ,die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, ein Betretungsverbot für Wälder bestehen kann.
Logisch,dass das durchaus "individuell" gehandhabt wird..., doch,wenn etwas passiert,kann es extrem kostspielig werden... 
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 13.04.2010 - 08:54 |
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Was Teppich zum Rauchen schreibt, stimmt nicht ganz, weil Forstrecht in Deutschland Landessache ist. Es gibt in diesen Fällen zwar meist einen Musterentwurf, der aber von den einzelnen Bundesländern jeweils an die eigenen Bedürfnisse und politischen Absichten angepasst wird. Da gerade die Wald- und Forstgesetze häufig "Altlasten" sind, gibt es dort sehr unterschiedliche Regelungen.
Die entsprechenden Gesetze für Hessen (Link), Rheinland-Pfalz (Link) und das Saarland (Link) lassen das deutlich erkennen. Während Hessen und das Saarland dort keine Regelungen zu Feuer und Rauchen treffen, ist beides in Rheinland-Pfalz ganzjährig im Wald und in 100 m Entfernung vom Wald verboten.
Aber auch wenn in einzelnen Bundesländern nichts im Forst- oder Waldgesetz zu Feuer und Rauchen steht, heißt das nicht, dass es dort erlaubt ist. Die Regelungen stehen dann in anderen Gesetzen oder Durchführungsverordnungen. Über den Daumen gilt, dass Rauchen und offenes Feuer mindestens zwischen 1. April und 30. September im Wald und in 50 bis 100 m Umkreis verboten sind, dass gegebenenfalls die Waldbrandwarnstufen zu beachten sind und dass Ausnahmen für vom Forst angelegte oder genehmigte Feuerstellen gelten. Die Zeitspanne des Verbots ist häufig länger.
Neben den Wald- und Forstgesetzen sind in der Regel auch die Naturschutzgesetze der Länder in diesen Fragen einschlägig.
Um auf Dorothees Frage zurückzukommen:
Jeder Kocher mit offener Flamme und auch jede Kerze etc. gilt als offenes Feuer und damit potenzieller Auslöser eines Waldbrands. Wenn der Förster/Jäger/etc. also schlecht gelaunt ist, kann er unabhängig vom Kochertyp ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Das Risiko dürfte bei Kochern geringer sein als bei offnem Feuer, mindestens genauso wichtig ist aber auch das Verhalten der Leute am Feuer oder Kocher. Wenn die Feuerstelle und ihre Umgebung sauber ausgeräumt sind, das Feuer erkennbar bewacht wird, ausschließlich Totholz verwendet wird und vielleicht noch Wasser zum Löschen bereitsteht, wird die forstliche "Ordnungsmacht" wesentlich positiver reagieren.
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Beitrag vom 13.04.2010 - 09:42 |
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Ja-muß ich jergen recht geben! Mit dem Feuermachen ist es schon eine verflixte Sache,denn wenns mal wirklich brennt, dann zahlt meistens nicht mal die Haftpflichversicherung! (Also schaun, was auf der Versicherungspolice steht). Generell gilt: Feuer nur auf ausgewiesenen Stellen und nur unter Aufsicht! Im freien Wald generell nie! Bach-oder Flußlauf in unmittelbaren Nähe eignen sich eh besser zum Zelten.Feuerstelle auf einer Sandbank unmittelbar neben dem Wasser wäre zu akzeptieren (von den Forstleuten).Außerdem ist eine Wasserstelle immer gut-schon wegen dem Abwasch!
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ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
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Beitrag vom 13.04.2010 - 11:37 |
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Ok, erstmal danke für Eure Antworten! Also mir geht es wirklich um ein Feuerchenchen im Hobo Ofen! Ein Fluß wird oft nicht in der Nähe sein und eine ausgewiesene Stelle eher auch nicht. Mich interessieren dabei vorallem auch Eure Erfahrungen, wenn Ihr auf Haik oder Fahrt wart, ob schon mal jemand kam und wie er dann reagiert hat.
Gut Pfad - Doro 
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Beitrag vom 13.04.2010 - 12:13 |
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marc |
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Kommt drauf an, wo du unterwegs bist. Wenn es im Nationalpark ist, hast du auch mit Hobo Ofen schlechte Karten. Ich weiß von Leuten, denen ihr an sich noch harmloserer Gaskocher von Nationalparkwächtern konfisziert werden sollte. Sie kochten in einer Schutzhütte. Sie konnten sich grade noch darauf einigen, daß nichts passiert, wenn sie sich mitsamt ihrer Ausrüstung und dem halbfertigen Essen sofort entfernen. Sie sind dann in eine andere abgelegenere Schutzhütte außerhalb des Nationalparks, wo dann keiner mehr gestört hat. So geschehen 2008 im Nationalpark Harz. Wenns ein "richtiges Feuer" gewesen wäre, hätten sie zahlen müssen. Kann teuer werden. Schon für das Übernachten können 30 Euro oder in Schutzgebieten mehr verlangt werden. In östlichen Gebieten wage ich auch den Wert der Kluft zu bezweifeln. Hier kennen viele keine Pfadfinder oder wissen nicht, daß die besonders nett zur Natur sein wollen.
Am besten spät kommen, aber noch im hellen kochen mit wenig Rauch. Ganz früh morgens wieder verpissen, das verringert die Chance auf unangenehme Begegnungen erheblich.
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Beitrag vom 13.04.2010 - 12:47 |
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Oja, der Harz - Pico Du erinnerst Dich!
Auf besagtem 14-tägigem Hajk haben wir mal die Bekanntschaft mit einem Mitglied der unteren Fischereibehörde gemacht, der sich mit den Worten: "Ja samma hier im Senegal..." auf den Weg schickte, dem zuständigen Revierförster bescheid zu sagen. Als jedoch nach einer - so wie wir fanden - angemessenen Wartezeit von einer halben Stunde immer noch niemand kam, haben wir uns kurzerhand auf den Weg gemacht. Bis auf das NSG rund um den Brocken hatten wir sonst eigentlich weniger Probleme im Raum Harz....
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Beitrag vom 14.04.2010 - 08:54 |
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Oh ja, bei dem Satz muss ich heute noch lachen.
Mönsch, wenn der das Höllenfeuer am Vorabend gesehen hätte... ;-)
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„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
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Beitrag vom 14.04.2010 - 10:44 |
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Es ist meiner Erfahrung nach nicht nur eine Frage des Auftretens oder der Kluft, sondern auch die Gruppe hat einen großen Einfluss. Jugendliche werde es immer schwerer haben, als eine komplette Gruppe mit Leiter. Einzelne erwachsene Personen sind zwar tendenziell verantwortungsbewusster, kriegen aber auch schneller einen drüber, weil ihnen die Konsequenzen klar sein müssen. Mit einer Gruppe aus Leitern und jüngeren Teilnehmern hatte ich noch nie Probleme.
FT
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Beitrag vom 15.04.2010 - 11:55 |
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Abschließend kann ich zum Element "Feuer" nur sagen: "Wohltätig ist des Feuers Macht-wenn es der Mensch bezähmt-bewacht!" dieser Fassadenspruch ist auf einem Haus bei uns in der Altstadt, verziert mit Lüftlmalerei von Lothar Korvin (1936)(ein bekannter Lüftlmaler) auf dem Florianiplatz in Bad Reichenhall.Der Platz ist der älteste Platz in unserer Stadt mit dem St.Floriansbrunnen-dem Schutzpatron der Feuerwehrleute! Bei einem Besuch hier-unbedingt anschauen!
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ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
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Beitrag vom 16.04.2010 - 00:05 |
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kabel |
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@foeti: das ist kein nsg um den brocken, sondern ein nationalpark! ich denke die leuten in den anderen nationalparks würden auch aus der jacke gehen, wenn sie feuer oder wild zeltende leute sehen, insofern sollte man sich in solchen bereichen auch extrem umsichtig verhalten, ist ja nicht umsonst nationalpark, was aber andere wälder betrifft, so habe ich da eigentlich noch nie probleme gehabt, in der prignitz (nordbrandenburg) kam eines tages sogar die wapo vorbei und fragte, ob wir schwarz-angler gesehen hätten, unser feuer wurde nicht bemängelt ...
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Beitrag vom 19.04.2010 - 18:23 |
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Zitat Original geschrieben von kabel
@foeti: das ist kein nsg um den brocken, sondern ein nationalpark! ich denke die leuten in den anderen nationalparks würden auch aus der jacke gehen, wenn sie feuer oder wild zeltende leute sehen, insofern sollte man sich in solchen bereichen auch extrem umsichtig verhalten, ist ja nicht umsonst nationalpark, was aber andere wälder betrifft, so habe ich da eigentlich noch nie probleme gehabt, in der prignitz (nordbrandenburg) kam eines tages sogar die wapo vorbei und fragte, ob wir schwarz-angler gesehen hätten, unser feuer wurde nicht bemängelt ... |
nicht zwangsläufig. erst letztes jahr im winter waren wir im nationalpark eifel und haben neben einer schutzhütte feuer gemacht. der nationalparkranger, der uns nachts besuchte, schien uns erst wegschicken zu wollen, realisierte dann aber, dass wir pfadfinder waren und verschwand darauf hin, nicht ohne uns noch einen schönen abend zu wünschen...
ich habe bislang die erfahrung gemacht, dass man meistens - sofern man einen vernünftigen eindruck macht, vorsicht walten lässt und kluft trägt - keine probleme mit offenem feuer bekommt. es sei denn, man ist im sommer in südlichen regionen unterwegs - aber da würde ich auch kein feuer machen!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Storch am 20.04.2010 - 16:57.
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Beitrag vom 19.04.2010 - 20:52 |
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In NRW ist verboten:
nach § 3 Abs. 1 e) Landesforstgesetz (LFoG) das Zelten im Wald und
nach § 47 Abs. 1 Landesforstgesetz (LFoG) offene Feuerstellen, die weniger als 100 Meter vom Wald betrieben werden und
im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Oktober das Rauchen im Wald!
Die zuständige Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von den Verboten erteilen.
Die Genehmigung für eine Feuerstelle erlischt, sobald für den Raum durch den Deutschen Wetterdienst die internationale Waldbrandgefährdungsstufe 4 oder 5 ausgerufen ist.
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Wir sind hier im Ruhrgebiet sehr direkt, dafür nicht besonders höflich. Wir befleißigen uns einer sehr kräftigen Sprache. Damit kommt auch nicht jeder zurecht! (Frank Goosen) |
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Beitrag vom 19.04.2010 - 22:37 |
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@asanuma- Soviel mir bekannt ist-haben die anderen Bundesländer ähnliche Verordnungen-mehr oder weniger streng! Beispiel: wenn eine "fahrende Gruppe" unterwegs ist, kann diese zwar eine forstamtliche Genehmigung für ein bestimmtes Gebiet haben-überschreitet aber ungewollt die Gebietsgrenze, lagert bei offenen Feuer und es kommt zur am nächsten Tag zum Waldbrand (wenn der Trupp schon wieder weitergezogen ist). Da möchte ich ehrlich gesagt nicht dabeigewesen sein! 
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ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
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Beitrag vom 20.04.2010 - 11:24 |
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