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Die braven Pfadfinder sind nun ihr Messer los
(3) Von Christina Brüning 8. September 2009, 17:15 Uhr
Das erste Pfadfindergesetz lautet: Auf die Ehre eines Pfadfinders kann man vertrauen. Auf andere Empfindungen und Werte trifft das offenbar nicht. Zumindest nicht in Großbritannien, wo Messerstechereien unter Jugendlichen – zugespitzt – an der Tagesordnung sind. Der britische Pfadfinder-Verband zieht die Messer ein.
Der britische Pfadfinder-Verband ruft nämlich nun auf, Messer „nur dann mitzuführen, wenn sie wirklich benötigt werden“. Im „Scout Magazine“ sind die Richtlinien zum korrekten Umgang mit dem Schneidwerkzeug nachzulesen.
Nur aus „religiösen Gründen“ dürfe ein Messer zur Uniform getragen werden, heißt es aus Rücksicht auf die britischen Sikhs, zu deren Tradition ein Dolch gehört. Und: „Es ist wahrscheinlich das sicherste, wenn jede Art von Messer auch bei internen Treffen oder im Pfadfinderlager von niemandem herumgetragen wird.“
Ein Pfadfinder ohne Messer? Kaum vorstellbar. Das Messer am Gürtel als Teil der Ausrüstung geht auf den Ur-Vater der Pfadfinderbewegung zurück – ironischerweise einen Engländer namens Robert Baden-Powell. Der Kavallerie-Offizier gründete die Boy Scouts 1908, von ihm stammen auch die weltbekannten Pfadfindergesetze und ihr Motto „Allzeit bereit“.
„Nicht mehr allzeit bereit“ verballhornen die Medien seinen Leitspruch nun. „Messer sind gefährlich. Man kann sich mit ihnen schneiden“, bemerkt die „Times“ spitz und fragt, warum das dem Pfadfinderverband erst jetzt auffällt. „Wir verstehen die Aufregung gar nicht“, sagt Verbandsgeschäftsführer Simon Carter.
„Messer gehören bereits seit 1968 nicht mehr zur Uniform.“ Sie werden nur ausgeteilt, wenn sie bei Zusammenkünften gebraucht werden. Nur hat das in den letzten vierzig Jahren keiner zur Kenntnis genommen. Man habe lediglich die Richtlinien aktualisiert.
Pfadfinder Messer Scouts Großbritannien Pflicht Richtlinien Verband Wenn es für britische Scouts künftig unvorhergesehen etwas zu schneiden gibt, gilt nun wohl gleich Pfadfindergesetz Nummer acht: „Ein Pfadfinder lächelt und pfeift in allen Schwierigkeiten.“
Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/article4489877/Die-...r-los.h tml
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 09.09.2009 - 12:09 |
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Inhaltlich nichts wesentlich neues, auch auf dem Jamboree 2007 waren Messer mit feststehender Klinge und Taschenmesser mit einer Klingenlänge jenseits von 3 inches (= 7,62 cm) verboten. Alles andere gilt im UK als Waffe und bei jeder Straftat als strafverschärfend. Da die Interpretation, was denn nun eine Straftat ist, sich je nach Staat unterscheidet, ist allemal nicht ratsam, irgendwelche Regeln mit größeren Messern zu übertreten - oder besser, kein solches Messer mitzuführen.
Für viele Länder sind solche Regeln übrigens nichts besonderes. Ich war jedenfalls in meinem Staff-Team neben einem US-Amerikaner der einzige, der überhaupt ein eigenes Messer dabei hatte.
Das Waffenrecht ist in Bezug auf Messer in fast allen Ländern strenger als in Deutschland. Angefangen von der Schweiz, wo bestimmte Messertypen nur von Pfadfindern in Uniform getragen werden dürfen, über Längeneinschränkungen wie im UK bis hin nach Schweden, wo in Städten etc. das griffbereite Mitführen von Messern jeden Typs generell verboten ist. Natürlich wird in den Staaten je nach Rechtskultur unterschiedlich reagiert und in den meisten Fällen wird man sich als ausländischer Pfadfinder herausreden können, aber man muss ja nicht alles austesten.
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Beitrag vom 09.09.2009 - 12:25 |
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Oh Mann, Hathi ...
ist das jetzt der Nachfolger zum Pixi-Untersuchungsausschuss ?
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Wir tragen die Lilie bereits im Wappen
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Beitrag vom 09.09.2009 - 12:31 |
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RE: Briten und das Messer |
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2775 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD, naja eigentlich nicht, denn der hat nen Zeitungsartikel zitiert. Quelle siehe oben.
Der Kavallerie-Offizier gründete die Boy Scouts 1908, |
^^ hat die Zeitung ja erste Sahne recherchiert 
Aber laut Probsteier Lokalzeitung gehört meine Siedlung auch zum VCP. *gg*
Zitat Original geschrieben von Wesselinger
Oh Mann, Hathi ...
ist das jetzt der Nachfolger zum Pixi-Untersuchungsausschuss ? |
vielleicht, lief aber auch schon über die CPD-Mailingliste.
...CPD-Mailingliste-Leser wissen also mehr. ;-)
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von moggeCPD am 09.09.2009 - 14:29.
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Beitrag vom 09.09.2009 - 14:28 |
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261 Beiträge
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Ich weiss nicht , ob es im Forum dazu schon mal einen Faden gab, aber:
Auch in Deutschland ist das Messertragen (mit fester Klinge) allgemein verboten.
Es gibt nur die Ausnahme, zu volkstümlichen Zwecken, der Brauchtumspflege etc. darf es getragen werden.
Also: Mit Tracht: Ja
Ohne Tracht: Nein
Habe ohne Tracht immer mein Taschenmesser dabei: Ziege
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Zu schön um wahr zu sein , ist das, was in Wahrheit noch schöner ist. |
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Beitrag vom 09.09.2009 - 15:05 |
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RE: RE: Briten und das Messer |
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Zitat Original geschrieben von moggeCPD
vielleicht, lief aber auch schon über die CPD-Mailingliste.
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Hier war es aber schneller gepostet , laber in der Liste war langsamer als ich hier , somit wissen PT-Leser so immens wichtige Informationen früher als in der CPD-Liste 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 09.09.2009 - 15:28 |
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Zitat Original geschrieben von Ziege
Auch in Deutschland ist das Messertragen (mit fester Klinge) allgemein verboten.
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stimmt glücklicherweise nicht ganz.
Es ist verboten feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, sowie sogenannte Einhandmesser, die arretieren zu führen.
Nur wir Pfadis dürfen auch größere Messer tragen
Tilman
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Beitrag vom 11.09.2009 - 01:02 |
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12cm stimmt.
Oder zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, usw...
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Glück ist ein verhexter Ort.
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Beitrag vom 11.09.2009 - 08:47 |
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oder der sog. "allgemein annerkannte Zweck" der ja nach dem Ermessen der voOrt kontrollierenden Polizeibeamten sehr weit gedehnt werden kann.
aber z.B. Wandern ist ein allg. annerkannter Zweck usw.
Diese Verschärfung des Waffenrechts sollte ja ehr die Grundlage sein, um irgendwelchen Jugendlichen die "gewaltbereit" oder "potentiell agressiv" gelten, Waffen zu entziehen bzw. gegen diese vorgehen zu können.
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Beitrag vom 11.09.2009 - 10:07 |
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812 Beiträge
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Wichtiger als der Hinweis auf die 12 cm starre Klinge ist meines Erachtens die regelung bei Klappmessern. DIese dürfen nämlich nicht einhändig zu öfnnen und nicht selbsttätig arretierbar sein... und das sind die meisten (vor allem die guten!) Klappmesser fast alle!
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„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
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Beitrag vom 11.09.2009 - 10:41 |
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Oh, du meine Güte jetzt kommt das wieder raus!
Wobei man sich bei Pfadfindern in Kluft immer auf die Brauchtumspflege beziehen kann.
Ich habe immer ein Messer, im Auto parat und damit griffbereit! Egal ob Pfadi oder Jäger. Die Scheriffs wollten bisher nie was von mir. Auch wenn mal die eine oder andere "Wutz" auf dem Dach plaziert war (mangels Platz im Kofferraum).
In UK war es im Jahr 2000 eigentlich recht entspannt. Alle "Messerchen" im Rucksack, keins offen getragen und damit auch kein Problem!
Gut Pfad
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seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
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Beitrag vom 11.09.2009 - 23:58 |
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Zusammenschau zum deutschen Waffenrecht 04/2008 |
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Moderator 3537 Beiträge
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Damit die Diskussion für Deutschland nicht noch einmal neu geführt werden muss, verlinke ich euch einfach einmal ein Dokument, dass ich für meinen Stamm erstellt habe. Dort ist eigentlich alles wesentliche für uns Pfadfinder zusammengestellt: Waffenrecht200804.pdf
Und weiter geht's mit dem Messerrecht in Großbritannien.
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Andir am 13.09.2009 - 08:01.
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Beitrag vom 12.09.2009 - 01:36 |
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473 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pico
Wichtiger als der Hinweis auf die 12 cm starre Klinge ist meines Erachtens die regelung bei Klappmessern. DIese dürfen nämlich nicht einhändig zu öfnnen und nicht selbsttätig arretierbar sein... und das sind die meisten (vor allem die guten!) Klappmesser fast alle!
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Nicht das einhändige Bedienen ist verboten sondern Einhandmesser. Ein Opinel, welches ich evtl. mit einer Hand öffnen und feststellen kann ist deshalb noch kein Einhandmesser.
Und dann greift hier noch § 42a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 WaffG auf welchen wir uns ganz getrost berufen dürfen (wobei ich mich weigere, mich auf die Brauchtumspflege zu berufen. Ich bin doch nicht beim Trachtenverein!).
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Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Pato am 13.09.2009 - 02:50.
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Beitrag vom 13.09.2009 - 02:44 |
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170 Beiträge
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Och, wenn mich ein Polizist frägt: ich betreibe Pfadfinderische Brauchtumspflege,
Menno soviel scherereien um 1 zentimeter zuviel, hätten die das nicht können auf 13 statt 12 zentimeter verschieben können? Dann wäre mein schönes leichtes, scharfes Hunter wenigstens etwas legal
Wenn ich jemals nach Großbrittanien komme nehm ich nur mein Schweizer Taschenmesser mit.. 
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Auch ein Pfadfinder kann das Pfadfinden fadfinden.... 
achja: ich bin in der DPSG.. Köllerbach,
(und ich suche immer noch ne freundin) 
Alle meine lebetag und immer sonne her,
schenk voll ein und immer immer mehr
(die streuner) |
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Beitrag vom 13.09.2009 - 14:50 |
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