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Siedlungs-/Stammesordnung |
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2016 Beiträge
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Moin,
ich wollte mal fragen, was eure Stammesordnungen so enthalten oder was eurer Meinung nach dabei zu beachten ist.
Wir wollen uns jetzt eine geben, die aber auch nicht zu viel festlegt, eben nur das nötigste, damit sich spätere Leitergenerationen nicht zu festgelegt fühlen.
Habt ihr ein paar Beispiele?
Edit: Mein alter Stamm hatte das nämlich gar nicht...
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von upsala am 02.01.2009 - 14:26.
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Beitrag vom 02.01.2009 - 14:26 |
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RE: Siedlungs-/Stammesordnung |
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Moderator 3537 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von upsala
Edit: Mein alter Stamm hatte das nämlich gar nicht... |
Die (DPSG) Stämme die ich kenne haben auch keine. Bisher haben die Reglements in Bundessatzung und - ordnung bei uns immer ausgereicht. Wozu genau braucht man denn so etwas (ist mir nämlich auch nach 20 Jahren in Leitungspositionen auf Stammesebene noch nie untergekommen)?
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 03.01.2009 - 03:43 |
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VCP-Stämme sollten so etwas haben, da die VCP-Bundesordnung (und die meisten Landesordnungen) nur sehr wenige Aussagen zu Strukturen und Abläufen auf Siedlungs-/Stammesebene macht. Unsere Stammesordnung ist eine mehr oder weniger normale Vereinssatzung; hätte ich sie elektronisch vorliegen, würde ich sie verschicken.
Beispiele findest du en masse über Google.
Mindestanforderungen sind mMn:
- Stammesname und -sitz
- Stamm als Untergliederung des VCP (damit erübrigen sich Vereinszweck etc); vielleicht auch noch als Gemeindejugend der XY-Gemeinde
- Aufbau des Stammes; Bestätigung von Gruppen etc
- Regelung der Stammesführung (=Vereinsvorstand)
- Regelung der Kassenführung und -prüfung
- Regelung der Stammesversammlung (=Mitgliederversammlung)
- Regelung der Führerrunde
- eventuell Auflösungsbestimmungen (falls die Landesordnung dazu keine Aussage macht)
- eventuell Arbeitsordnungen für die Stufen (vermutlich nicht mehr notwendig, wenn die AOs für die VCP-Stufenkonzeption vorliegen)
Natürlich kann man mehr regeln. So gibt es auch Stämme, die in ihren Ordnungen Aussagen zum Vereinszweck und zum Verbandsaustritt haben; das hat dann - in deren Sicht - den Vorteil, dass der Stamm sich bei einem Austritt aus dem VCP nicht auflösen muss, sondern als Verein weiterbestehen kann.
Über Stammesführung und Kassenführung hinaus würde ich keine Ämter festlegen; sonst steht man unter dem Druck, alle Ämter zu besetzen, zudem sind verschiedene Positionen von den aktuellen Arbeitsschwerpunkten und der Stammesgröße abhängig.
Wofür man es bspw. braucht:
Als VCP-Stamm bekommt man nicht ganz so leicht ein Bankkonto wie ein DPSG-Stamm, weil unsre Bundes- und die meisten Landesordnungen einfach viel zu wenige Regelungen zur örtlichen Ebene enthalten. Wenn die Verantwortlichkeiten aber nicht klar sind, will die Bank in der Regel nicht.
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Beitrag vom 03.01.2009 - 10:20 |
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Sie haben Post!
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 03.01.2009 - 11:15 |
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Danke soweit 
Wir müssen jetzt unseren Antrag auf Anerkennung als Stamm einreichen und mir wurde gesagt, wir sollten uns davor noch über unsere Stammesordnung Gedanken machen.
Gegooglet habe ich auch gerade noch ein wenig. Sehr interessant ist die Stammesordnung eines Stammes aus unserem Bezirk, wo Sachen stehen wie "Koschi wird unter allen Umständen mit einem langen O ausgesprochen" 
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 03.01.2009 - 11:46 |
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