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Das grösste Jurtendach auf dem Markt... |
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Werte Forumsnutzer,
kann mir jemand sagen, welches das derzeit grösste Jurtendach auf dem Markt ist ?
Ist es das 920 cm Modell (angeboten z.B. von Jurtenland) oder das "Zirkusdach" von Troll ?
Welchen Durchmesser hat das "Zirkusdach" von Troll ?
Habe auf deren Internetpräsenz keine Angabe gefunden.
Welche Planen zur Vergrösserung der Innenfläche gibt es ?
Gemeint sind zum Beispiel die Dreiecke zwischen den ursprünglich vertikalen Jurtenplanen.
Gibt es solche Planen auch für das "normale" Knopfmodell ?
http://www.troll.de/grzirkjurt.htm
Grüsse
Pitt
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Beitrag vom 12.04.2012 - 22:18 |
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RE: Das grösste Jurtendach auf dem Markt... |
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59 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pitt
Welche Planen zur Vergrösserung der Innenfläche gibt es ?
Gemeint sind zum Beispiel die Dreiecke zwischen den ursprünglich vertikalen Jurtenplanen.
Gibt es solche Planen auch für das "normale" Knopfmodell ?
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ich bin mir nicht sicher, ob Du das meinst:
Es gibt von Tortuga Seitenplanen in Form eines Trapezes. Also effektiv das gleiche wie Viereck-Seitenplanen mit Dreiecken. Sie vergrößern auch die Grundfläche einer Jurte. Sie finden oft Verwendung in der "Barbarossa-Jurte". Da sie von Tortuga sind, gehe ich davon aus, dass sie auch dem "normalen" Knopfmodell entsprechen.
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Beitrag vom 12.04.2012 - 22:53 |
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Das Zirkusdach von Troll ist mW eine Einzelanfertigung. Das größte Modell auf dem regulären Markt ist mW die 920-cm-Jurte von Tortuga ("Giga-Großjurtendach") mit etwa 53 m². Wenn du dieses Dach komplett mit Trapezplanen versiehst, kommst du auf etwa 110 m². Dann brauchst du aber ein Baubuch, so du dieses Zelt regelmäßig aufstellen willst, einschließlich Statik und dem ganzen anderen Brimborium.
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Beitrag vom 13.04.2012 - 09:14 |
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253 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von jergen
Dann brauchst du aber ein Baubuch, so du dieses Zelt regelmäßig aufstellen willst, einschließlich Statik und dem ganzen anderen Brimborium. |
Ab wann braucht man so etwas eigentlich? Schon bei einer Dreierjurte? Oder erst ab einem Jurtendom (ich denke da an die DPB-Bundesjurte, die man (hab ich mal gehört) ja auch mieten kann...
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Braune Flaschen gehören ins Altglas und nicht in die Jugendbewegung! |
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Beitrag vom 13.04.2012 - 11:10 |
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Zitat Original geschrieben von Thomas U.
Zitat Original geschrieben von jergen
Dann brauchst du aber ein Baubuch, so du dieses Zelt regelmäßig aufstellen willst, einschließlich Statik und dem ganzen anderen Brimborium. |
Ab wann braucht man so etwas eigentlich? Schon bei einer Dreierjurte? Oder erst ab einem Jurtendom (ich denke da an die DPB-Bundesjurte, die man (hab ich mal gehört) ja auch mieten kann... |
Sicher nicht brauchst du es, wenn das Zelt eine Grundfläche von weniger 75 m² hat. Alles oberhalb zählt zu den genemigungspflichtigen fliegenden Bauten, egal wie oft und lange die Konstruktion gestellt wird - allerdings wird da bei Pfadfindern häufig von den zuständigen Bauämtern ab- und zugegeben. So weiß ich, dass zB im Einzelfall Konstruktionen wie ein Jurtendom als "aus sieben statisch eigenständigen Zelten bestehend" gewertet wurden. Drauf verlassen kann man sich natürlich nicht ...
Das Thema ist sehr komplex und deshalb nicht so einfach zu beantworten. Allgemein gilt: Je länger oder öfter die Konstruktion aufgestellt und je öffentlicher der Zugang ist, desto sinnvoller ist eine statische Berechnung, Ausweisung von Fluchtwegen usw. - all das wird im Baubuch/Prüfbuch dokumentiert.
Ich habe in der Vergangenheit einiges an Konstruktionen gesehen, die eher grenzwertig waren, ua häufiger bei der CPD (zB die Arena beim Bundeslager 2004). Das Problem ist, dass vielen gar nicht bewusst ist, wo die Genehmigungspflicht anfängt und welche Folgen eine fehlerhafte Statik haben kann.
Unser benachbarter CPD-Stamm hat für das diesjährige Bundeslager die Konstruktion eines Teillager-Sitzrings übernommen, der mehrere Ränge übereinander haben soll - für ca 250 Personen. Die Planung ist jetzt mindestens teilweise bei einem Vater (und ex-CPer) gelandet, der Architekt ist; der hat ziemlich heftig gestöhnt, weil die Rahmenbedingungen eng sind und das Sicherheitsbewusstsein eher gering. Auch für diese Konstruktion braucht man eigentlich eine Genehmigung (zwar unter 5 m Höhe, aber für Besucher zugänglich). Was passiert, wenn so etwas nicht standsicher ist und 50 oder 60 Personen aus 1,5 bis 2 m Höhe abstürzen, kann man sich ausrechnen.
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Beitrag vom 13.04.2012 - 12:21 |
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60 Beiträge
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Was heißt den hier teilweise... meines wissens hat der Vater den Sitzring komplett durchgeplant und eben darauf geachtet das er möglichst sicher wird...
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Gut Pfad und Allzeit Bereit! |
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Beitrag vom 13.04.2012 - 15:30 |
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Zitat Original geschrieben von Thomas U.
[quote]Original geschrieben von jergen
Ab wann braucht man so etwas eigentlich? Schon bei einer Dreierjurte? Oder erst ab einem Jurtendom (ich denke da an die DPB-Bundesjurte, die man (hab ich mal gehört) ja auch mieten kann... |
Wenn es sich bei der Zeltkonstruktion nur um die Aneinanderreihung >handelsüblicher< Zelte handelt, würde ich auf eine offizielle Anfrage bei den Genehmigungsbehörden verzichten. Ganz korrekt ist das sicher nicht und im Falle von Unfällen mit Personenschäde vermutlich auch ziemlich uninteressant. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte ab 75m² Grundfläche das zuständige Ordnungsamt und die Baubehörde informieren und eine Genehmigung beantragen. Damit riskiert man aber eben auch, schlafende Hunde zu wecken oder Amtsstuben völlig zu überfordern. Denn wer kann schon mit Sicherheit die Stabilität einer Fichtenstange berechnen?
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 16.04.2012 - 10:17 |
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Zitat Original geschrieben von Thomas U.
Zitat Original geschrieben von jergen
Dann brauchst du aber ein Baubuch, so du dieses Zelt regelmäßig aufstellen willst, einschließlich Statik und dem ganzen anderen Brimborium. |
Ab wann braucht man so etwas eigentlich? Schon bei einer Dreierjurte? Oder erst ab einem Jurtendom (ich denke da an die DPB-Bundesjurte, die man (hab ich mal gehört) ja auch mieten kann... |
Meines Wissens nach gibt es für die DPB-Bundesjurte keine Bauanleitung. Das ist aber auch jedem, der sich ein wenig mit Schwarzzeltmaterial auskennt, in fünf Minuten erklärt.
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Die Hölle ist überwindbar. (Hermann Hesse)
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Beitrag vom 16.04.2012 - 21:50 |
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Moderator 1538 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Teutone
Zitat Original geschrieben von Thomas U.
Zitat Original geschrieben von jergen
Dann brauchst du aber ein Baubuch, so du dieses Zelt regelmäßig aufstellen willst, einschließlich Statik und dem ganzen anderen Brimborium. |
Ab wann braucht man so etwas eigentlich? Schon bei einer Dreierjurte? Oder erst ab einem Jurtendom (ich denke da an die DPB-Bundesjurte, die man (hab ich mal gehört) ja auch mieten kann... |
Meines Wissens nach gibt es für die DPB-Bundesjurte keine Bauanleitung. Das ist aber auch jedem, der sich ein wenig mit Schwarzzeltmaterial auskennt, in fünf Minuten erklärt. |
BauBUCH, nicht Bauanleitung...
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A Scout smiles and whistles under all circumstances. |
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Beitrag vom 17.04.2012 - 09:01 |
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Meinst du jetzt die Ausführungsgenehmigung mit Statik? 
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Beitrag vom 17.04.2012 - 11:44 |
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591 Beiträge
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Ein Jurtendom ist sicher kein Zusammenschluss aus sieben eigenständigen Zelten, die jedes für sich stehen... das wird immer als ganzs betrachtet werden.
In machen Bundesländern ist die Grenz schon bei 70 m² und nicht erst bei 75.
So gesehen ist eine Jurte mit 920 cm Grundfläche schon das äusserste der Gefühle 
Alles andere ist eine Grauzone, welche vorab nicht sicher zu klären ist, da jede zuständige Baubehörde dies anders beurteilt. Das geht von dem Wohlwollen, dass eine Jurtenburg keine "fliegende Baute" ist (da wesentliche statische Elemente, wie Holzstangen nur einmalig verwendet werden) bis hin zu der klaren Ansage, dass eine statische Berechnung vorgelegt werden muss.
Letzteres killt die meisten Vorhaben dann. Zum einen gibt es wenige Statiker, die Zeltkonstruktionen berechnen können und wenn sie nur die Stangenkonstruktionen berechnen, dann wird das ganze schon so mächtig, dass ein Aufbau händisch nicht mehr machbar ist.
Bei allem Wohlwollen der Baubehörde ist nicht zu vergessen, dass im Schadensfall deren Zustimmung keinen Deut wert ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann in eigenem Gutdünken und legt das alles eher wieder recht strickt aus.
So ist es in jedem Fall ein parsönliches Ermessen, was ihr baut und konstruiert. Es sollte einfach so sicher sein, so dass ihr mit ruhigem Gewissen schlafen könnt... und dann könnt ihr auch mit dem Bauamt sprechen, weil die es durchaus honorieren, wenn sie merken, dass ihr euch mit dem Thema auseinandergesetzt habt.
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Beitrag vom 18.04.2012 - 10:25 |
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Das Zirkusjurtendach von Troll ist in dem Katalog aufgeführt, den er auf seiner Seite online hat.
Fläche ist 66qm, Durchmesser müßte etwa 9,20m sein.
Als Mazedrom aufgebaut (hat in anderen Bünden auch anderen Namen) vergrößert sich der Durchmesser auf über 14m und die Fläche auf knapp 160qm. Im Vergleich zur Jurtenburg ist es rasch aufgebaut und steht sehr stabil.
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Beitrag vom 18.04.2012 - 19:03 |
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591 Beiträge
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bräuchte nach geltendem Recht jedoch ein Baubuch und einen am Aufbau beteiligten Zeltmeister oder alternativ eine Abnahme durch die Baubehörde...
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Beitrag vom 18.04.2012 - 19:07 |
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Zitat Original geschrieben von scoutladen
bräuchte nach geltendem Recht jedoch ein Baubuch und einen am Aufbau beteiligten Zeltmeister oder alternativ eine Abnahme durch die Baubehörde... |
Der Zeltmeister heißt heute "Aufsichtsführende/r im Zeltbau". Und die Abnahme durch die Baubehörde ist zwingend notwendig, lediglich in Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden; bei der Abnahme muss vom Bauamt auch das Baubuch/Prüfbuch gestempelt werden, um den Gebrauch des Zeltes zu dokumentieren. Den Aufsichtführenden dagegen braucht man nur für die Berufsgenossenschaft...
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von jergen am 18.04.2012 - 20:09.
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Beitrag vom 18.04.2012 - 20:08 |
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591 Beiträge
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mal weg vom Rechtlichen... was hast du denn eigentlich vor? Für welchen Zweck, respektive wieviel Menschen brauchst du ein großes Zelt?
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Beitrag vom 18.04.2012 - 23:42 |
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