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Bürokratie in der Schweiz - Zukunft für Deutschland? |
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Wird es in Deutschland auch so kommen wie in der Schweiz?
Jedes Lager mit einem Jahr Vorlauf?
Hier der Artikel...
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 12.06.2011 - 11:29.
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Beitrag vom 12.06.2011 - 11:29 |
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RE: Bürokratie in der Schweiz - Zukunft für Deutschland? |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Wird es in Deutschland auch so kommen wie in der Schweiz?
Jedes Lager mit einem Jahr Vorlauf?
Hier der Artikel... |
Das ist schon längst so. Wer in Deutschland ein Lager außerhalb eines Jugendzeltplatzes durchführen will, muss fast überall genau dieselben Anfragen stellen wie im Kanton St. Gallen.
BTW: Hat die CPD schon einen Bula-Platz für 2012? Das wird zwar größer als das im Artikel vorgestellte Abteilungslager werden, aber in der Vorbereitung muss sehr vieles genauso gemacht werden.
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Beitrag vom 13.06.2011 - 18:18 |
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Keine Ahnung, ob es schon einen Platz gibt, ist jetzt auf meinr Agenda nicht ganz oben, dafür sind andere verantwortlich, gehört habe ich aber noch nichts.
Lager in der größe eines Bundeslager ist das ja noch OK, für Stammeslager haben wir bürokratisch vielleicht einen Monat Vorlauf und das reicht vollkommen aus. Für Sippenübernachtungen reicht das OK des Besitzers am gleichen Tag 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 13.06.2011 - 19:21 |
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Wir haben diesen Zustand eigentlich schon seit Jahren. Nur hat es keiner gemerkt!
[*]Donnerbalken sind etwa seit 1998 verboten. Nur wissen die Ämter davon recht wenig, da sie mit Pfadfindern nichts am Hut haben!
[*]Viele der städtischen Angestellten können sich, auch im ländlichen Raum, nichts unter Pfadfinder und deren Zielen vorstellen (Städter halt....)
[*]Als Jäger und Jagdpächter (Ja, ich stehe dazu!) bin ich nicht unbedingt erpicht eine Horde Pfadfinder mitten im Einstandsgebiet (Wohnung) des Wildes anzutreffen. Deshalb neben dem Förster und dem Grundstückeigentümers auch den Jagdpächter fragen und informieren. Dieser (der Jagdpächter!) kennt sich in seinem Revier aus und weiß wo Brennpunkte sind und kann euch einen anderen (besseren) Lagerplatz zeigen oder zuweisen.
[*]Bei Sippenübernachtungen bleibt der Ball flach. Große Feuer sollten vermieden werden und der Platz so verlassen werden(wie bei allen Lagern) wie er vorgefunden wurde! Genehmigung vom Grundstückseigentümer reicht in der Regel......
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seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
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Beitrag vom 13.06.2011 - 22:45 |
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Zitat Original geschrieben von Pfadiopa
[*]Donnerbalken sind etwa seit 1998 verboten. Nur wissen die Ämter davon recht wenig, da sie mit Pfadfindern nichts am Hut haben!
[*]Viele der städtischen Angestellten können sich, auch im ländlichen Raum, nichts unter Pfadfinder und deren Zielen vorstellen (Städter halt....)
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Das kann ich so nicht bestätigen, die Behörden bei uns haben sehr wohl eine Ahnung, sind sehr kulant und machen eigentlich in den wenigsten Fällen (mir fällt gerade nicht mal einer ein!) Schwierigkeiten. Die Kröte mit den Dobas werden von uns meist geschluckt, aber ansonsten reicht meist eine information...
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 14.06.2011 - 07:00 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Die persönliche Kulanz der Behörden ist ja schön und gut.
Aber nachdem Du aus einem Bundesland kommst, wo man eigentlich neben dem Förster auch noch das Bauamt bemühen muss, wenn man jenseits von ausgewiesenen Zeltplätzen lagern möchte, ist der Artikel aus der Schweiz eher "mostly harmless".
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www.myspace.com/bruncken
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Beitrag vom 14.06.2011 - 09:15 |
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Diese Verallgemeinerungen sind ganz schöner Käse, weil sie nichts mit der tatsächlichen Rechtssituation zu tun haben.
Beispiel: Brandschutz ist Ländersache, darüber hinaus können die Kommunen weiterreichende Auflagen zur Genehmigung von offenen Feuerstellen verhängen. In meiner Stadt ist JEDE offene Feuerstelle (außer Grill) anzeige- und genehmigungspflichtig.
Wie die gelebte Praxis auf Gruppenfahrten aussieht, ist eine andere Sache, hat aber auch mit einem Standlager nicht wirklich etwas zu tun.
Für Zeltlager außerhalb von festen Zeltplätzen gibt m. W. keine Größenordnung, ab der man eine Genehmigung benötigt. Grundsätzlich würde ich eine Genehmigung schon aus Gründen der Sorgfaltspflicht gegenüber den Teilnehmern bei jedem Standlager beantragen. Dass Donnerbalken seit 1998 verboten sind habe ich auch noch nicht gehört. Gibt es dafür Quellen? Es wird vermutlich eher andersherum sein, dass Genehmigungsbehörden auf eine fachgerechte Entsorgung von Fäkalien und ausreichende Möglichkeiten der Händedesinfektion (Stichwort Handwaschplatz) sowie eine ausreichende Wasserqualität (Stichwort Trinkwasserverordnung) bestehen. Da macht es keinen Unterschied ob es sich dabei um 10 oder 100 Pfadfinder handelt. In Zeiten von EHEC und anderen Erregern, die sich insbesondere durch mangelnde Defäkationshygiene übertragen, ist das gruppenweise In-den-Wald-scheißen einfach nicht mehr zeitgemäß.
Richtig ist, das vielerorts die Behörden mit dem Begriff Pfadfinderei nichts anfangen können und im Zweifel und in Unkenntnis Ermessensspielräume nicht ausnutzen. Da hilft nur viel Information und Aufklärung, ein gutes und schlüssiges Konzept und vielleicht die Fürsprache durch Eltern oder örtlich einflußreiche Personen. Unser Vorstand des Fördervereins war über viele Jahre lang Kreisveterinär, das hat uns manche Tür geöffnet.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 14.06.2011 - 09:24 |
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Ihr macht mir echt Angst, bis gerade war meine kleine Welt noch echt heile, .... Bauamt und Brandschutzverordnung hatte ich in 35 Jahren bis hoch zu Landesmarklager noch nie was zu tun, wahrscheinlich liegt es auch daran was man in der Region für einen Leumund hat. Ich mach mal weiter wie bisher und hoffe, dass meine kleine heile Welt noch lange hält..... VOGELSTRAUSSTAKTIK!
Disclaimer: Liebe Kinder, bitte nicht nachmachen! 
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Beitrag vom 14.06.2011 - 09:47 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Ihr macht mir echt Angst, bis gerade war meine kleine Welt noch echt heile, .... Bauamt und Brandschutzverordnung hatte ich in 35 Jahren bis hoch zu Landesmarklager noch nie was zu tun, wahrscheinlich liegt es auch daran was man in der Region für einen Leumund hat. Ich mach mal weiter wie bisher und hoffe, dass meine kleine heile Welt noch lange hält..... VOGELSTRAUSSTAKTIK!
Disclaimer: Liebe Kinder, bitte nicht nachmachen! |
Schon mal ein Lager in einem Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiet geplant? Das ist ein Spaß!
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 14.06.2011 - 10:34 |
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Zitat Original geschrieben von Löffel
Dass Donnerbalken seit 1998 verboten sind habe ich auch noch nicht gehört. Gibt es dafür Quellen? Es wird vermutlich eher andersherum sein, dass Genehmigungsbehörden auf eine fachgerechte Entsorgung von Fäkalien und ausreichende Möglichkeiten der Händedesinfektion (Stichwort Handwaschplatz) sowie eine ausreichende Wasserqualität (Stichwort Trinkwasserverordnung) bestehen. Da macht es keinen Unterschied ob es sich dabei um 10 oder 100 Pfadfinder handelt. In Zeiten von EHEC und anderen Erregern, die sich insbesondere durch mangelnde Defäkationshygiene übertragen, ist das gruppenweise In-den-Wald-scheißen einfach nicht mehr zeitgemäß. |
Das ist geregelt in WHG § 9 (1) Nr. 4 und (2) Nr. 2 in Verbindung mit §§ 46 und 48, wonach das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser eine erlaubnispflichtige Benutzung ist. Müsste tatsächlich um 1998 so eingeführt worden sein; hier können aber zusätzlich Landesregelungen greifen.
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Beitrag vom 14.06.2011 - 10:55 |
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Zitat Original geschrieben von Löffel
Schon mal ein Lager in einem Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiet geplant? Das ist ein Spaß!
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Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah....
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Beitrag vom 14.06.2011 - 10:56 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah.... |
Naja, selbst bei euch im Landkreis kommt die FW nicht für umme, z.B. um ein nicht genehmigtes Feuer zu löschen:
Beispiel: http://www.hayingen.de/media/pdf/Satzungen/feuerwe...anlage. pdf
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 14.06.2011 - 11:21 |
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In Hayingen gibnt es auch einen netten halblegalen Lagerplatz, Wasser vom Bauern, mal kurz auf der Gemeinde Bescheid sagen...Feuerwehr habe ich da noch nie gesehen. Bestimmt schon 10 mal da gewesen, noch nie einen Feuerwehrmann in der Nähe gesehen....aber was nicht ist kann ja noch werden, schaun wir mal.
In Metzingen kostet das ca. EUR 500.- wenn die Feuerwehr einfach mal so ausrückt - ich muß mal prüfen ob die Feuerstelle beim Pfadfinderheim angemeldet ist, oder ob wir jetzt die letzten 15 Jahre was versäumt haben...da die Frau des Kommandanten eine Freundin meiner Frau ist, mach ich das mal auf den kleinen Dienstweg. 
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 14.06.2011 - 11:37.
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Beitrag vom 14.06.2011 - 11:37 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
...Feuerwehr habe ich da noch nie gesehen. Bestimmt schon 10 mal da gewesen, noch nie einen Feuerwehrmann in der Nähe gesehen....aber was nicht ist kann ja noch werden |
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch immer gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/96 vom 11.12.1987
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Beitrag vom 14.06.2011 - 12:24 |
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Warum sind Gerichte und Juristen eigentlich immer solche Spaßbremsen, die gehören gerichtlich verboten ?
Da meldet sich der kleine Anarchist in mir: No risk - no fun!
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Beitrag vom 14.06.2011 - 12:31 |
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