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hiha1998 und 455 Gäste
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Autor |
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Einverständnis zur Veröffentlichng von Bildern |
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Administratorin 622 Beiträge
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Hallo, vorallem an unsere Rechtskundigen
ich hätt da mal eine Frage bezüglich Veröffentlichung von Fotos auf einer Stammeshomepage.
Muss man diejenigen auf dem Bild immer persönlich fragen, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen?
Kann man das allgemein in die Satzung einbauen?
Über die die Suchfunktion hab ich nur Maltes Beitrag rausgelesen, dass man wohl immer fragen muss/sollte.
Ich habe mal gehört, dass wenn mehr als drei Personen auf einem Bild sind, man diese nicht einzeln fragen muss.
Kann mir da einer kurzfristig weiterhelfen?
Danke
Matze
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Beitrag vom 21.03.2011 - 01:00 |
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347 Beiträge
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.... genau genommen musst Du bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten als Inhaber der Personensorgeberechtigung fragen, meist also die Eltern.
Die Anzahl "...mehr als drei Personen" stimmt so pauschal nicht. Lediglich wenn das Hauptmotiv/Hauptaussage des Bildes eine andere ist, bei der nur "zufällig" Personen in öffentlichem Raum mitabgebildet sind, kann auf die Erlaubnis verzichtet werden.
Beispiel:
unkritisch: auf einem öffentlich zugänglichen Schaulager wird eine grosse Jurtenburg fotografiert, vor der zufällig ein paar Personen herumlaufen.
kritisch: Grossaufnahmen von Kindern oder Kindergruppen, bei denen das Hauptmotiv eben diese Personen sind.
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 21.03.2011 - 01:53 |
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30 Beiträge
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Ja, das ist im nachhinein immer ziemlich schwierig. Deshalb schlage ich dir einen Elternabend oder einen Brief an die Eltern vor, bei dem du um eine Einverständniserklärung bittest. Dieser aufwand lässt sich im vorraus relativ leicht beheben. Wir lassen die Eltern beim Unterschreiben des Anmeldeschnibbels für die Fahrt oder das Lager gleich die Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Bilder mitunterschreiben.
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Beitrag vom 21.03.2011 - 08:42 |
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Am Besten gleich bei der Eintrittserklärung global bestätigen lassen, das geht am einfachsten...
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 21.03.2011 - 09:19 |
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347 Beiträge
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.... und zusätzlich gut sichtbar einen Lösch-Hinweis in der jeweiligen Galerie einfügen, z.B. "Sollte jemand mit der Veröffentlichung seiner Abbildung auf dieser Homepage nicht einverstanden sein, genüge zur Löschung ein kurzer Hinweis an den Webmaster".
Generell rate ich zu Augenmass bei der Auswahl der Bilder. "Niedliche" Kinderbilder, egal ob voll- oder leichtbekleidet, sind in gewissen Kreisen begehrte Sammelbilder.... Einmal im Internet eingestellt und prompt kopiert/geklaut sind sie nie mehr löschbar!!! Passwortgeschützte Galerien sind kein absoluter Schutz!
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 21.03.2011 - 10:58 |
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156 Beiträge
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hi!
als BdP Mitglied brauchst du deine Leute nicht mehr extra fragen, das hast du schon, als sie den Mitgliedsantrag unterschrieben haben
und wenn sie den unterschrieben haben, haben sie eingewilligt, das sie auch auf fotographien in BdP Publikationen abgedruckt werden dürfen!
zudem, wenn dem nciht so wäre, müsstest sie nur dann fragen, wenn sie expliziet dargestellt sind, soweit ich das weis?
Korrektur, 27.März.
ich muss meine Aussage von neulich Revidieren, war da etwas falsch informiert und bin da selbst einer Ente aufgesessen.
Es ist doch nciht so, das sich das in der Beitrittserklärung darauf bezieht!
Ich habe aber noch mal nachgeschat, ich habe als ich beitrat, jedoch sehr wohl so etwas unterschrieben, was aber wohl auch nur lediglich ein begeheftetes Blatt war, welches aber wohl heute auch in keinster weise mehr gültig wäre und es auch schon damals wohl rein rechtlich nciht gewesen wäre. Das ist aber auch schon 15 Jahre her...
Tut mir leid, hier falsche Informationen ruasgegeben zu haben.
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bitte vor der Verwendung von Bildern oder Texten von mir, mich fragen... hab da wenig dagegen, will aber gefragt werden!!! |
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von Duden am 27.03.2011 - 15:47.
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Beitrag vom 22.03.2011 - 10:22 |
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347 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Duden
......zudem, wenn dem nciht so wäre, müsstest sie nur dann fragen, wenn sie expliziet dargestellt sind, soweit ich das weis? .....
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na, dann ackere mal das hier in Ruhe durch. Ist in meinen Augen eine ganz brauchbare Kurzfassung, um das Problem zu umreissen.
In den letzten Jahren hat sich da nämlich so einiges geändert, es gibt mehrere Paragraphen in unterschiedlichen Gesetzen, gegen die man verstossen kann.
Man sollte also zumindest wissen, worauf man sich (z.B. als Webmaster) einlässt....
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 22.03.2011 - 10:48 |
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156 Beiträge
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Wenn du es aber genau wissen willst, dann frag noch mal im Bundesamt an, dort geben sie dir gerne ganz genau Auskunft.
die Kontaktnummer oder Anschrift findest du hier:
http://www.pfadfinden.de/ansprechpartner/bund/#c457
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bitte vor der Verwendung von Bildern oder Texten von mir, mich fragen... hab da wenig dagegen, will aber gefragt werden!!! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Duden am 27.03.2011 - 15:47.
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Beitrag vom 22.03.2011 - 16:37 |
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173 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Duden
als BdP Mitglied brauchst du deine Leute nicht mehr extra fragen, das hast du schon, als sie den Mitgliedsantrag unterschrieben haben
und wenn sie den unterschrieben haben, haben sie eingewilligt, das sie auch auf fotographien in BdP Publikationen abgedruckt werden dürfen!
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vorneweg muss ich sagen, dass ich so einen Passus für sehr fraglich halte.
Darüberhinaus würde ich die Aussage kritisch sehen, dass man sich auf so einen Passus verlassen kann. Zum einen lässt er sich jederzeit widerrufen und dann müssen auch alte Bilder entfernt werden. Zudem wird die Vereinbarung mit der Kündigung ja auch aufgehoben.
Dazu kommt, dass das eine sehr einseitige und überraschende Klausel ist. Ich weiß nicht ob so eine Vereinsmitgliedschaft mit AGB gleichzusetzen ist, aber wenn ja, stehen die Chancen gut, dass die Bedingungen unzulässig sind. Mit dem Bundesdatenschutzgesetz sind sie auch nicht zu vereinbaren.
Also würde ich glaube ich niemandem raten, dass er sich auf der sicheren Seite befindet. Vielmehr ist es sinnvoll, das nochmal separat klarzustellen (wir haben das zusätzlich in der Stammesanmeldung) und offen erklären, warum ihr das macht und was ihr da macht.
Viele Grüße,
chip
PS: Die Anwälte hier können das sicherlich noch fundierter Argumentieren, aber die Richtung müsste stimmen. Im Zweifel heißt es eh: "Es kommt darauf an" ;-)
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Beitrag vom 22.03.2011 - 22:25 |
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327 Beiträge
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Ja, so wie chip sehe ich das auch. Ihr würdet ja sonst alle Kinder, deren Eltern mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, von einer Mitgliedschaft ausschließen.
Wir haben einen Brief an die Eltern mit folgendem Inhalt aufgesetzt:
Liebe Eltern!
Seit Juni 2010 haben wir eine eigene Internetseite für unseren Neuanfang. Auf der Seite xxx.xxxxxxxxxx.xx wollen wir allen Interessierten, allen Eltern und auch allen Pfadfindern außerhalb unserer Gruppe einen Einblick in unsere Arbeit gewähren. Zur Dokumentation unseres Gruppenlebens dienen uns neben selbst geschriebenen Berichten der PfadfinderInnen auch Fotos. Fotos, auf den zu sehen ist, was hier im Neuanfang xxxxxxxxxx passiert, was wir unternehmen und geschafft haben.
Fotos, auf denen Ihr Kind eindeutig zu erkennen ist, dürfen wir nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen. Um diese Zustimmung möchten wir Sie hiermit bitten.
Diese Zustimmung kann jederzeit (auch für einzelne Bilder) widerrufen werden. Sollten Sie bei der Durchsicht der Internetseiten unter xxx.xxxxxxxxxx.xx Bilder entdecken, mit deren Veröffentlichung sie aufgrund des Bildinhaltes dann doch nicht einverstanden sind, informieren Sie uns bitte. Wir werden diese Bilder dann aus unseren Seiten löschen. Wir wissen, dass der Umgang mit persönlichen Daten der uns anvertrauten Kinder ein heikles Thema ist und werden Ihre entsprechende Meinung respektieren. Ihrem Kind entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie die Zustimmung verweigern.
Mit freundlichem Gruß,
XXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXX
Einverständniserklärung
|_| Ja, ich bin damit einverstanden, dass Fotos von meinem Kind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Neuanfangs xxxxxxxxxx im Internet veröffentlicht werden. Dies gilt auch für andere Seiten der Pfadfinderschaft XXX und andere Pfadfinderseiten, auf denen der Neuanfang sich und seine Arbeit vorstellt.
|_| Ja, ich bin damit einverstanden, dass Fotos von meinem Kind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Neuanfangs xxxxxxxxxx im Internet veröffentlicht werden. Dies gilt ausschließlich für die Seiten unter der Adresse xxx.xxxxxxxxxx.xx.
|_| Nein, ich bin strikt dagegen, dass Fotos im Internet veröffentlicht werden, auf denen mein Kind zu erkennen ist.
Name des Kindes
Name des Erziehungsberechtigten
Datum
Unterschrift
Außer persönlichen Ängsten oder Sorgen betreffs des Mediums Internet und des Umgangs kranker Menschen mit Kinderfotos kann es auch rein praktische (familiäre) Gründe geben, die gegen eine Veröffentlichung im Internet sprechen, z.B. Scheidung (mit Sorgerechtsentzug) oder Adoption eines Kindes.
Gut Pfad,
naidin
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Die überbündische Singerunde Münster (bisher BdP, DPB, CPD, altBEP, DPSG, KPF, Malteser, VCP, Waldjugend) trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Weitere Infos unter www.wirzeltenschwarz.de |
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Beitrag vom 22.03.2011 - 23:17 |
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327 Beiträge
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*rotwerd*
Ich muss zugeben, dass es im Grunde nur eine Fortführung / Anpassung / Zusammenführung von entsprechenden Vorlagen von Kita-Dachverbänden, Internetseiten zum Thema Datenaschutz, Fachartikeln etc. ist.
Ich weiß auch, mit welchen nichtssagenden Informationen Eltern oft abgespeist werden. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie lasch in Kindergärten mit dem Datenschutz umgegangen wird (Mir hat in 23 Jahren als Erzieher und 16 Jahren als Vater noch nie jemand erklären können, wofür ein Kindergarten den Namen des Kinderarztes wissen muss). Deswegen war es mir wichtig, den Eltern zu erklären, um was es hier geht und zu betonen, dass die Eltern das RECHT haben, jedes einzelne Bild von der Veröffentlichung auszuschließen, obwohl sie vorher ihr (pauschales) Einverständnis erklärt haben.
Das macht die ganze Sache für den Webmaster/die Foto-AG natürlich auch kompliziert. Aber man muss sich auch mal fragen, ob Fotoalben im Netz wirklich sein müssen. Einige stimmungsvolle Bilder, die das ausdrücken, was den Pfadfindern gerade dieses Stammes wichtig ist, können reichen. Und dann ist es auch nicht mehr so schwer, darauf zu achten, ob auf den Fotos nur Leute zu sehen sind, die der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Ja, nutz(t) den Text gerne, pass(t) ihn an Deine/Eure Gegebenheiten an, schmeiß(t) ihn auf Dein/Euer Briefpapier. Auf meine Texte hat k e i n e r ein Copyright*, ich will/muss auch nicht als Quelle genannt werden. Andererseits gibt es auch keine Gewähr, dass dieser Brief irgendeiner Rechtsform genügt.
Gut Pfad,
naidin
* Das gilt nicht für alle Texte unserer Homepage, denn es sind ja nicht alle Texte von mir 
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Die überbündische Singerunde Münster (bisher BdP, DPB, CPD, altBEP, DPSG, KPF, Malteser, VCP, Waldjugend) trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Weitere Infos unter www.wirzeltenschwarz.de |
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Beitrag vom 23.03.2011 - 01:11 |
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Zitat Original geschrieben von Pitt
@naidin/pöpp
Super gemacht ! Das würde mir als Elternteil sofort signalisieren: "Die haben sich Gedanken gemacht...."
Dein Einverständnis vorraussetzend, werde ich das als Vorlage für unsere Eltern verwenden...
Grüsse
Pitt |
Lieber Pitt,
also gibt es in Zukunft mehr Bilder? Super und freu mich drauf ( die anderen Eltern bestimmt auch ) 
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Beitrag vom 23.03.2011 - 11:01 |
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2016 Beiträge
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Wir schreiben mittlerweile unter jede Anmeldung zu einer Aktion einen Satz drunter, ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen, oder nicht.
Sieht ungefähr so aus: http://www.vcp-hamburg.de/uploads/media/Veroeffent...rmular. pdf
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 23.03.2011 - 11:32 |
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Hat eigentlich da schon jemand Ärger gehabt? Ich sage immer "wo klein Kläger, da kein Richter".
Oder sind unsere Eltern einfach netter, als Eltern in anderen Teilen der Republik? Ich habe da noch nicht mal ein leichtes Raunen in der Elternschaft gehört. Vielleicht liegt es auch an der Auswahl der veröffentlichten Bilder, jedes Bild wird nicht einfach so veröffentliicht, wir sind uns der Verantwortung da schon weitestgehend bewußt.
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 23.03.2011 - 12:57.
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Beitrag vom 23.03.2011 - 12:45 |
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2016 Beiträge
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Nein, bisher gab es bei uns keine Probleme. Wir achten auch immer sehr auf die Bilder und sortieren aus.
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 23.03.2011 - 13:49 |
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