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Zitat Original geschrieben von teppich
"Der am Unfallort wiederbelebte 73jährige Fahrer verstarb Tage nach dem Unfall auf der Intensiv-Station einer Uni-Klinik. "Rechtlich" war er so kein "Unfall-Toter", sondern verstarb an Unfall-Folgen."
Da gibt es wohl einen juristischen/statistischen Unterschied....
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SGB V: sozialgesetzbuch 5.buch ganz grob vereinfacht, der rettungsdienst wird nur bezahlt, wenn ein patient ins krankenhaus gebracht wird. die durchaus erfolgreiche behandlung eines patienten zuhause oder wie in diesem fall praktisch erfolglose behandlung an der unfallstelle wird nicht entschädigt. die aufnehmenden krankenhäuser wissen das auch. dem gesetzgeber geht es am arsch vorbei. resultat: in deutschland gibt es faktisch keine d.o.a., gestorben wird eigentlich immer erst im krankenhaus.
zitat repariert, sadarji
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von sadarji am 20.05.2014 - 09:06.
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Beitrag vom 20.05.2014 - 08:23 |
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oh, ehe wieder jemand über abkürzungen meckert: d.o.a. dead on arrival, vergleichsweise häufiges übergabeprotokoll bei den nicht notarztgestützten rettungsdiensten im angelsächsischen bereich.
(habe aber durchaus "nur"-paramedics erlebt, die in ihrem feld kompetenter als hiesige studierte einsatzkräfte waren)
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Beitrag vom 20.05.2014 - 08:34 |
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