CHAT (Live)-
Keine User im Chat online.
Anzahl Räume: 4
Zum Chat
ONLINE-STATUS- Besucher
- Heute:
- 8.790
- Gestern:
- 20.494
- Gesamt:
- 25.111.808
-
Benutzer & Gäste
4696 Benutzer registriert, davon online: 629 Gäste
|
|
75684 Beiträge & 5160 Themen in 29 Foren |
Keine neuen Beiträge, seit Ihrem letzten Besuch am 29.06.2024 - 05:46.
|
|
|
|
|
Autor |
|
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Bolle
Der Dosenöffner von Wenger ist übrigens wirklich Mist; ich kenne keinen, der damit klarkommt. Leider hat Leatherman dieselbe Technik. |
Der Dosenöffner von Victrinox funktioniert prima, auch bei großen Gastro-Konserven.
![](images/black.gif) |
"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 13:49 |
|
|
|
812 Beiträge
|
![Pico`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_973.jpg) |
|
Ich mag Opinel auch überhaupt nicht, die klingen sind aus so minderwertigem Stahl das sie abbrechen können (die Spitzen oft, die ganze Klinge an der Klingepfalz immer dann, wenn man mal etwas unvorsichtiger ist)
Das ist für mich KO-Kriterium!
![](images/black.gif) |
„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
|
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 13:58 |
|
|
|
91 Beiträge
|
![Bolle`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_1752.gif) |
|
Zitat Original geschrieben von Löffel
Der Dosenöffner von Victrinox funktioniert prima, |
Yup, damit hab ich schon öfters Wettdosenöffnen gegen normale Öffner gewonnen.
Zitat Original geschrieben von Pico
Ich mag Opinel auch überhaupt nicht, die klingen sind aus so minderwertigem Stahl das sie abbrechen können (die Spitzen oft, die ganze Klinge an der Klingepfalz immer dann, wenn man mal etwas unvorsichtiger ist)
|
Was machst'n Du damit? Safes knacken?
Meine beiden Opinel (eins ist exklusiv für Küchenaufgaben reserviert) halten seit Jahrzehnten.
Selbst meine Kinder kriegen ihre Opinels nicht kaputt, und das will was heißen.
![](images/black.gif) |
aber dennoch hat sich Bolle... |
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 14:13 |
|
|
|
68 Beiträge
|
![Dorothee`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_6892.png) |
|
Wie ich eben lese, zähle ich zu einer Minderheit. Ich komme mit dem Wenger Dosenöffner gut zurecht...
Auf Fahrt habe ich mein simples Takelmesser dabei, und in der Tasche ein Wenger. Alles andere wäre mir zuviel Gewicht. Bei einer Fahrt habe ich auf das Taschenmesser verzichtet und musste festellen, dass sich eingerissene Fingernägel mit einem großen Fahrtenmesser nur schlecht zurechtschneiden lassen.
Gut Pfad - Doro
off topic: Was mir an dem Wenger besser gefällt, ist die "Scherentechnologie" und die Nagelfeile anstatt eines zweiten kleinen Messers.
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 14:39 |
|
|
|
347 Beiträge
|
![teppich`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3147.jpg) |
|
...mit meinem Messer habe ich bislang auf Fahrt alles schneiden können und krieg damit auch Dosen auf....
Alte Sägeketten muss man halt nicht wegschmeissen und scharf kriegt man sie bestens.. *grins*
![](misc/uploads/forum/33_mess1.jpg)
![](images/black.gif) |
"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 15:40 |
|
|
|
Administrator 4028 Beiträge
|
![sadarji`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_196.jpg) |
|
Tolles Recycling ![cool](./images/smilies/cool.gif)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von sadarji am 03.05.2010 - 19:34.
|
Beitrag vom 03.05.2010 - 19:34 |
|
|
|
302 Beiträge
|
![ChrisKra`s alternatives Ego](images/avatar/avatar_hamster.jpg) |
|
Messer,das ist natürlich auch ein Thema für mich.Habe auch im Laufe der Jahre mehrere (vom rotem Schweizer)-Taschenmesser bis zu meinem Paradestück ,einem Finnenmesser mit 145mm Klingenlänge u.Vollrindlederscheide mit Schneidengravur:Jisakki Järvenpää Oy, Finland.Da mein altes Finnenmesser auf einem Lager gestohlen wurde, hat mir das meine Tochter vor ca.22 Jahren aus Finnland mitgebracht-war damals schon nicht billig! Nehme ich nur noch mit bei entsprechenden Anlässen mit der Kluft.Das Messer bekommt einer meiner Enkel-welcher als erster das Roveralter erreicht und aktiv bei einem Stamm ist...... ![bäh](./images/smilies/tongue.gif)
![](images/black.gif) |
ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
|
Beitrag vom 04.05.2010 - 19:07 |
|
|
|
347 Beiträge
|
![teppich`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3147.jpg) |
|
Zitat Original geschrieben von Pitt
Finnenmesser mit 145 mm Klingenlänge !?
|
Besser nicht erwischen lassen.Das Waffengesetz versteht da neuerdings wenig Spass.... Alles,was mehr als 12 cm feststehende Klinge hat, ist schlicht verboten,zumindest in der Öffentlichkeit...
![](images/black.gif) |
"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
|
Beitrag vom 04.05.2010 - 19:40 |
|
|
![Themenicon](images/icons/attention.gif) |
|
KEINE PANIK!! |
|
|
Moderator 3536 Beiträge
|
![Andir`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_626.jpg) |
|
Zitat Original geschrieben von Teppich
Besser nicht erwischen lassen.Das Waffengesetz versteht da neuerdings wenig Spass.... Alles,was mehr als 12 cm feststehende Klinge hat, ist schlicht verboten,zumindest in der Öffentlichkeit... |
Das ist einfach nicht richtig!
Zu einem "anerkannten Zweck" und zur "Brauchtumspflege" kann es auch weiterhin getragen und benutzt werden. Für Pfadfinder (die beides sind) heißt das also rundheraus: in Kluft ist alles okay! Dazu gibt es übrigens auch mehrere Fäden im PT...
![](images/black.gif) |
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andir am 04.05.2010 - 19:48.
|
Beitrag vom 04.05.2010 - 19:46 |
|
|
|
302 Beiträge
|
![ChrisKra`s alternatives Ego](images/avatar/avatar_hamster.jpg) |
|
Danke-Andir, Du hast mir die Worte vorweggenommen! Jeder hier im PT kann versichert sein,daß ich mich insoweit im Waffengesetz auskenne (sonst würde ich das ja nicht öffentlich an die große Glocke hängen!) Übrigens:in der Pfadfinder-Praxis ist dieses Messer weniger geeignet-geht aber besonders gut zum Brotschneiden....
![](images/black.gif) |
ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
|
Beitrag vom 04.05.2010 - 20:57 |
|
|
|
67 Beiträge
|
![Pan`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_5618.jpg) |
|
An dieser Stelle möchte ich doch noch das französische Offiziersmesser vorstellen:
![](misc/uploads/forum/79_french-army-knife-1206960547.jpg)
![](images/black.gif) |
Ex flammis orior! |
|
Beitrag vom 04.05.2010 - 22:01 |
|
|
|
347 Beiträge
|
![teppich`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3147.jpg) |
|
Zitat Original geschrieben von Andir
Dazu gibt es übrigens auch mehrere Fäden im PT... |
Stimmt,allerdings auch nicht mit eindeutigem Ergebnis! Du kannst diese fünf Postings ja dorthin verschieben..
Zitat Original geschrieben von Andir
Zu einem "anerkannten Zweck" und zur "Brauchtumspflege" kann es auch weiterhin getragen und benutzt werden. Für Pfadfinder (die beides sind) heißt das also rundheraus: in Kluft ist alles okay! |
Zitat Original geschrieben von ChrisKra
Jeder hier im PT kann versichert sein,daß ich mich insoweit im Waffengesetz auskenne (sonst würde ich das ja nicht öffentlich an die große Glocke hängen!) |
Starke Worte!Eindeutig und klar! Wir können uns nun also auf Eure Aussagen beziehen, falls doch mal was "schiefgeht" und sind Eurer direkten Hilfe und Verantwortungsübernahme sicher. Ist doch mal was...
Trotzdem habe ich da so meine Bedenken und verlasse mich lieber nicht auf Euer selbstloses Angebot...
Ich beziehe mich nun auf das Waffengesetz, hier den §42a mit Sicht auf feststehende Klingen von mehr als 12 cm. Danach ist nach §42a (1) 3 das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12cm verboten. (Nach Anlage 1 des Gesetzes bedeutet "Führen": 4. ...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausserhalb der eigenen Wohnung,Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schiess-Stätte ausübt. )
Ihr wiederum bezieht Euch auf den Absatz (3), die Ausnahme dieses Gesetzes :
Zitat
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
|
Hier meint Ihr,das speziell die Begriffe "Brauchtumspflege" und "allgemein anerkannten Zweck" ein "berechtigtes Interesse" begründen. Ob Jugendgruppen generell "Vereine der Brauchtumspflege" sind sei mal dahingestellt, in den mir bekannten Satzungen steht jedenfalls davon nichts...
Der "allgemein anerkannte Zweck" könnte bejaht werden, im allgemeinen Verständnis gehört sicherlich ein Messer zu einem Pfadfinder.
Zu beachten ist allerdings die Bedingung "im Zusammenhang" mit dem allgemeinen Zweck.Hier wird die Sache nämlich haarig und lässt im Falle eines Falles unterschiedliche Auslegungen zu:
Bei einer Gruppe auf Fahrt oder in einem Lager kann der "Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck" akzeptiert werden, beim Hinweg einzelner Personen zu einem Treffpunkt, an dem dann der "allgemein anerkannte Zweck" beginnt, nicht unbedingt. Das Gleiche gilt für z.B. Einkäufe in Einkaufszentren,Supermärkten o.ä.. Hier würde aber das Gesetz den "Transport in einem verschlossenen Behältnis" gestatten. Dazu könnte z.B. ein Rucksack reichen, ein "abgeschlossenes" Behältnis ist nämlich nicht expliziet vorgeschrieben.
Abgesehen davon,das ich es für generell unnötig halte, ständig Messer über 12cm Klingenlänge mit sich herumzuschleppen, halte ich Eure Aussage "das blosse Tragen einer Pfadfinderkluft" decke in jeder Lebenslage die Bestimmungen des Waffengesetzes ab, für falsch, immerhin gibt es auch Gebiete, in denen das Mitführen von Messern jeglicher Art grundsätzlich verboten ist.
Natürlich gilt "wo kein Kläger,da kein Richter",ein "Freibrief" ist das aber nicht!
![](images/black.gif) |
"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
|
Beitrag vom 05.05.2010 - 03:01 |
|
|
|
Moderator 3536 Beiträge
|
![Andir`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_626.jpg) |
|
Zitat Original geschrieben von Teppich
Zitat Original geschrieben von Andir
Dazu gibt es übrigens auch mehrere Fäden im PT... |
Stimmt,allerdings auch nicht mit eindeutigem Ergebnis! Du kannst diese fünf Postings ja dorthin verschieben.. |
Hättest du alle Fäden dazu aufmerksam durchgesehen , wäre dir vielleicht dieses Posting aufgefallen:
Zitat Original geschrieben von Andir
Damit die Diskussion für Deutschland nicht noch einmal neu geführt werden muss, verlinke ich euch einfach einmal ein Dokument, dass ich für meinen Stamm erstellt habe. Dort ist eigentlich alles wesentliche für uns Pfadfinder zusammengestellt: Waffenrecht200804.pdf |
Zitat Original geschrieben von Teppich
Starke Worte!Eindeutig und klar! Wir können uns nun also auf Eure Aussagen beziehen, falls doch mal was "schiefgeht" und sind Eurer direkten Hilfe und Verantwortungsübernahme sicher. Ist doch mal was...
Trotzdem habe ich da so meine Bedenken und verlasse mich lieber nicht auf Euer selbstloses Angebot... |
Durchaus ein feiner zynischer Unterton, der aber leider nicht dazu taugt zur zukünftigen Sachlichkeit beitragen. Schade. ![unglücklich](./images/smilies/frown.gif)
Zitat Original geschrieben von Teppich
Hier meint Ihr,das speziell die Begriffe "Brauchtumspflege" und "allgemein anerkannten Zweck" ein "berechtigtes Interesse" begründen. Ob Jugendgruppen generell "Vereine der Brauchtumspflege" sind sei mal dahingestellt, in den mir bekannten Satzungen steht jedenfalls davon nichts...
Der "allgemein anerkannte Zweck" könnte bejaht werden, im allgemeinen Verständnis gehört sicherlich ein Messer zu einem Pfadfinder.
Zu beachten ist allerdings die Bedingung "im Zusammenhang" mit dem allgemeinen Zweck.Hier wird die Sache nämlich haarig und lässt im Falle eines Falles unterschiedliche Auslegungen zu: |
Wie gut, dass die Hamburger Polizei in dem oben verlinkten Dokument selbst erklärt, wie es zu verstehen ist. So müssen wir es nicht noch einmal diskutieren oder gar wild interpretieren.
Zitat Original geschrieben von Teppich
Abgesehen davon,das ich es für generell unnötig halte, ständig Messer über 12cm Klingenlänge mit sich herumzuschleppen, |
Ich trage mein (inzwischen leider als zu lang deklariertes) Takelmesser in Fahrt und Lager, wo es als Werkzeug zum Einsatz kommt. Schön, dass wir uns bei der Sinnhaftigkeit der Tragesituation einig zu sein scheinen. ![glücklich](./images/smilies/smilie.gif)
Zitat Original geschrieben von Teppich
halte ich Eure Aussage "das blosse Tragen einer Pfadfinderkluft" decke in jeder Lebenslage die Bestimmungen des Waffengesetzes ab, für falsch, immerhin gibt es auch Gebiete, in denen das Mitführen von Messern jeglicher Art grundsätzlich verboten ist. |
Dein Verständnis, das Pfadfinder mit dem einem Gesetz ein anderes brechen wollen, halte ich für merkwürdig - unterstellt es doch eine gewisse Absicht und - so es wissentlich geschieht - eine gewisse Mentalität. Ich wäre nie auf eine solch abwegige Idee gekommen. ![irre](./images/smilies/smily147.gif)
Da also alles (für mich) Wesentliche schon längst gesagt ist, trete ich nur zu gern von dieser Gebetsmühle wieder zurück.![zwinkern](./images/smilies/wink.gif)
![](images/black.gif) |
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andir am 05.05.2010 - 13:23.
|
Beitrag vom 05.05.2010 - 12:57 |
|
|
|
302 Beiträge
|
![ChrisKra`s alternatives Ego](images/avatar/avatar_hamster.jpg) |
|
@ Teppich- Das Waffengesetz hat natürlich auch so seine Schwächen, nehmen wir beide mal an,ein feststehendes Messer hat" nur" eine Schneidelänge von 8cm wie das Opinel.Ich kann mit diesem Messer-oder ein anderes-auch Klappmesser- als Waffe gebraucht, jeden umbringen-wenn ich weis wo ich den Stich anbringen muß! Also- alles nur Therorie... Wenn ich dagegen Dein selbst geschmiedetes Kettensägemesser ansehe mit d e r breiten Schneide halte ich es auf den ersten Blick eher für eine gefährliche Waffe! Außerdem habe ich vor langer Zeit aus einer LKW-Blattfeder zwei Wurfmesser, je aus einem Stück geschmiedet, in Öl gehärtet und beidseitig geschliffen-Du kannst mir glauben, ich kenne mich in der Materie aus.. ![lachend](./images/smilies/laugh.gif)
![](images/black.gif) |
ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von ChrisKra am 05.05.2010 - 22:53.
|
Beitrag vom 05.05.2010 - 15:12 |
|
|
|
347 Beiträge
|
![teppich`s alternatives Ego](images/avatar/avauser_3147.jpg) |
|
Zitat Wie gut, dass die Hamburger Polizei in dem oben verlinkten Dokument selbst erklärt, wie es zu verstehen ist. So müssen wir es nicht noch einmal diskutieren oder gar wild interpretieren. |
Ich habe es selbstverständlich gelesen, Du offensichtlich nur "überflogen":
Zitat Pfadfindergruppen, Fahrtengemeinschaften, Wandervögel, etc. könnten (!) sowohl Fahrtenmesser im Rahmen der Brauchtumspflege oder im Rahmen des allgemein anerkannten Zwecks tragen. – Doch
trotzdem sollte hier überlegt gehandelt werden. Die Verfolgung von Verstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit
nach § 53 WaffG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch kann bei einer
Ordnungswidrigkeit der betreffende Gegenstand gemäß § 54 WaffG (ersatzlos) eingezogen werden.
Zuständig ist immer die örtliche Waffenbehörde.
Sicher stellen Fahrtenmesser auf Heimabenden, Wanderungen und in Zeltlagern kein Problem dar. – Doch
sind sicher auch viele Fälle konstruierbar, bei denen sich der neutrale Beobachter fragen kann: „Muss das sein?" |
(Hervorhebung in "fett" von mir, das Ausrufungszeichen stammt von der Polizei!)
Ich stehe weiterhin zu meiner Meinung (und Warnung) ,pauschal zu erklären, es reiche aus,eine Kluft zu tragen,um Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm Klingenlänge zu führen, ist "gefährlich".
Da sollte man lieber auf das Waffengesetz verweisen und die Ausnahme wirklich nur für Lager und Fahrt erwähnen!
@ ChrisKra: ach,mein Messerchen ist komplett nur 16 cm lang, die Klinge hat 7 cm und ist an der breitesten Stelle gerade mal 3 cm breit... Ich hätte wohl einen Zollstock danebenlegen sollen, da nicht jeder auf Anhieb die Gliedergrösse einer normalen Sägekette kennt. Es ist übrigens feuergeschweisst.
Mir ging's hier auch gar nicht um "Waffen" und deren Missbrauch, ich "durfte" vor über vierzig Jahren beim Bund noch lernen, was man "haushaltüblichen" Gegenständen so anrichten kann....Da reicht schon ein Bleistift..
![](images/black.gif) |
"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
|
Beitrag vom 05.05.2010 - 17:21 |
|
|
|