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Volksbegriff und völkisches Denken |
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Moderator 1559 Beiträge
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Sidonid schrieb im Beräunerfaden:
der entscheidende Trick ist bei der Neuen Rechten vor allem, den Nationalsozialismus als solchen zurückzuweisen und damit automatisch über Nazi-Vorwürfe erhaben zu sein. "Andere" Menschen sollen nicht ausgemerzt werden, sie sollen aber ebenso wenig "das Eigene" beeinflussen und verändern. Mit der Behauptung aber, es gäbe so etwas wie das "Deutsche Volk", werden automatisch viele Menschen ausgegrenzt. Denn das "Deutsche Volk" meint etwas anderes, als "die Gesamtheit, der in Deutschland lebenden Menschen". Denn wenn "Volk" einfach nur die Menschen innerhalb eines bestimmten Staates meinen würde, hätten Völkische keinen Grund, einen Verlust der eigenen kuiturellen Werte zu befürchten und den Wert des Eigenen zu betonen. Wenn beispielsweise 70% der in Deutschland lebenden Menschen Muslime wären, dann sind muslimische Einflüsse dadurch ein wichtiger Teil der eigenen Kultur eines Staates. Und je nachdem, wie die Bevölkerung sich zusammensetzt, verändern sich automatisch über die Jahre die Einflüsse, die das Eigene der Bevölkerung ausmachen. Man könnte dann gar nicht das Eigene bewahren, weil es durchgehend im Wandel ist. Mit dem Bezug auf das "eigene Volk" wird nun aber suggeriert, es gäbe eine feste Gruppe, die durch strengere Kritierien definiert ist, als nur den Ort, wo sie leben und sich zu Hause fühlen. Damit wird einer enormen Masse an Menschen zu verstehen gegeben, dass egal wie lange sie in Deutschland leben, egal wie sehr sie sich hier zu Hause fühlen, sie doch niemals vollwertiger Teil des Volkes sein können, das für sich beansprucht, die deutsche Identität zu verkörpern. Kurzum: Eine Gruppe, die Konzepte wie "Volk", "Europa der Vaterländer" und ähnliches vertritt und hochhält, grenzt damit andere Menschen aus und lässt sie zu ewigen Besuchern in Deutschland werden, die sich hier vielleicht gerade noch aufhalten dürfen, die aber nicht als vollwertiger Teil der Bevölkerung angesehen werden. Der Freibund hat es vermieden zu definieren, wer denn nun eigentlich Mitglied dieses "eigenen Volkes" ist, zu dem sich die Freibünder offenbar selber zählen. Klarerweise dürften zumindest alle Menschen ohne deutschen Pass unter diese ausgrenzende Formel fallen, denn diese werden ja nicht einmal als deutsche Staatszugehörige anerkannt, geschweige denn als deutsche Volkszugehörige. Diese ausgrenzenden Konzepte vertritt der Freibund klar und deutlich, sie werden beispielsweise explizit und mehrfach erwähnt auf der eigenen Bundeshomepage, in dessen Selbstverständnis und anderen vom Freibund verfassten Texten. Jede Person, die Mitglied des Freibundes ist, stimmt durch ihre Mitgliedschaft diesen Konzepten zu und grenzt damit andere aus und degradiert sie. Bereits aus diesem Grund ist der Freibund nicht tragbar. Die Teilnahme an antidemokratischen Veranstaltungen, Kontakte zur neonazistischen Szene und einzelne Mitglieder, die sich offen rassistisch und geschichtsrevisionistisch äußern sind nur zusätzliche kritische Punkte, die die Untragbarkeit des Freibund ins Auge stechen lassen. Aber offenbar reicht auch das noch sehr vielen Menschen in der Bündischen Szene nicht aus.
Ich würde dem insoweit widersprechen, als der Freibund vermutlich nicht alle Menschen mit deutschem Pass meint sondern sicherlich auch alle "Statusdeutschen" im Sinne des Artikel 116 GG. Diese Vorschrift liest sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt gruseliger. Rotgrün ist Ende der Neunziger auf halbem Wege stehen geblieben was die Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechts angeht.
Noch immer ist die gesetzliche Grundlage das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913!! Wer dies nicht glauben mag, der versuche doch einmal § 2 dieser Vorschrift zu lesen. Da steht dann "Weggefallen". Ursprünglich behandelte diese Vorschrift die Staatsangehörigkeit der Einwohner der Reichslande Elsaß-Lothringen. Förmlich wurde dieser Paragraph nie aufgehoben, sondern regelmäßig auf seine "Gegenstandslosigkeit" aufgrund des Vertrages von Versailles verwiesen. Die Unterscheidung, wer Deutscher ist und wer nicht ist damit dem Grunde nach noch immer von Gott gegebenes kaiserliches Recht ("Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:").
Das Ganze hat sogar praktische Konsequenzen. Denn für Nichtdeutsche stellen die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit aber auch die Berufsfreiheit keine unverbrüchlichen Grundrechte dar. Hier werden in den entsprechenden Artikeln explizit die "Deutschen" als Grundrechtsträger genannt. Aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit für jedermann sind dann zwar doch alle wieder mehr oder weniger gleichberechtigt, aber formal besteht da ganz klar eine Trennung zwischen Deutschen und Gästen in diesem Land. Auch die Freizügigkeit im Bundesgebiet ist im Übrigen ein Deutschengrundrecht. Das macht die Aufrechterhaltung der Residenzpflicht für geduldete Personen deutlich einfacher.
Nach all dem gibt der Freibund eigentlich tatsächlich nur wieder was immer noch demokratischer Konsens in Deutschland ist. Das ist das wirklich Schlimme daran.
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www.myspace.com/bruncken
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Beitrag vom 22.03.2013 - 08:40 |
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