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schlumpf03 |
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Mein lieber Herr Gesangsverein |
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Zitat Original geschrieben von frank Diener
Also - daaamals habe ich Fränz gefragt ob es möglich wäre unsere Beiträge zum Bundessingetreffen an uns zu schicken, weil wir eine kasette zu unserem Stammesjubiläum zu machen, - Fränz hat das gemacht - mit dem Wissen was wir machen wollen.
Ich finde es halt keinen guten Stil, daß er meint ,weil er uns (oder andere Singegruppen aufgenommen hat) die Rechte an den Vorträgen hätte.
hgP holzwurm - Petterweil
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Deshalb meine Frage, ob er die Aufnahmen gemacht, also technisch hergestellt hat.
Ich hatte dich so verstanden, das ihr die Lieder selbst aufgenommen hattet - quasi in Eigenregie - und Fränz sie nur für euch zusammengestellt und ggf technisch bearbeitet hat.
So wie du es jetzt darstellst hat er eure Lieder auch aufgenommen.
Und wenn das anlässlich eines BdP-Lagers war gehe ich davon aus, dass das auch mit eurem Wissen und Einverständnis passiert ist.
Damit geniesst er an diesen Aufnahmen zwar kein Urheberrecht, aber eben diese von ihm oben zitierte Leistungsschutzrecht.
Ich versuche das mal verständlich zu formulieren:
Den Schutz des Urheberrechts geniesst grundsätzlich immer der Schöpfer einer Sache (der Dichter an seinem Text, der Komponist an der Melodie usw, der Künstler an seiner Kunst).
Das Urheberrecht stattet den Urheber mit umfassenden Rechten aus, insbesondere was die (wirtschaftliche) Verwertung seines Werkes angeht.
Der Hintergedanke dabei war: Der Künster soll auch (finanziell) etwas von seiner Kunst haben, davon möglichst auch leben können.
Das Leistungsschutzrecht hat mit dem Urheberrecht zunächst mal nichts zu tun, sondern entsteht unabhängig davon.
Geschützt werden soll hier nicht das Interesse des Urhebers, sondern das des Herstellers.
Die Grund für eine solche Konstruktion ist, das eine "Leistung" ggf. auch dann geschützt werden soll, wenn sie eben keine Urheberschaft begründet.
Insbesondere und ausdrücklich gilt das für Hersteller von Tonträgern.
Die Begründung dafür ist, das ein wirtschaftliche Risiko vom Hersteller eingegangen und getragen wird durch die Herstellung.
Er wird zwar nicht so umfassend geschützt wie ein Urheber, aber in einigen Dingen ähnlich.
Das erschliesst sich jetzt vielleicht nicht gerade, wenn man da Fränz vor Augen hat, aber nimm mal zB Lady Gaga und Sony (ka ob das jetzt ihr Label ist).
Das ist so ein Album leicht mit Millionenkosten verbunden, was die Herstellung angeht. Da möchte der Gesetzgeber eben auch den Hersteller absichern
und gibt ihm diese Rechte an die Hand.
Das Ganze kann sich aber auch vermischen:
Nehmen wir an, ihr singt ein Lied von Jürgen Drews auf einem Singewettstreit und Fränz nimmt es mit eurem Einverständnis auf...
Dann kann es passieren, dass die Urheberrechte von Drews (ihr müsstet euch ein Nutzungsrecht - umgangssprachlich Lizens - von ihm für die Aufführung seines Werkes einholen),
mit eurem Leistungsschutzrecht (was ihr als ausübende Künstler für eure Aufführung geniesst - Abschnitt 3) und
dem Leistungsschutzrecht von Fränz als Tonträgerhersteller zusammenkommt.
Um das Ganze noch zu toppen, nehmen wir jetzt mal an ihr nehmt mit dem Einverständnis von Jürgen eine umfassende Bearbeitung des Originals vor, oder
eure Aufführung ist so ein künstlerisches Highlight, das ihr unter Umständen einen eigenen Urheberschutz daran begründet...
Es kann also furchtbar kompliziert werden.
Du müsstest zunächst mal klären, was ihr eigentlich damals genau gemacht habt.
Habt ihr eigene Lieder gesungen oder "fremde"?
Was für Absprachen gab es damals bez. der Aufnahme?
Gab es überhaupt welche?
usw. usw.
Pauschal lässt sich da keine gesicherte Aussage treffen.
Nach Lage der Dinge, wie sie sich jetzt darstellen, wird man allerdings sagen müssen, dass Fränz das Recht auf seiner Seite hat.
Ob das Ganze guter Stil ist, und wohin das alles führt steht auf einem anderen Blatt.
Ich denke, mal losgelöst vom formaljuristischen Aspekt, das ganze "Schaffen" dieser "Szene" (Lieder schreiben, singen, sie auf Wettstreiten zum Besten geben)
war doch nie dazu ausgelegt damit "Gewinn" zu erwirtschaften bzw ist es geeignet, das damit jemand seinen Lebensunterhalt versucht zu bestreiten.
Auch wenn ich natürlich Fränz in gewisser Weise nachvollziehen kann.
Aber wohin soll das führen? Das jeder mittelgroße Pfadfinderstamm nun einen Fachanwalt für Urhebervertragsrecht mit zum Singewettstreit oder aufs Lager bringt?
Das kann es doch wohl auch nicht sein...
Und auch Fränz muss sich mal überlegen, ob nicht eine gemässigtere Vorgehensweise angebracht wäre.
Ich würde mir auf diesem Hintergrund jedenfalls 10 mal überlegen, ob ich mich bez. einer Aufnahme oder eines Mitschnitts meines Gesangs an ihn wende.
Nun ja, zum Glück bin ich gnadenlos unmusikalisch und sehe mich erst gar nicht vor diesem Problem...
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Beitrag vom 31.10.2012 - 12:48 |
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RE: Mein lieber Herr Gesangsverein |
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684 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von schlumpf03
Aber wohin soll das führen? Das jeder mittelgroße Pfadfinderstamm nun einen Fachanwalt für Urhebervertragsrecht mit zum Singewettstreit oder aufs Lager bringt?
Das kann es doch wohl auch nicht sein...
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Momentan führt es eher dazu, dass keiner mehr das Risiko auf sich nehmen möchte eine qualitativ hochwertige Aufnahme zu finanzieren, da jede angebotene CD einmal gekauft und zehnmal kopiert wird. Wer denkt, es sei bei einer Liedaufnahme damit getan, ein Mikrophon hinzustellen und den CD-Brenner anzuwerfen, braucht sich über schäbige Qualität nicht zu wundern. Meines Wissens bestreitet Fränz auch nicht seinen Lebensunterhalt mit dem "bündischen Audio" (zumindest erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass der erzielte Umsatz mit bündischer Musik monatlich im vierstelligen Bereich liegt, vom Gewinn ganz zu schweigen), sondern versucht nur, wenigstens die Unkosten für Tonstudio, technisches Equipment, Computerprogramme, CD-Beihefte und Anfahrtswege zu bestreiten.
Mehr zu dem Thema "Raubkopie" steht bei http://www.buendisches-audio.de/ unter "aktuelles"
(Auf der selben Seite wird wohl auch Werbung für eine sehr hochwertige und hörenswerte CD gemacht, die im Frühjahr 2013 erscheint. Das soll hier aber keine Schleichwerbung sein!!1!)
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"Es ist lustvoll, so für sich hin im Stil der Jugendbewegung - ich würde fast sagen - zu latschen.
Und es ist widerwärtig, im Gleichschritt zu marschieren" -- Walter Jens |
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Beitrag vom 31.10.2012 - 20:06 |
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My lovely mister singing club |
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Zitat Original geschrieben von schlumpf03
Pauschal lässt sich da keine gesicherte Aussage treffen.
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Sehe ich auch so
Zitat Und auch Fränz muss sich mal überlegen, ob nicht eine gemässigtere Vorgehensweise angebracht wäre.
Ich würde mir auf diesem Hintergrund jedenfalls 10 mal überlegen, ob ich mich bez. einer Aufnahme oder eines Mitschnitts meines Gesangs an ihn wende. |
Verstehe ich nicht, wenn sich doch pauschal keine gesicherte Aussage treffen läßt? Es war doch bisher immer so, dass es aus dem Wald herausschalt, wie hineingerufen wird und in diesem Fall wurde flehentliches Rufen angeblich mit Ablehnung oder Schweigen quittiert. Du fragtst nicht nach den Gründen, sondern nimmst das erstbeste Beispiel, um es dir 10 mal zu überlegen, obwohl du Fränz in gewisser Weise nachvollziehen kannst. Passt irgendwie nicht zusammen. Anstatt seitenlange Emails oder Briefe in textschwerer Tiefe zu verfassen, sollte man als Betroffener vielleicht doch das eine oder andere Mal zum Telefonhörer greifen, ein persönliches Gespräch soll manchmal schon kleine Wunder gewirkt haben.
Stattdessen wird hier und in dem anderen Faden eine uralte Geschichte aufgewärmt, die sich geschäftsschädigend auf das Bündische Audio auswirkt und so frage ich mich, ob man nicht besser zwischen Balduinstein und Petterweil einen Telefondraht spannt, damit solche Probleme da geklärt werden, wo sie hingehören.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Loeffel am 01.11.2012 - 12:51.
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Beitrag vom 01.11.2012 - 10:55 |
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