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Rechliche Aspekte von internen Stammesliederbüchern |
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Gut Pfad alle zusammen!
Jeder kennt die liebevoll, individuell gestalteten, eigens für bestimmte Lager erschaffenen kleinen Stammesliederheftchen in denen sich eine kleine, aber feine Auswahl bekannter und unbekannter Lieder tummelt, die zum jeweiligen Thema des Lagers passen.
Mir drängt sich nun folgende Frage auf:
Wie steht es mit dem Urheberrecht bezüglich solcher Liedersammlungen. Darf so etwas - streng genommen - überhaupt im Stamm, also unter Dritten, verteilt werden?
Zudem wurde bei uns im Stamm die Frage laut, ob man diese Liederbüchlein nicht einscannen und im internen Bereich der Stammeshomepage zum Download bereit stellen könnte. Wie verhält es sich damit?
Rein rechtlich dürfte das ja keinen Unterschied machen, da nur die Verbreitungsform eine andere ist - Zielgruppe bleibt in beiden Fällen ja der Stamm....
Vielleicht kann jemand fundierte Aussagen dazu treffen!
Vielen Dank schonmal...
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Beitrag vom 24.11.2010 - 10:46 |
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