Autor |
|
|
Sonderurlaub für Gruppenleiter - Bund in Bundesland a, Person und Arbeitgeber in Bundesland b ... welches zählt? |
|
|
424 Beiträge
|
 |
|
Guten Abend in die Runde,
ich beschäftige mich gerade mit den Sonderurlaubsgesetzen für Gruppenleiter. Da hat ja jedes Bundesland seine eigenen Gesetze - sprich es ist Landessache. Wie verhält es sich jetzt zum Beispiel, wenn der Bund/Verband im Bundesland a sitzt und die Person, die freigestellt werden soll und deren Arbeitgeber im Bundesland b sitzt?
Auf welches Gesetz kann/muss ich mich dann beziehen? Sprich wo ist der Gerichtsstand (heißt doch so, oder?)
Wie sind eure Erfahrungen mit diesen Gesetzen? Stimmen die Arbeitgeber zu oder eher nicht? Das von Niedersachsen findet ihr zum Beispiel hier . Hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Muckel
P.S. Habe diese Kategorie gewählt, da ich denke, dass es eher ein Thema für die führungen/leitungen ist . Falls die Moderatoren anderer Meinung sind, bitte ich um verschiebung.
 |
Gut Pfad!
Muckel
Mehr über mich könnt Ihr in meinem Blog erfahren:
|
|
Beitrag vom 01.09.2008 - 20:39 |
|