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Froeschel |
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Frage an juristisch Betuchte: Jugendstrafrecht? |
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Huhu!
Hat es seine Ordnung, wenn eine Strafsache vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wird, wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 30 Jahre alt war? Kann das auch damit zusammen hängen, dass z.B. Hauptbelastungszeugen bzw. Opfer Jugendliche sind oder zum Tatzeitpunkt jugendlich waren? Ich war bislang der Meinung, dass sich dieser Umstand danach richtet, ob der Angeklagte unter das Jugendstrafrecht fällt oder nicht.
Danke und Gut Pfad:
Fröschel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Froeschel am 30.04.2013 - 15:16.
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Beitrag vom 30.04.2013 - 15:15 |
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Froeschel |
30.04.2013 - 15:15 |
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