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Pfadfinderheim zu verkaufen |
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Falls jemand im Norden ein Pfadfinderheim kaufen möchte:
Pfadfinderheim bei Scharbeutz zu verkaufen
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 01.05.2018 - 09:32.
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Beitrag vom 30.04.2018 - 20:42 |
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Fast 7.000€ jährliche Pacht muss man aber auch erstmal verdienen...
Das sind Dimensionen, die ein Bund oder Land stemmen kann - für einen Stamm ist das kaum leistbar.
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Beitrag vom 01.05.2018 - 18:58 |
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77 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von HCW
Fast 7.000€ jährliche Pacht muss man aber auch erstmal verdienen...
Das sind Dimensionen, die ein Bund oder Land stemmen kann - für einen Stamm ist das kaum leistbar. |
... vor Allem: 6763,12 €/Jahr. ERBPACHT. Erbpacht hat so ihre Tücken:
- kann der Pachtzins jederzeit unbegrenzt erhöht werden
- man ist NIE Eigentümer der Immobilie, da Häuser IMMER dem Grundstück zugehören(§94 BGB "...die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude...")
- daraus folgt: jeder Cent, den man in eine Renovierung/Sanierung steckt bzw. sonstwie investiert ist weg und freut den Grundstückseigentümer (Geschenke machen doch immer Freude...)
Interessant wäre auch noch:- Wäre denn der Grundstückseigentümer bereit zu verkaufen und, wenn ja, zu welchem Preis?
33.509 qm zu 140 €/qm (offizieller Bodenrichtwert der Gemeinde Scharbeutz für den Bereich) = 4.691.260€
Selbst bei dem niedrigsten Wert den ich im I-Net gefunden habe (7,33 €/qm, Bodenart? Selbst Ackerland wäre vermutlich teurer) wären das noch 245.620,97 € - Was ist mit den ebenfalls grün markierten Grundstücken 215/5, 215/27, 221/34, 221/47, 221/48? Bzw. warum sind sie ebenfalls markiert, wenn sie lt. pdf nicht dazu gehören?
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Beitrag vom 02.05.2018 - 08:44 |
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Der Pachtzins kann zunächst so erhöht werden, wie es im Erbpachtvertrag steht. Daher ist dieser einzusehen. Da es dort wahrscheinlich Regelungen geben wird - z. B. 4 % vom aktuellen Verkehrswert - kann dieser in aller Regel NICHT "in unbegrenzt erhöht werden". Selbst wenn es keine Regelung gibt, ist eine Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten oder ähnliches die Regel.
Die Restlaufzeit beträgt 87 Jahre. Damit sind bei einem Kauf gefühlt 15 Generationen von Pfadfindern Quasi-Eigentümer bis der Vertrag ausläuft. Und was bis dahin mit der Gruppe ist, kann auch keiner sagen. Insoweit wäre ich sogar froh, wenn ich aufgrund von Erbpacht weniger zahlen müsste als bei einem wirklichen Kauf.
Die Häuser wurden ursprünglich als Jugendfreizeitanlage konzipiert, sollten daher sicherlich zumindest kostenneutral arbeiten. Daher wäre vor einem möglichen Kauf ein Konzept nötig, wie durch Vermietung (Lagerplatz, Tagungshaus, lfr. Wohnungsvermietung z. B. an "Hauswart" etc.) ein Großteil der laufenden Kosten hereingeholt werden können ohne die eigentliche Jugendarbeit finanziell zu belasten.
Mein Fazit: Ggf. kann das so betrieben werden, dass der laufende Betrieb einen Teil der Kosten trägt. Trotzdem bleibt die zeitliche Belastung für übernehmende Jugendverbände enorm, da neben den allg. Tätigkeiten eine Generalsanierung ansteht, die zumindest in Teilen wohl selbst zu erledigen wäre. Ohne Personen vor Ort (im gleichen Ort oder besser noch direkt auf dem Grundstück wohnend) wird das kaum zu machen sein - und selbst dann braucht man eine tragende Gruppe, die finanziell und personell stark aufgestellt ist.
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www.buendische-termine.de |
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Beitrag vom 02.05.2018 - 16:49 |
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