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Woher bekomme ich ein "So trolln wir uns-Liederbuch"? |
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Nachdem mein altes, geerbtes "So trolln wir uns" auseinander gefallen ist, würde ich so gerne ein Exemplar der neuen Ausgabe haben. Leider kann ich im Internet nichts finden und kenne auch niemanden, der weiß wo ich es bekommen kann. Darum wollte ich hier mal fragen, ob jemand vieleicht einen nützlichen Tip für mich hat? Ich würde mich sehr freuen!
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Beitrag vom 13.07.2016 - 21:38 |
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Es handelt sich um ein internes Liederbuch des Pfadfinderbundes Antares. Ich gehe aufgrund der Urheberrechtsdiskussion nicht davon aus, dass es Dir jemand zum Verkauf anbieten wird.
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Beitrag vom 13.07.2016 - 22:13 |
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Hm ok. Ich habe das nicht gewusst und erwartet weil ich mehrere Leute kenne die es haben und nicht vom Pfadfinderbund Antares sind. Schade, das ist ein echt tolles Liederbuch, aber danke für die Info!
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Beitrag vom 14.07.2016 - 21:58 |
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Wenn die Bünde und Gruppen sich beim Erstellen der Liederbücher endlich mal angewöhnen würden, die Autoren (von Text und Melodie) anzugeben, gäbe es da weniger Probleme. Aber irgendwie rede ich da schon seit Jahren gegen die Wand...
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Czuwaj! |
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Beitrag vom 15.07.2016 - 13:51 |
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Zitat Original geschrieben von Doktor Bär
Wenn die Bünde und Gruppen sich beim Erstellen der Liederbücher endlich mal angewöhnen würden, die Autoren (von Text und Melodie) anzugeben, gäbe es da weniger Probleme. Aber irgendwie rede ich da schon seit Jahren gegen die Wand... |
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Beitrag vom 16.07.2016 - 14:38 |
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Genau - und schon wäre das Problem ÜBERHAUPT nicht gelöst. Es nämlich durchaus so, dass man nicht nur den Texter und den Musikus nennen, sondern diesen auch fragen muss, die nicht immer positive Antwort abwarten muss, recherchieren muss, wer seine Rechte am Text und/oder Melodie an GEMA oder eine sonstige Verwertungsgesellschaft verkauft hat, diese nach dem Preis für den Druck fragen, sich Gedanken machen muss, ob man bereit ist, diesen Preis zu zahlen und dann noch als meist nicht eingetragener (TEIL-) Verein Schwierigkeiten hat, so einen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Einzigen aus der Szene, die das konsequent durchgezogen haben, sind meines Wissens nach die Jungs vom Zauberwald mit ihrem Codes Patomomensis, die dafür nicht nur mehrere Jahre gebraucht haben, sondern die trotzdem noch viele Veränderungen im Laufe ihrer Auflagen miteinbauen mussten und auf einige Lieder verzichten mussten, weil der Preis dazu zu hoch gewesen wäre.
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Beitrag vom 17.07.2016 - 17:39 |
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Zitat Original geschrieben von HEINO
Genau - und schon wäre das Problem ÜBERHAUPT nicht gelöst. Es nämlich durchaus so, dass man nicht nur den Texter und den Musikus nennen, sondern diesen auch fragen muss, die nicht immer positive Antwort abwarten muss, recherchieren muss, wer seine Rechte am Text und/oder Melodie an GEMA oder eine sonstige Verwertungsgesellschaft verkauft hat, diese nach dem Preis für den Druck fragen, sich Gedanken machen muss, ob man bereit ist, diesen Preis zu zahlen und dann noch als meist nicht eingetragener (TEIL-) Verein Schwierigkeiten hat, so einen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Einzigen aus der Szene, die das konsequent durchgezogen haben, sind meines Wissens nach die Jungs vom Zauberwald mit ihrem Codes Patomomensis, die dafür nicht nur mehrere Jahre gebraucht haben, sondern die trotzdem noch viele Veränderungen im Laufe ihrer Auflagen miteinbauen mussten und auf einige Lieder verzichten mussten, weil der Preis dazu zu hoch gewesen wäre. |
Das trifft nur für kommerzielle Verwendung zu, sprich, wenn der Druck und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. In der Regel fallen Liederbüchlein zum eigenen Gebrauch unter den Schutz der Privatkopie, sprich, die etwa anfälligen Tantiemen sind bereits durch die Leermedienabgabe abgedeckt. Allerdings hat der Urheber auch bei Privatkopien ein Recht auf namentliche Nennung, das anders als die anderen Urheberrechte auch nicht nach 70 Jahren nach dem Tod erlischt.
Kein Künstler verkauft irgendwelche Rechte, das ist in Deutschland auch gar nicht möglich. Er kann nur eine Verwertungsgesellschaft mit der Rechtewahrnehmung beauftragen.
Die GEMA ist nur interessant, wenn eine exakte Melodiewiedergabe (Noten) erfolgt, in allen anderen Fällen, einschliesslich der Angabe von Akkorden, sind die nicht zuständig.
Für Texte kann die VG-Wort zuständig sein, wenn der betreffende Text dort gelistet ist. Solange die Verwendung nicht kommerziell erfolgt, dürfte es da keine Probleme geben.
Dann wären da noch die Verlage, die derzeit Verlansansprüche haben. Nach einem neueren Urteil sind die Verlegerrechte aber auf die Verlagstypischen Elemente (Satz, Layout, Gestaltung) beschränkt, sprich, wenn keine direkte Kopie erfolgt, ist der Verlag zumeist aussen vor.
Bleibt noch der Autor selbst, die sind meist daran interessiert, dass ihre Lieder auch gesungen werden, viele Autoren (einschliesslich mir selber) stellen sich nur quer, weil sie eben nicht wollen, dass ihr werk annonym und von ihnen losgelöst verbreitet wird.
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Czuwaj! |
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Beitrag vom 17.07.2016 - 23:46 |
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Offensichtlich hattest Du noch nie ein "So trolln wir uns"-Liederbuch in den Händen. Dies ist sicherlich keine "Privatkopie" - das kann es schon deshalb nicht sein, weil das Liederbuch auch außerhalb des eigenen Bundes weite Verbreitung findet. In solchen Fällen hilft dann auch der oft verwendetet Innendruck "nur für den interen Gebrauch" nicht viel.
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Beitrag vom 18.07.2016 - 18:10 |
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hey, ich bin in der Redaktion von dem Liederbuch und es stimmt leider, dass wir das nicht weiter verbreiten dürfen. Aber um die Anderen zu beruhigen, in der nächsten Auflage werden deutlich mehr Interpreten angegeben sein.
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Beitrag vom 22.01.2017 - 11:46 |
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Doktor Bär hat m.E. Unrecht. Kein Künstler in D muss eine Verwertungsgesellschaft beauftragen. Konkretes Beispiel sind die Mayer-Lieder. Sind nicht bei GEMA und dort in der Liedrecherche auch nicht unbedingt aufgeführt, Urheberschutz besteht dennoch. Und der besteht da auch drauf, dass man ihn freundlich fragt. Sonst kann er ungemütlich werden und legt dann im Nachhinein womöglich eine Gebühr fest, deren Höhe (bei CDs geschehen) womöglich dreistellig ist.
Auch die Aussage, dass wenn "Gewinnerzielungsabsichten fehlen", man ruhig einfach frisch und frei zugreifen und vervielfältigen darf, ist nicht haltbar. Und wäre in den meisten Fällen, in denen vorne "nur zum internen Gebrauch" drin steht, auch durch die verbreitete Auflage ganz schnell zu widerlegen. Besonders haarig wird es nach meiner Erfahrung, wenn zum Text auch die Noten irgendwo abgetippt wurden. Aber das dürfte Pato kompetenter als meinereiner beantworten können ;-)
Nachsatz: "Interner Gebrauch": Vereins-"intern" ist nicht das Gegenteil von "öffentlich".
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Almi am 10.02.2017 - 11:44.
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Beitrag vom 10.02.2017 - 11:36 |
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Das letzte Opfer von Rechteinhabern ist Kai Deutsch (u. a. Jasmin), der auf seiner kürzlich erschienenen CD nur seine Melodie des Liedes "Das Leben seid Ihr" veröffentlichen durfte, da der Ursprungsautor Alfred Zschiesche seine Lied schützen lies und die Rechte derzeit beim Schott Music Verlag liegen. Dieser Verlag hat die Verwendung des Textes an harte Bedingungen geknüpft, auf die Kai nicht eingehen wollte. Aber wie heißt es so schön im Begleittext: "Sollte Dir aber der Text geläufig sein oder auch vorliegen, so steht dir glücklicherweise nichts im Wege, inbrünstig und aus vollem Halse mit zu singen."
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Beitrag vom 11.02.2017 - 09:02 |
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Zitat Original geschrieben von Almi
Doktor Bär hat m.E. Unrecht. Kein Künstler in D muss eine Verwertungsgesellschaft beauftragen. Konkretes Beispiel sind die Mayer-Lieder. Sind nicht bei GEMA und dort in der Liedrecherche auch nicht unbedingt aufgeführt, Urheberschutz besteht dennoch. Und der besteht da auch drauf, dass man ihn freundlich fragt. Sonst kann er ungemütlich werden und legt dann im Nachhinein womöglich eine Gebühr fest, deren Höhe (bei CDs geschehen) womöglich dreistellig ist.
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Wenn ich behauptet hätte, ein Künstler MUSS eine Verwertungsgesellschaft beauftragen, dann hätte ich Unrecht. Allerdings habe ich das nicht behauptet. Ein Beauftragungszwang besteht nur für die Mitglieder der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. Das trifft strenggenommen so aber nur auf deutsche (nicht deutschsprachige) Künstler zu, für alle ausländischen Künstler, wobei nirgends definiert ist, wann ein Künstler "ausländisch" ist*, sind GEMA und VG Wort automatisch zuständig, egal ob beauftragt oder nicht.
* die GEMA zumindest zielt auf den Ort der Erstveröffentlichung ab, liegt dieser im Ausland, auf erner Nicht-.de-Domain im Netz oder ist er nicht ermittelbar, dann gilt die Auslandszuständigkeit.
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Czuwaj! |
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Beitrag vom 13.02.2017 - 03:48 |
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