Autor |
|
|
|
425 Beiträge
|
|
|
Konto auf dem Namen eines Studenten-Mitgliedes ist problematisch, wenn dieses in finanzielle Schwierigkeiten gerät (Pfändung des Gruppenkontos, da es ja "Eigentum" der Privatperson ist).
Wir haben einen nicht-eingetragenen Verein gegründet, damit kann man wenigstens, wenn auch nicht gänzlich kostenfrei, ein Konto auf den Gruppennamen eröffnen. Hatten irgendeinen Ausdruck von einer offiziellen Bankerseite, die dem Bankmitarbeiter bestätigte, dass dies möglich ist. Soo teuer ist Banking nicht...außerdem haben viele Banken ja irgendwelche Geldspenden zu vergeben an Vereine - wenn diese denn Kunden sind...
|
Beitrag vom 10.02.2015 - 18:24 |
|
|
bin nun eine runde weiter... |
|
|
|
Hallo zusammen,
ich bin in der Aufbauphase und habe nicht einen Cent zu verschenken.
Daher möchte ich es gerne kostenlos erhalten.
Da wir sowieso nur ein Guthaben Konto haben wollen ist es für die Bank zwar kein Risiko, aber dennoch hat die Bank einen administrativen Aufwand, der in der Regel nun bei fast allen Banken berechnet wird.
Da ich mich von niemandem abhängig machen möchte, auch von potentiellen Geldspendern nicht (Der Töpfe gibt es ja vielerlei), und unsere Gruppe im Aufbau ist und ich bei NEV Konten am Ort in der Regel 10 € / Monat abdrücken soll, bin ich nun mit der Skatbank einem online KTO nun eine runde weiter.
Problematisch ist es wenn in der Stammesordnung (die fast wie eine Vereinssatzung aufgebaut ist) eine Finanzielle Handbremse eingebaut ist, die den Vorsitzenden oder den / die Handlungsbevollmächtigten einschränkt über das gesamte Konto Volumen zu verfügen.
Ist diese Barriere abgebaut, so ist es problemlos möglich.
Ist halt nur ein Online Konto.
Und da ich für unsere Gruppe nicht versuche einen Reichtum aufzubauen, sondern eher nur das als Reserve zu haben, was man bei einem Sommerlager mit der Gruppe als Finanzielle Reserve oder Not Sicherheit benötigt,
Werden wir wohl kaum ein Jahresendergebnis von mehr als 2k Euronen haben wollen.
Sobald es größere Ausmaße annimmt, ist eine andere Organisationsform vermutlich besser oder zu prüfen, ob man sich umorganisiert.
Ich möchte eine Bankverbindung, die der Gruppe nicht Regularien aufdrückt, sondern eher eine Bankverbindung, die die Gruppe begleitet.
Dabei aber in aller Form alles rechtliche einhält, also keinen Strohmann, oder ihr bringt das Geld zu uns, dafür bekommt ihr vom PS Sparen alle 5 Jahre mal ne Kohte.
Denn wenn Material benötigt wird sind in der Regel die Eltern bereit die Gruppe zu unterstützen oder die Gruppe kann sich ja aus eigenem Antrieb etwas selber anstrengen, man muss ja nicht immer alles abrufen, was möglich ist, sonst verliert man ja auch an eigener Kreativität.
Für unsere Gruppe habe ich nun abschließend den richtigen Laufweg um alles zu installieren gefunden.
Viele Grüße aus Kaarst.
|
Gut Pfad!
"Ich such nen Rezept für Wolfsmilch, das auch trinkbar ist!"
|
|
Beitrag vom 16.02.2015 - 06:48 |
|
|
RE: bin nun eine runde weiter... |
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Dschungeltee
Werden wir wohl kaum ein Jahresendergebnis von mehr als 2k Euronen haben wollen.
|
Das wird auch schwierig, wenn ihr euch über öffentliche Fördergelder finanziert, die zweckgebunden ausgegeben werden müssen. Zuschüsse für Fahrten- und Lager müssen eben für solche auch aufgewendet werden. Bei einer späteren Überprüfung kann man hässliche Überraschungen erleben, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
|
"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Löffel am 16.02.2015 - 11:55.
|
Beitrag vom 16.02.2015 - 11:53 |
|
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Almi
Konto auf dem Namen eines Studenten-Mitgliedes ist problematisch, wenn dieses in finanzielle Schwierigkeiten gerät (Pfändung des Gruppenkontos, da es ja "Eigentum" der Privatperson ist).
|
Der Schatzmeister oder ein anderes Vorstandsmitglied eines nicht eingetragenen Vereines kann ein sogenanntes offenes Treuhandkonto für private Treuhänder einrichten.
Wichtig, damit es im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Treuhänders, nicht zur Pfändung kommen kann, ist ein offenes Treuhandkonto. Damit ist klar, das der Kontoinhaber lediglich der Verwalter und nicht der Besitzer des Vermögens ist.
Grüsse
Pitt
|
Beitrag vom 16.02.2015 - 18:00 |
|
|
|
|
Hallo Pitt,
Das ist ein guter Aspekt.
Da werde ich mal nachfragen, ob oder wie das mit denen geht...
Somit ist alles noch besser abgesichert und allen rechtlich deutlich klar wie es aufgestellt ist.
|
Gut Pfad!
"Ich such nen Rezept für Wolfsmilch, das auch trinkbar ist!"
|
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Dschungeltee am 16.02.2015 - 20:17.
|
Beitrag vom 16.02.2015 - 20:16 |
|