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121 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (9): < zurück 2 3 (4) 5 6 weiter >
Autor
Beitrag
HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pitt
Die meisten Altpfadfinder sind übrigens gar nicht scharf darauf, ständig dabeizusein, Gruppen zu leiten und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. zwinkern
Die möchten vielmehr, das dieser wertvolle Erlebnis- und Entwicklungsraum pfadfinden auch künftigen Generationen zur Verfügung steht.



DAS ist der Punkt....!



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 12.07.2012 - 09:16
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roterwolf ist offline roterwolf  
RE: RE:
700 Beiträge
roterwolf`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD

..., es melden sich die die schon Erfahrungen gesammelt haben, ich denke meisten waren jungen Stammesführer/Sippenführer und sehen nun beide Seiten der Medallie. ... lachend.



Danke Hathi, da hast Du vollkommen recht!
Das kann ich zumindest für mich bestätigen: ich war einer der jüngsten Stammesführer im BDP, war grade mal 16 Jahre alt, als ich das Amt antrat.
Also: auch "uralte Säcke" waren mal jung!

@Pitt: Ja, so ist es!
Wir "Alten" würden es traurig finden, dass beim "Zusammenbruch" eines Stammes (wegen Ausfallens junger Führer) die wundervolle Erfahrung Pfadfinder zu sein den dann "alleinstehenden" Sipplingen abhanden kommen würde!



bipi und ali lehrten uns:
"Der Pfadfinder ist Bruder aller Pfadfinder
und Freund aller Menschen"
Beitrag vom 12.07.2012 - 11:40
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat

Das kann ich zumindest für mich bestätigen: ich war einer der jüngsten Stammesführer im BDP, war grade mal 16 Jahre alt, als ich das Amt antrat.



überrascht Ich glaube ich sagte schon, dass ich sowas als Fehlentwicklung ansehe..... verwirrt



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 12.07.2012 - 12:05
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rabe ist offline rabe  
Administrator
433 Beiträge
rabe`s alternatives Ego
Zu Pitts Ausführungen habe ich nichts mehr hinzuzufügen glücklich verliebt


Beitrag vom 12.07.2012 - 12:09
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roterwolf ist offline roterwolf  
RE: RE: RE: RE:
700 Beiträge
roterwolf`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD

Zitat

Das kann ich zumindest für mich bestätigen: ich war einer der jüngsten Stammesführer im BDP, war grade mal 16 Jahre alt, als ich das Amt antrat.



überrascht Ich glaube ich sagte schon, dass ich sowas als Fehlentwicklung ansehe..... verwirrt



Ja, das denke ich auch! Das war keineswegs o.k. Ich fühlte mich auch der Situation eigentlich nicht gewachsen! Gut wenn es dann einen Älteren gibt, der da hilft! Den hatte ich damals aber leider nicht!

Deshalb für Jüngere: seid froh, wenn Euch mal ein Alter zur Seite steht!
Deshalb für Ältere: Nur einspringen, wenn man Euch bittet, oder wenn es wirklich schon droht schief zu gehen (und bloß nicht zu heftig oder zu lange! Nicht blöd "klugscheißern", sondern wenn schon, dann nur kurz "anschieben" helfen, das reicht meist!)




bipi und ali lehrten uns:
"Der Pfadfinder ist Bruder aller Pfadfinder
und Freund aller Menschen"


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von roterwolf am 13.07.2012 - 18:11.
Beitrag vom 13.07.2012 - 17:42
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Toranaga ist offline Toranaga  
225 Beiträge
In gewisser Weise ist *Jugend führt Jugend* durchaus ein Element des Scoutismus.
Ein Blick in BiPis *Scouting for Boys* hilft da ungemein.
Die Patrouille wählt ihren Anführer, der Patrouillenführer ernennt seinen Stellvertreter.
Die Gesamtheit der Patrouillen wird von einem erwachsenen Scoutmaster geführt.

Da die Patrouillen möglichst viel in Eigenregie unternehmen sollen, kommt dem Patrouillenführer und seinem Stellvertreter natürlich eine besondere Bedeutung zu.
Beitrag vom 14.07.2012 - 10:04
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Mattes ist offline Mattes  
19 Beiträge
Oft hört man hier vom 16jährigen Stafü und ob man das als Älterer verantworten kann usw.
Doch wie sieht es rechtlich aus, ein Sippenführer zB müssen ja nicht volljährig sein, denn die Hauptverantwortung für alles was im Stamm passiert hat eigendlich der Stammesführer, muss dieser nun volljährig sein, wenn zB Verträge unterschrieben werden müssen usw. oder allgemein um zu haften? verwirrt
Beitrag vom 15.07.2012 - 17:32
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE:
2773 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Mattes

Oft hört man hier vom 16jährigen Stafü und ob man das als Älterer verantworten kann usw.
Doch wie sieht es rechtlich aus, ein Sippenführer zB müssen ja nicht volljährig sein, denn die Hauptverantwortung für alles was im Stamm passiert hat eigendlich der Stammesführer, muss dieser nun volljährig sein, wenn zB Verträge unterschrieben werden müssen usw. oder allgemein um zu haften? verwirrt




ich würde mal fast sagen: ja.
Mir fällt aber auch kein (guter) Grund ein, warum ein Stafü unter 18 Jahren sein sollte...



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 15.07.2012 - 18:15
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albi ist offline albi  
Moderatorin
928 Beiträge
albi`s alternatives Ego
Ich meine mich zuerinnern, dass der Schatzmeister min. 18 sein muss, dieser gehört ja auch der Stammesführung i.d.R. an.
Auch habe ich im Hinterkopf, dass immer mindestens zwei Vorstandsmitglieder (Stammesführungsmitglieder) bei "wichtigen" Verträgen unterschreiben müssen. Solang da einer dabei ist, der 18 ist... Du bist ja mit 16 schon größtenteils Geschäftsfähig...



Ein Volk kann hoffen, solange seine Jugend bereit ist, die Fahne des Guten und Edlen zu erheben, und willens, sie voranzutragen.
Alo Hamm (Trenk)

- Diskutieren? Gerne, aber nur in Schwarz. Moderieren? Wenns sein muss, dann aber in Blau.
Beitrag vom 15.07.2012 - 22:02
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von albi
Du bist ja mit 16 schon größtenteils Geschäftsfähig...



Was hat Geschäftsfähig, Verträge unterschreiben,.... mit Führung zu tun? Eher was mit Verwaltung...Verwalter haben wir in der Szene genug, aber an guten Führer auf allen Ebenen mangelt es überall gewaltig...behaupte zumindest ich!



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 15.07.2012 - 22:44
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pitt
Sollte es kein volljähriges Mitglied in der Stammesführung geben, dann steht der Landesverband in der Verantwortung. Stämme sind ja nur Teilautonom und offiziell örtliche Untergliederungen eines Landesverbandes. Ähnlich wie die Sparten in einem Sportverein.



DAS sind sich viele gar nicht bewußt,.....und kann von vielen übergeordneten Ebenen gar nicht oder nur mangelhaft erbracht werden,....



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 16.07.2012 - 07:42
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HEINO ist offline HEINO  
479 Beiträge
Zur Volljährigkeit von Stammesführern:

Zunächst muss der Bund/Verband entscheiden, ob er das zulässt, vom Gesetz her gibt es da nämlich kein Verbot. Entscheidend ist dann in gewisser Weise auch noch, ob der Stamm Teilorganisation des Bundes/Verbandes ist, oder als eigenständiger Verein git - dazu muss er übrigens nicht eingetragen sein. Bei einer reinen Teilorganisation ist das auch kein Problem, weil die nächst höhere Ebene dann in der Mitverantwortung ist, da diese das ja "zugelassen" hat.

Wenn der Bund/Verband hier keine Probleme sieht, dann gilt - wie ürigens auch für jedes andere Amt wie Sippenführer etc. - dass die Eltern des Stammesführers (!) - nicht etwa die Eltern der betreuten Kinder - dem Amt und der Verantwortung zustimmen müssen. Falls das der Fall ist, kann auch jeder U18 Stammesführer werden. Nur zur Erinnerung: Mit der Zustimmung der eigenen Eltern können Minderjährige auch Heiraten, Unternehmen führen, Aktiengeschäfte durchführen etc.

Insoweit: Es gibt - wie gegensätzlich behauptet - keine gesetzliche Grundlage, dass Vorstände von eingetragenen, nicht-eigentragenen und auch nur von Teilorganistionen 18 oder älter sein müssen. Die Eltern der betreffenene U18-Personen müssen dem Ganzen nur zustimmen, dann ist das kein Problem.




www.buendische-termine.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HEINO am 16.07.2012 - 12:52.
Beitrag vom 16.07.2012 - 12:49
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von HEINO
. Die Eltern der betreffenene U18-Personen müssen dem Ganzen nur zustimmen, dann ist das kein Problem.



...aber das ist eine gesetzliche Forderung! Würde mich mal interessieren wieviele Einwilligungen von Eltern es gibt, wenn der junge Mann oder die junge Frau als Stafü gewählt wird verwirrt

Machen darf grundsätzlich Jeder fast Alles und solange es Niemanden stört, kein Gesetz direkt verletzt (und jemand davon Wind bekommt!) wird oder was passiert ist es auch kein Problem, auch nicht nach Jahren,....ich kenne auch kein Urteil, das da ein Problem daraus gemacht hätte. Ob es Okay ist ist eine ganz andere Sache....

Edit:
Aus besonderen Wunsch Schreibfehler korrigiert



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 16.07.2012 - 14:59.
Beitrag vom 16.07.2012 - 13:06
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jergen ist offline jergen  
RE: RE:
1653 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD

Zitat
Original geschrieben von HEINO
. Die Eltern der betreffenene U18-Personen müssen dem Ganzen nur zustimmen, dann ist das kein Problem.



...aber das ist eine gesetzlich Forderung! Würde mich mal inertessieren wieviele Einwilligungen von Eltern es gibt wenn der junge Mann oder die junge Frau als Stafü gewählt wird verwirrt

Machen darf grundsätzlich Jeder fast Alles und solange es Niemanden stört, kein Gesetzt direkt verletzt (und jemand davon Wind bekommt!) wird oder was passiert ist es auch kein Problem, auch nicht nach Jahren,....ich kenne auch kein Urteil, das da ein Problem daraus gemacht hätte. Ob es Okay ist ist eine ganz andere Sache....



In vielen solcher Fällen ist von einer stillschweigenden Einwilligung der Eltern zur Amtsübernahme auszugehen, was aber auch daran liegen dürfte, dass den Eltern häufig unklar ist, welche Entscheidungen ein Stammesführer trifft. Bei Großfahrten oder -lagern geht es ja schon mal um mehrere tausend Euro.

Wir umgehen die Problematik dadurch, dass bei uns der Stammesältester Teil der Stammesführung ist, also mindestens eines der drei Vorstandsmitglieder volljährig sein muss.


Beitrag vom 16.07.2012 - 14:34
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roterwolf ist offline roterwolf  
700 Beiträge
roterwolf`s alternatives Ego
Eigentlich greift ja bei jeglicher Vereinigung, also auch bei Jugendgruppen das "Vereinsrecht" und dieses gilt nicht nur für sogenannte "eingetragene Vereine" (e. V.).

e. V. werden beim Amtsgericht eingetragen,- daher der Name,- und müssen eine bestimmte Satzung haben, in der vom Amtsgericht vorgegebene grundsätzliche Regeln zu beachten sind.
Für Stämme ist meist kein e. V. eingetragen, sondern meist ist dies eher erst eine höhere Ebene, allenfalls die Landesmark / der Landesverband oder oft erst der jeweilige Bund! So wars jedenfalls mal beim "alten" BDP!

Um aber auf meinen ersten Satz zurückzukommen: Auch für nicht eingetragene Vereine gelten Grundregeln des Vereinsrechts! Das sind meist ganz "normale" Gesetzesbestimmungen und die sind von Fall zu Fall im Bürgerlichen-Gesetz-Buch (BGB) und anderen Gesetzbüchern geregelt.

Als Ratgeber war mal zu empfehlen etwa von Schimke / Fuchs (früher: Paul Seipp), Rechts-ABC für den Jugendgruppenleiter (hohe jeweils neu ergänzte Auflagen! zur Zeit 23. Auflage, 2004) vom Hermann Luchterhand Verlag GmbH herausgegeben! (Ich glaub: 15.-Euro!)
Leider kenne ich die aktuelle Ausgabe nicht, denke aber dass die Empfehlung noch zu Recht bestehen kann!



bipi und ali lehrten uns:
"Der Pfadfinder ist Bruder aller Pfadfinder
und Freund aller Menschen"


Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zuletzt von roterwolf am 17.07.2012 - 13:05.
Beitrag vom 17.07.2012 - 12:48
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