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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Fahrt, Lager und sonstige Treffen » Schwarzzelten auf der Mecklenburgischen Seenplatte

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20 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
nutellasuechtig ist offline nutellasuechtig  
Schwarzzelten auf der Mecklenburgischen Seenplatte
11 Beiträge
nutellasuechtig`s alternatives Ego
Guten Tag,

ich schreibe, weil ich mir für unsere Sommerfahrt Gedanken um ein altbekanntes Thema mache:
Die Schwarzzelterei.

Als wir vor 9 Jahren mit dem Kanu auf der mecklenburgischen Seenplatte unterwegs waren, hat sich keine Sau für unsere Schlafplätze interessiert.
Nun wurde ich schon beim Kanuverleih explizit darauf hingewiesen, dass schwarz zelten verboten ist.

Meine Frage ist nun:
Hat jemand aktuelle Infos, wie nervös man vor Ort diesbezüglich ist (v.a. wenn man den Nationalparks meidet)?
Bekommen man schon hohen Blutdruck, wenn sie Halstücher sieht oder ist man eher entspannt und kooperativ?

Schon jetzt danke für Eure Hilfe!
Beitrag vom 19.06.2013 - 15:13
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Andir ist offline Andir  
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Als unsere Pfadis 2007 an der Mecklenburger Seenplatte hajkten (auf den Seen zu zelten war ihnen dann doch zu nass.zwinkern ) haben sie einfach Anrainer freundlich gefragt und gute Erfahrungen gemacht, bis dahin, dass sie mit einem Frühstück überrascht wurden. Schwarzzelten sehe ich immer als Notlösung - der bessere Weg ist der partnerschaftliche, bei dem man sich als Gast freundlich zeigt und entsprechend gastfreundlich aufgenommen wird.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 19.06.2013 - 18:25
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-Hansi- ist offline -Hansi-  
168 Beiträge
-Hansi-`s alternatives Ego
Zitat
GVOBl. M-V 2003, S. 1
§ 45

Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen,
Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen
aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken
und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen
in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie
privatrechtlich dazu befugt sind
und keine anderen
Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum
engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige
bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch
aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
(3) nicht relevant

Gesetz Seite 33



Heißt für mich, wenn man vorher den Besitzer fragt, geht eine nacht "kohten" klar. Auf öffentlichen Grund ist es auch erlaubt. Außnahme: Nationalparke und Naturschutzgebiete!

Ich war vor drei Jahren da unterwegs und dort interessierte sich auch keiner dafür wo wir übernachtet haben.





Was immer auch geschieht,
Du darfst nie so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man Dich zieht,
auch noch zu trinken!
(Erich Kästner)
Beitrag vom 19.06.2013 - 18:50
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M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Wo liest du da, dass es auf öffentlichem Grund erlaubt sei?

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 19.06.2013 - 19:57
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-Hansi- ist offline -Hansi-  
168 Beiträge
-Hansi-`s alternatives Ego
Logisch hergeleitet anhand der Tatsache, dass es sich um ein Gesetz des Landes handelt. Dann wird Landesgrund und öffentlicher Grund wohl auch erlaubt sein.





Was immer auch geschieht,
Du darfst nie so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man Dich zieht,
auch noch zu trinken!
(Erich Kästner)
Beitrag vom 19.06.2013 - 20:15
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M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Ganz im Gegenteil.

Da steht ausdrücklich "privatrechtlich". Zum Beispiel weil ich selber Eigentümer des Grundstücks bin. Oder z. B. aufgrund eines Vertrages zwischen Privatpersonen. Und Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Haufen erschöpfter Trachtträger: "Verzeihen sie, wir wollten mal fragen, ..." Bauer: "Klor künnt ja dat. Awwer mokt mi keen Füür bi dat Strohdack. Dor mütt ji hunnert Meter vun af blieven." in solchen Fällen besteht eine privatrechtliche Befugnis.

Wenn die öffenliche Hand eine solche Befugnis in einem Gesetz erteilen will, dann muss das allgemein gelten und nicht wie oben für den Einzelfall. Dann würde das Gesetz damit eine öffentlich rechtliche Allgemeinverfügung beinhalten. Und die ist durch dem Terminus "privatrechtlich" gerade nicht erteilt.

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 19.06.2013 - 22:02
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bert_DPB ist offline bert_DPB  
Wo kein Kläger...
73 Beiträge
bert_DPB`s alternatives Ego
Naja, mag zwar stimmen, aber ganz so schlimm ist das nach meine Erfahrungen in Brandenburg und Mecklenburg nicht. Und um auf den Eingangspost zurückzukommen: Pfadfinder haben nach wie vor eher einen guten Ruf und wenn der Platz in Ordnung gehalten wird, sieht eine Kontrollperson in der Regel ja auch schnell, dass es sich nicht um marodierende Saufjugendliche handelt.

Allerdings ist ein großer Teil der Mecklenburgischen Seenplatte National- bzw. Naturpark!
Und dort ist das Zelten entgegen der zitierten Gesetzeslage (ob sie nun so oder so gesehen wird) tatsächlich nur auf offiziellen Zeltplätzen erlaubt. Also ggf. vorher abklären. Ob man sich danach richtet oder nach der Devise "darf man sich halt nicht erwischen lassen" verfährt, muss jeder selbst entscheiden. Besonders starken Verfolgungsdruck habe ich bisher noch nicht erlebt, aber man muss sich natürlich vorsehen.

http://www.mecklenburgische-seenplatte.de/seenplat...dschaft en/
Beitrag vom 20.06.2013 - 11:32
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nutellasuechtig ist offline nutellasuechtig  
11 Beiträge
nutellasuechtig`s alternatives Ego
Hm, das klingt ja schon mal nach nem Ansatzpunkt.
Wir haben ja jetzt nicht vor ne dicke Party zu schmeißen, zu randalieren und den Wald abzufackeln. Sollte es so feuchtfröhlich von oben wie beim letzten Mal werden, sehe ich für letzteres da sowieso eher schlechte Chancen. cool

Ob unsere Streckenplanung jetzt nen NATURpark betrifft, müsste ich mal auf der Karte recherchieren. Im Nationalpark wollen wir auf jeden Fall nicht rumpaddeln.

Jedenfalls schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe!
Beitrag vom 20.06.2013 - 14:56
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sadarji ist offline sadarji  
Administrator
4028 Beiträge
sadarji`s alternatives Ego
In eigener Sache: Wenn ihr eure Fahrt gemacht habt, wären es super, wenn ihr einen kurzen Steckbrief oder Bericht von euren Erfahrungen auf unserem Fahrten-Wiki einstellen könntet. [Mit dem Zaunpfahl wink]



Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.
>>Neuer Spendenaufruf für das neue Haus am Hohe...rähen<<

Ich werfe in schwarz Nebelkerzen und moderiere in rot
Viatores sumus quod Patres nostres margine viae sepulti sunt.
Beitrag vom 21.06.2013 - 19:43
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Steini ist offline Steini  
Moderator
961 Beiträge
Steini`s alternatives Ego
Hey Karo,

ich war ja vor 9 Jahren auch dabei, da wird sich nicht wirklich viel verändert haben. Zudem wir uns auch damals schon meist recht gut "versteckt" haben.



Gut Pfad!
steini

Sapere aude!, Wage zu Wissen!
Beitrag vom 24.06.2013 - 00:09
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Löffel ist offline Löffel  
3403 Beiträge
Der VCP hat in Großzerlang, direkt an der Grenze von Brandenburg zu Mc Pomm einen Bundeszeltplatz. 1997 war ich erstmals dort und erfuhr von Kanuten aus Wittenberg, dass ihr Lagerfeuer von einem Förster entdeckt wurde und jeder Teilnehmer eine Strafe (40,00 DM) zahlen musste. 2006 hatten wir in Großzerlang ein Bundeslager und eine Haijkgruppe berichtete von ähnlichen Schwierigkeiten. Ob und wie viel Ordnungsgeld abgeknöpft wurde, kann ich heute nicht mehr sagen.



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 24.06.2013 - 00:39
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jergen ist offline jergen  
RE:
1650 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Loeffel

Der VCP hat in Großzerlang, direkt an der Grenze von Brandenburg zu Mc Pomm einen Bundeszeltplatz. 1997 war ich erstmals dort und erfuhr von Kanuten aus Wittenberg, dass ihr Lagerfeuer von einem Förster entdeckt wurde und jeder Teilnehmer eine Strafe (40,00 DM) zahlen musste. 2006 hatten wir in Großzerlang ein Bundeslager und eine Haijkgruppe berichtete von ähnlichen Schwierigkeiten. Ob und wie viel Ordnungsgeld abgeknöpft wurde, kann ich heute nicht mehr sagen.



Ergänzend dazu:
Der Bundeszeltplatz liegt in einem Brandenburger Naturpark, auf der Mecklenburger Seite ist gar kein Großschutzgebiet.
Beitrag vom 24.06.2013 - 08:45
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daniel ist offline daniel  
19 Beiträge
Das Problem war das Feuer. Darauf sollte eine Fahrtengruppe dort lieber verzichten. Beim zelten kommt es darauf an, wie man sich benimmt. Bierdosen, Rumgrölen, Müll, Radiomusik etc. kommen nicht gut an. Wer auch noch frech reagiert, muß schneller bezahlen als Gruppen, die ihren "Fehler" einsehen und abbauen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Ich mußte zwei oder dreimal wieder verschwinden, durfte zweimal bleiben, sonst wurde ich, allerdings allein oder mit meiner Familie, nicht entdeckt. Ich fahre Faltboot, wandere und radele oft in Brandenburg oder Mecklenburg und gehe kaum auf Campingplätze. Ordnungsgeld mußte ich noch nie bezahlen. Viel Spaß auf eurer Fahrt.
Beitrag vom 25.06.2013 - 08:41
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jacktimo ist offline jacktimo  
3 Beiträge
Dann wird Landesgrund und öffentlicher Grund wohl auch erlaubt sein.




______________________________________________
Aion Kinah|Diablo 3 Gold
Beitrag vom 15.08.2013 - 09:59
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balo ist offline balo  
besser woanders hinfahren!
11 Beiträge
Wir waren letztes Jahr 1W Kanu und 1W Wandern dort.
Kanu fahren war schön aber man wurde doch von ehemaligen IMs ganz schön drangsaliert! Und beim Wandern kann man sich natürlich besser verstecken aber die Bevölkerung warnte uns immer vor den Rangern. Die wir nie sahen, scheint so etwas wie die ABM für die ehemaligen Stasi-Mitarbeiter zu sein. (reine Spekulation!)

Fahrt besser auf die Schwäbische-Alb, da wollen die Leute vielleicht in Ruhe gelassen werden und wirken daher Abweisend, dafür lassen sie einen aber auch in Ruhe!

P.S. Groß Zerlangen ist echt einen Überfall wert! Weiß ich natürlich nur aus zweiter Hand her!

Beitrag vom 15.08.2013 - 12:21
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Baumstruktur - Signaturen verstecken
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